BFHcard

Studierende und Mitarbeitende der Berner Fachhochschule BFH erhalten eine BFHcard. Die BFHcard dient als Studierenden- oder Mitarbeitendenausweis und verfügt über zahlreiche praktische Zusatzfunktionen. Die Karte im Kreditkartenformat wird den BFH-Mitarbeitenden vor Eintritt an die private Adresse versendet. Studierende erhalten sie bei Studienbeginn.

Je nach Standort sind unterschiedliche Funktionen verfügbar. Der Gebäudezutritt hängt von den persönlichen Berechtigungen ab. Details zu den Funktionen, Supportstellen, Standorten der Validierungs- und Ladestationen, nützliche Hinweise sowie Fragen und Antworten finden Sie auf dieser Seite.

Funktionen

Mit der BFHcard erhalten Sie Ihre persönliche Legitimationskarte mit praktischen Zusatzfunktionen:

Identifikation in- und ausserhalb der BFH.

Ausweis für die Bibliotheken der BFH und der Swiss Library Service Platform (SLSP).

Bargeldloses Zahlungsmittel an öffentlichen Drucker- und Kopiergeräten, an diversen Verpflegungsautomaten sowie in einigen Mensen der BFH.

Zutritt ausserhalb der Öffnungszeiten zu Gebäuden und Parkarealen der BFH mit elektronischer Zutrittskontrolle.

Stationen

An den Stationen können Sie Ihre BFHcard validieren.

Departement/Fachbereich Standort Beschreibung
BFH-AHB Biel, Solothurnstr. 102 Gebäude C, Eingangsbereich
BFH Gesundheit Bern, Schwarztorstr. 48

EG im Foyer

BFH-HKB Bern, Fellerstr. 11 EG Eingang Ost
BFH-HKB Bern, Papiermühlestr. 13a Eingangsbereich
BFH-HKB Berne, Ostermundigenstrasse 103 EG
BFH-HKB Theater Bern, Zikadenweg 35 Haus C, 2. OG
BFH Soziale Arbeit Bern, Hallerstr. 10 UG Mensa HalleR
BFH-HAFL Zollikofen, Länggasse 85 EG, Erweiterungsbau Haupteingang
(Gegenüber Empfang)
BFH-TI Biel, Quellgasse 21 Hauptgebäude, Haupteingang
BFH-TI Burgdorf, Jlcoweg 1 Eingang zur Mensa
BFH-TI Biel, Aarbergstr. 46 EG im Eingangsbereich
BFH-TI
BFH-AHB
Burgdorf, Pestalozzistr. 20 Gebäude B, Eingangsbereich
BFH Wirtschaft Bern, Brückenstr. 73 vor der Bibliothek

Nutzungsbedingungen

Mit der ersten Nutzung der BFHcard anerkennt die Karteninhaberin/der Karteninhaber die folgenden Bedingungen:

Alle an der Berner Fachhochschule (BFH) registrierten Studierenden erhalten eine Legitimationskarte in Form einer BFHcard. Die BFHcard verfügt über einen Chip, der verschiedene Zusatzfunktionen ermöglicht.

Die aktuell nutzbaren Zusatzfunktionen umfassen:

  • Zutrittskontrolle zu BFH genutzten Räumlichkeiten
  • Kopieren/Drucken an BFH genutzten Druckern
  • Bezahlen der Konsumationen an der Mensa der HAFL in Zollikofen
  • Bezahlen von Konsumationen an diversen Automaten und Kaffeemaschinen

Um alle Funktionen der BFHcard nutzen zu können, muss sie vor dem ersten Gebrauch durch die/den Karteninhaber/in an einer Validierungsstation aktiviert werden.

Über die BFH Standorte verteilt stehen Validierungsstationen zur Verfügung. Diese bedrucken den wiederbeschreibbaren Bereich (TRW) der BFHcard, zeigen getätigte Transaktionen an und erlauben es die Kartensegmente zu aktualisieren.

Das BFHcard-Guthaben kann schnell, einfach und bargeldlos mit Secanda per TWINT oder Kreditkarte aufgeladen werden. Bitte beachten Sie die spezifischen BFH Cashless Nutzungsbedingungen.

Restguthaben können innerhalb von 30 Tagen nach Studienabschluss oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses via BFH Campus App zurückgefordert werden. Alle Details dazu entnehmen Sie der Anleitung. Guthaben unter CHF 2.- werden nicht rückerstattet. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen verfällt das Kartenguthaben.

Jede Person, für die eine BFHcard ausgestellt wurde, gilt als berechtigt, die Funktionen dieser Karte zu nutzen, z.B. Zahlungen mit dieser Karte zu tätigen.

Bei Erhalt der BFHcard ist diese durch den/die Karteninhaber/in sofort an der vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte ist besonders sorgfältig – wie Bargeld – aufzubewahren. Bei Verlust der Karte ist diese unverzüglich durch den/die Karteninhaber/in zu sperren (vgl. Ziff. 10). Bei Rückgabe der BFHcard wird diese so entsorgt, dass sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann.

Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung bzw. eines Verlustes der Karte liegen ausschliesslich bei der/dem Karteninhaber/in. Missbrauch kann durch unverzügliche Kartensperrung vermieden werden. Die BFH übernimmt keine Haftung für Schäden aus Verlust oder missbräuchlicher Verwendung der BFHcard. Zudem übernimmt die BFH keine Haftung für Schäden infolge Fälschung bzw. Verfälschung der Karte.

Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die den Einsatz der BFHcard ausschliessen, entsteht der/dem Karteninhaber/in kein Anspruch auf Schadenersatz.

