Zwangsbehandlungen Erwschutzrecht
Wie sind Zwangsmassnahmen im Erwachsenenschutzrecht geregelt und wie bekannt sind diese Regelungen bei den Anwendenden? Wie wird deren Umsetzbarkeit in der Praxis beurteilt? Gibt es Verbesserungspotential und wenn ja, welches?
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Soziale Arbeit
- Institut(e) Institut Kindheit, Jugend und Familie
- Förderorganisation BFH
- Laufzeit 01.01.2015 - 30.06.2018
- Projektleitung Simone Münger
- Projektmitarbeitende Christoph Urwyler
- Schlüsselwörter Erwachsenenschutzrecht, Zwangsmassnahmen
Ausgangslage
Die Zwangsmassnahmen sollen von einer rechtlichen und einer praktischen Seite her analysiert und mittels Experteninterviews auf deren Praxistauglichkeit hin überprüft und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Vorgehen
Die Zwangsmassnahmen werden mittels Rechtsliteratur und Rechtsprechung theoretisch analysiert und Widersprüche und Lücken herauskristallisiert. Mittels Experteninterviews wird der Bekanntheitsgrad sowie die Praxistauglichkeit der Massnahmen eruiert und Lösungsvorschläge sowohl im Hinblick auf die Theorie wie auf die Praxis herausgearbeitet.