Betreuungsgutsprachen Zürich
In der Stadt Zürich sollen AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen und ausgewiesenem Bedarf Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse erhalten, damit sie länger zuhause bleiben können. Die Berner Fachhochschule evaluiert dieses Pilotprojekt.
Factsheet
-
Schools involved
School of Health Professions
School of Social Work - Institute(s) Institute on Ageing
- Funding organisation Others
- Duration 01.01.2024 - 31.01.2026
-
Head of project
Prof. Dr. Regula Blaser
Prof. Dr. Eva Soom Ammann -
Project staff
Sabrina Gröble
Riccardo Pardini
Selina Livia Riedo - Partner Stadt Zürich, Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
- Keywords Betreuung, Alter, Finanzierung, Ergänzungsleistungen
Situation
Mit der demografischen Entwicklung wird der Anteil der über 65-Jährigen auch in der Stadt Zürich stark zunehmen. Damit ältere Personen möglichst lange selbständig und selbstbestimmt zuhause leben können, ist eine gute Betreuung wesentlich. In der Schweiz müssen die Kosten für Betreuungsleistungen privat getragen werden, was insbesondere für AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen eine finanzielle Belastung darstellt. Um diese Lücke zu schliessen, wurde in der Stadt Zürich per 1. Januar 2024 das Pilotprojekt «Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse für AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen» gestartet. In diesem Rahmen wird AHV-Rentner*innen mit auf Bedarfsabklärungen basierenden Zusatzleistungen ermöglicht, Betreuungsleistungen und Hilfsmittel zu beziehen. Mit der Änderung in der Zusatzleistungsverordnung des Kantons Zürich, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, können alle Gemeinden im Kanton solche Zuschüsse sprechen. Die Berner Fachhochschule (BFH) wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung des städtischen Pilotprojekts beauftragt, um einerseits zu prüfen, ob die erbrachten Leistungen bei den Bezüger*innen zu einer Stabilisierung im häuslichen Umfeld und damit zu einem längeren Verbleib zu Hause führen und andererseits den Prozess von der Bedarfsabklärung bis zum Leistungsbezug zu evaluieren.
Course of action
Der eigentlichen Evaluation vorgelagert wird gemeinsam mit den Auftraggebenden ein Instrument entwickelt, mit dem die Fachpersonen den Betreuungsbedarf der antragstellenden Personen ermitteln können. Dieser festgestellte Betreuungsbedarf ist eine der Datenquellen, auf die sich die Evaluation stützt. Weiter wird erfasst, welche Art von Leistungen die Personen dann effektiv beziehen und mit welchem finanziellen Beitrag sie dabei von der Stadt unterstützt werden. Um zusätzlich einen vertieften Einblick in die Lebenssituation der Bezüger*innen, den Abklärungsprozess und den Leistungsbezug zu erhalten und die Zufriedenheit der Personen mit dem Projekt und den Abläufen zu erfragen, führt die BFH auch Interviews mit Bezüger*innen durch. Treten Personen im Projektverlauf ins Heim ein, so werden diese oder deren Angehörige ebenfalls befragt, um zu verstehen, was zum Heimeintritt geführt hat und welche Unterstützungsleistungen diesen möglicherweise hätten herauszögern können. Da für den Leistungsbezug eine Bedarfsabklärung durch Fachpersonen erforderlich ist, untersucht die BFH für die künftige Umsetzung zudem, welche Voraussetzungen eine Bedarfsabklärungsstelle erfüllen muss und welche Art von Stellen dafür in Frage kommen. Eine regelmässige Teilnahme der BFH an Sitzungen der Projektverantwortlichen und -durchführenden bringt eine zusätzliche Perspektive auf die Prozesse und Abläufe in die Evaluation ein.
Result
Der Stadt Zürich ist es gelungen, im evaluierten Zeitraum Strukturen und Prozesse zu schaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus Bestand haben werden. Das für die Bedarfsabklärung entwickelte Instrument hat sich laut Fachpersonen im Einsatz bewährt. Für die Bedarfsabklärungsstelle hat sich als wichtig erwiesen, dass sie in die kommunalen Strukturen eingebunden ist und unabhängig von der Leistungserbringung ist. Eine Schlüsselrolle für den Erfolg des Projektes hatte die Fachpersonen der Bedarfsabklärungsstelle inne. Das Projekt ist dann erfolgreich, wenn die Leistungsbeziehenden die Leistungen in Anspruch nehmen, für die sie einen ausgewiesenen Bedarf haben. Dazu trugen die Fachpersonen bei, indem sie durch ihre professionelle und personorientierte Art der Kontaktaufnahme und Bedarfsabklärung ein Vertrauensverhältnis zu den antragstellenden Personen schaffen konnten, auf dessen Basis aus den Bedarfen Bedürfnisse formuliert und Leistungen bezogen wurden. Dennoch haben die meisten Personen nicht alle Leistungen bezogen, für die sie einen ausgewiesenen Bedarf hatten. Gründe dafür liegen einerseits im Wunsch nach grösstmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, andererseits im Bestreben, aus Bescheidenheit nicht mehr finanzielle Mittel als nötig vom Staat zu beanspruchen. Während der Projektlaufzeit sind nur wenige Personen in ein Heim eingetreten, weshalb zum Potenzial der Verzögerung von Heimeintritten keine belastbaren Aussagen gemacht werden können.
Looking ahead
Die Erkenntnisse können andere Gemeinden im Kanton in der Umsetzung der Änderung der Zusatzleistungsverordnung unterstützen. Die BFH und die Stadt Zürich stellen das gemeinsam erarbeitete Abklärungsinstrument öffentlich zur Verfügung.