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte ist der/die Karteninhaber/in verpflichtet, diese unverzüglich online unter der Internetadresse https://selfhelp.bfh.ch zu sperren. Der Zugriff auf das persönliche Benutzerkonto erfolgt nach Authentifizierung mittels BFH-Benutzername und Passwort. Nach der Sperrung wird die Karte umgehend für alle Chip-Funktionen deaktiviert.

Gesperrte Karten können wieder aktiviert werden. Für die Reaktivierung muss sich der/die Karteninhaber/in mit der BFHcard persönlich bei den zuständigen Supportstellen melden.

Defekte Karten sind den Supportstellen zu melden. Bei technischem Defekt wird die Karte unentgeltlich ersetzt. Die BFH haftet nicht für Schäden, die dem/der Karteninhaber/in aufgrund eines Defekts an der BFHcard entstehen.

Nach Sperrung einer verlorenen Karte oder Meldung eines Kartendefekts muss bei der zuständigen Kontaktstelle (siehe 2. Kontakt) eine neue Karte bestellt werden. Falls die defekte/verlorene Karte über ein Restguthaben verfügt, wird dieses automatisch auf die Ersatzkarte übertragen. Eine Ersatzkarte wird werktags in der Regel innert 48 Stunden ausgestellt.

Die Erstkarte ist gratis. Sperrung und Reaktivierung der Karte sind gebührenfrei. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Karte durch unsachgemässen Gebrauch wird für die Ausstellung der Ersatzkarte eine Gebühr von CHF 30.– erhoben. Die BFH behält sich vor, die Konditionen in angemessener Weise zu ändern.

Auf der BFHcard sind keine besonders schützenswerte Personendaten gespeichert oder ersichtlich. Die auf der Karte gespeicherte Kartennummer dient zur eindeutigen Identifizierung der Karte und deren Inhaber/in.

Studierende: Die Nutzungsdauer endet mit der Exmatrikulation. Die BFHcard bleibt im Besitz der Studierenden. Die Zusatzfunktionen der BFHcard gemäss Ziff. 1 dieser Nutzungsbedingungen können von Studierenden ab Erhalt und Aktivierung der Karte bis zur automatischen Sperrung des Benutzerkontos nach Studienabschluss genutzt werden.

Dozierende/Mitarbeitende: Die Nutzungsdauer endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dozierende und Mitarbeitende haben ihre BFHcard am Tag ihres Austritts abzugeben. Ihnen stehen die Zusatzfunktionen gemäss Ziff. 1 dieser Nutzungsbedingungen ab Erhalt und Aktivierung der BFHcard bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Auf das vorliegende Rechtsverhältnis wird materielles schweizerisches Recht angewendet.

Layout

Das Layout der BFHcard ist bei den Karten aller BFH-Angehörigen einheitlich. Die Karten unterscheiden sich jedoch bezüglich den auf der Vor- und Rückseite der Karte aufgedruckten Informationen:

  • Vorname, Nachname, Foto (nur Studierende), Foto-Richtlinien
  • Geburtsdatum (nur Studierende)
  • Gültigkeit (nur Studierende)
  • Studiengang (nur Studierende)
  • Departement/Bereich (nur Mitarbeitende)
  • Kartennummer
  • Barcode

FAQ

Hier finden Sie Antwort auf häufige Fragen zur BFHcard.

Bei Verlust der Karte ist der/die Karteninhaber/in verpflichtet, diese unverzüglich online zu sperren. Der Zugriff auf das persönliche Benutzerkonto erfolgt nach Authentifizierung mittels BFH-Benutzername und Passwort. Nach der Sperrung wird die Karte umgehend für alle Chip-Funktionen deaktiviert. Das Restguthaben der vermissten Karte wird auf die neue Karte übertragen. Wenn Sie die BFHcard auch als Bibliothekskarte verwenden, denken Sie bitte daran, den Verlust auch Ihrer Bibliothek zu melden.

Ja, die Supportstelle kann eine gesperrte Karte wieder aktivieren. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber muss sich dafür mit ihrer/seiner BFHcard persönlich an die zuständige Supportstelle wenden.

Defekte Karten sind an die zuständige Supportstelle zu retournieren. Die Karte wird werktags innert 48 Stunden ersetzt. Der Restsaldo wird auf die neue Karte übertragen. Sofern kein offensichtliches Selbstverschulden zum Defekt geführt hat, ist der Ersatz kostenlos.

Bei der Validierung werden je nach Benutzerkategorie unterschiedliche, ggf. veränderliche Daten (Departement, Fachbereich, Studienrichtung, Gültigkeit, usw.) auf den wiederbeschreibbaren Streifen (TRW) am unteren Rand der Karte gedruckt. Die Validierung erfolgt an einer Validierungsstation, die in der Regel im Eingangsbereich des Gebäudes zu finden ist.

Studierende
Die Gültigkeitsdauer ist auf das laufende Semester beschränkt. Die Karte muss jeweils zu Semesterbeginn erneut validiert werden. 

Dozierende/Mitarbeitende
Die BFHcard ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gültig.

Studierende können ihre Karte nach Studienabschluss behalten. Dozierende und Mitarbeitende geben die BFHcard bei Austritt ab. Restguthaben können innerhalb von 30 Tagen nach Studienabschluss oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses an dafür vorgesehenen Standorten zurückgefordert werden.

Die BFHcard ist besonders sorgfältig, wie Bargeld, aufzubewahren. Jede Person, die im Besitz der BFHcard ist, gilt als berechtigt, die Funktionen dieser Karte zu nutzen. Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung bzw. eines Kartenverlusts liegen ausschliesslich bei der Karteninhaberin/beim Karteninhaber. Die BFH haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung entstanden sind.

Support

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 - 16.00 Uhr