
Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen
Im Jahr 2011 hat die Bundeskanzlei der Berner Fachhochschule (BFH) den Auftrag erteilt, eine Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei hat die Studie heute veröffentlicht. Die Vorschläge der BFH, welche aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nur längerfristig umgesetzt werden können, werden in die laufende Weiterentwicklung von Vote électronique einfliessen.
Im Februar 2011 hat die Bundeskanzlei der BFH den Auftrag erteilt, die Möglichkeit der Entwicklung eines verifizierbaren Vote électronique-Systems für Wahlen und Abstimmungen zu prüfen. Im August 2011 hat das Forschungsteam rund um Prof. Dr. Eric Dubuis und Prof. Dr. Rolf Haenni der Bundeskanzlei die Studie ,Konzept und Implikationen eines verifizierbaren Vote électronique-Systems" unterbreitet. Nach einer Bundeskanzlei-internen Evaluation der Studie wurde bis Ende Januar 2012 auch noch eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt.
Das Konzept
Die BFH hat ein umfassendes Konzept für ein sicheres und verifizierbares Vote électronique-System vorgelegt. Im Zentrum des Konzepts steht ein kryptographisches Wahlprotokoll, das darauf ausgelegt ist, die kritischen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die Verifizierung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Stimmgeheimnisses zu ermöglichen (Kernelemente der Studie vgl. S. 2).
Perspektiven zur Weiterentwicklung von Vote électronique
Nach Einschätzung der Bundeskanzlei stellt der Vorschlag der BFH eine längerfristige Perspektive dar. Kurz- bis mittelfristig kann er aus logistischen, finanziellen und politischen Gründen nicht umgesetzt werden. Er dient dennoch der aktuellen Weiterentwicklung von Vote électronique: Bund und Kantone arbeiten bereits heute an Konzepten zur Umsetzung der Verifizierbarkeit in den bestehenden Systemen. Die Studie der BFH hilft dabei als Referenz.
Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen des dritten Berichtes des Bundesrates zu Vote électronique - vorgesehen für Sommer 2013 - vertieft erörtert. Dabei werden auch ihre Auswirkungen auf die Zukunft der elektronischen Stimmabgabe über das Internet untersucht.
Weitere Informationen
Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 10.4.2012

