Sexuelle Belästigung

Angehörige der BFH begegnen sich mit gegenseitigem Respekt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium verletzt die Persönlichkeit und Würde von Menschen und wird an der Berner Fachhochschule nicht toleriert. Hier erhalten Sie Informationen zum Thema sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Sexuelle Belästigung behindert die Chancengleichheit am Arbeitsplatz und im Studium und kann die Arbeitsleistung der betroffenen Personen beeinträchtigen sowie ihre Anstellung oder ihren Studienabschluss gefährden.

Sexuelle Belästigung wird an der Berner Fachhochschule nicht toleriert. Die BFH, insbesondere Mitarbeitende mit Vorgesetztenfunktion, übernehmen die Verantwortung für ein belästigungsfreies Klima. Als Grundlage dient die Regelung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Berner Fachhochschule.

Von sexueller Belästigung betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung durch Vertrauenspersonen. Gegen belästigende Personen werden Sanktionen ergriffen.
 

Was ist sexuelle Belästigung?

Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und die Personen aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigt.

Sexuelle Belästigung kann unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel:

  • anzügliche und peinliche Bemerkungen
  • sexistische Sprüche und Witze
  • vorzeigen, aufhängen oder auflegen von sexistischem Material
  • Körperkontakte und aufdringliches Verhalten, wiederholte unerwünschte Einladungen
  • Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen

Flirt oder sexuelle Belästigung? – Wo liegen die Unterschiede?

Die Grenze zwischen harmlosem Flirt, freundschaftlichem Umgang und sexueller Belästigung scheint auf den ersten Blick schwierig zu ziehen. Doch es gibt eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der agierenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt – ob man ihr damit auf unerwünschte Weise zu nah tritt oder nicht.

Ein Flirt Sexuelle Belästigung
ist eine gegenseitige Entwicklung ist eine einseitige Annäherung
ist aufbauend, bestärkend ist erniedrigend, beleidigend
ist von beiden Seiten erwünscht ist von einer Person nicht erwünscht
stärkt das Selbstwertgefühl untergräbt das Selbstwertgefühl
löst Freude aus löst Ärger aus
macht den Arbeitsalltag schöner vergiftet die Arbeitsatmosphäre
respektiert die persönlichen Grenzen verletzt persönliche Grenzen

Quelle: Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, 2007, EBG-SECO

Betroffen - was tun?

«Nein» sagen

Haben Sie den Mut, «nein» zu sagen, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen! Und machen Sie sich keine Selbstvorwürfe. Sie sind nicht verantwortlich für das Fehlverhalten anderer. Egal, ob gegenüber Vorgesetzten, Dozierenden, Kolleg*innen oder Mitstudierenden: zeigen Sie Ihr Unbehagen! Sie haben das Recht dazu. Denn es geht um die Achtung Ihrer persönlichen Grenzen, um Ihren Schutz am Arbeits- und Studienplatz. Weitere Informationen

Rasch handeln und negative Folgen vermeiden

Die Folgen sexueller Belästigung auf die psychische und physische Gesundheit können schwerwiegend sein. Indem Sie rechtzeitig handeln, schützen Sie sich in Ihrer persönlichen Integrität. Damit vermeiden Sie negative Folgen für Ihren beruflichen Werdegang und in Ihrer persönlichen Entwicklung.

Hinsehen - Handeln

Die BFH fordert alle Mitarbeitenden und Studierenden auf, ihren Beitrag zu einem respektvollen und wertschätzenden Arbeits- und Studienklima zu leisten, das sexuelle Belästigung verhindert. Sollten Sie beobachten, wie jemand belästigt wird, sehen Sie hin und intervenieren Sie. So helfen Sie mit, Vorfälle sexueller Belästigung an der Berner Fachhochschule zu unterbinden, verhindern Arbeitsausfälle, sowie Kündigungen. Übernehmen Sie Verantwortung. Für Fragen und Beratung wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechstellen.

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie in Ihrem Umfeld sexuelle Belästigung beobachten? Sie können die belästigte Person mit folgenden Massnahmen unterstützen:

  • Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche oder Witze gemacht werden.
  • Sprechen Sie mit der Person, wenn Sie denken oder merken, dass sie sexuell belästigt wird.
  • Ermutigen Sie sie, sich aktiv zur Wehr zu setzen.
  • Begleiten Sie sie zu Besprechungen mit der internen Ansprechperson oder zur externen Beratungsstelle.
  • Unternehmen Sie nichts ohne die Zustimmung der betroffenen Person!
  • Machen Sie Vorgesetzte auf die Belästigungen aufmerksam.
  • Stellen Sie sich als Zeug*in zur Verfügung.

Quelle: Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2007, EBG-SECO

Ansprechstellen

Fühlen Sie sich oder fühlt sich jemand in Ihrer Umgebung betroffen oder haben Sie Zweifel, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt, helfen die von der BFH bestimmten internen und externen vertraulichen Ansprechpersonen weiter.

Extern

Externe Beratungsstelle der Berner Fachhochschulen

Eine speziell ausgebildete externe Ansprechperson steht Studierenden und Mitarbeitenden, die von sexueller Belästigung betroffen sind, von sexueller Belästigung wissen oder als vorgesetzte Person/Dozent*in mit dem Thema in Kontakt kommen, für vertrauliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung:

Verwaltungsexterne Ansprechstelle Movis

Mitarbeitende, die Beratung und Unterstützung bei Verdacht auf sexuelle Belästigung suchen, können sich an die verwaltungsexterne Ansprechstelle Movis wenden. Die verwaltungsexterne Ansprechstelle Movis steht allen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch kostenlos zur Verfügung. Movis untersteht auch gegenüber der kantonalen Verwaltung der Schweigepflicht.

Intern

Vertrauliche Ansprechpersonen an den Departementen

Weitere vertrauliche Ansprechpersonen sind die Delegierte für ​Chancengleichheit der Departemente. Die Ansprechpersonen unterstehen der Schweigepflicht und unternehmen keine Schritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.

Sexual Harassement Awareness Day

Jährlich am 23. März machen die Schweizer Hochschulen im Rahmen des Sexual Harassment Awareness Day (SH2023) auf sexuelle Belästigungen im Hochschulkontext aufmerksam. Die BFH nimmt an diesem wichtigen Aktionstag teil.

Ziel der Kampagne ist, sexuellen Belästigungen und Sexismus präventiv entgegenzuwirken. An unserer Hochschule soll eine Kultur geschaffen und gepflegt werden, in der sexuelle Belästigung keinen Platz hat.