Zwangsbehandlungen Erwschutzrecht

Wie sind Zwangsmassnahmen im Erwachsenenschutzrecht geregelt und wie bekannt sind diese Regelungen bei den Anwendenden? Wie wird deren Umsetzbarkeit in der Praxis beurteilt? Gibt es Verbesserungspotential und wenn ja, welches?

Steckbrief

  • Lead-Departement Soziale Arbeit
  • Institut Institut Kindheit, Jugend und Familie
  • Förderorganisation BFH
  • Laufzeit 01.01.2015 - 30.06.2018
  • Projektverantwortung Simone Münger
  • Projektleitung Simone Münger
  • Projektmitarbeitende Christoph Urwyler
  • Schlüsselwörter Erwachsenenschutzrecht, Zwangsmassnahmen

Ausgangslage

Die Zwangsmassnahmen sollen von einer rechtlichen und einer praktischen Seite her analysiert und mittels Experteninterviews auf deren Praxistauglichkeit hin überprüft und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

Vorgehen

Die Zwangsmassnahmen werden mittels Rechtsliteratur und Rechtsprechung theoretisch analysiert und Widersprüche und Lücken herauskristallisiert. Mittels Experteninterviews wird der Bekanntheitsgrad sowie die Praxistauglichkeit der Massnahmen eruiert und Lösungsvorschläge sowohl im Hinblick auf die Theorie wie auf die Praxis herausgearbeitet.