ALOE

Die Ziele des Erwachsenenschutzrechts bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis. Wie dabei das Wohl von älteren schutzbedürftigen Menschen zu verstehen und zu gewährleisten ist, ist Inhalt diese Projektes.

Steckbrief

Ausgangslage

Ziel ist die Erarbeitung eines Verständnisses des Begriffs Alterswohl, wie er im Erwachsenenschutzrecht und in anderen für die CH geltenden Rechtsbestimmungen impliziert ist sowie eine Operationalisierbarkeit des Begriffs für die Praxis.

Vorgehen

In einem ersten Schritt wird anhand des Erwachsenenschutzrechts und anhand weiterer für die Schweiz relevanter Gesetzgebungen sowie auf der Basis gerontologischer Literatur eine inhaltliche Fassung des Begriffs Alterswohl erarbeitet. In einem zweiten Schritt werden zur Operationalisierung des Begriffs Kriterien und Indikatoren erarbeitet, die später eine Beurteilung der Umsetzung des Erwachsenenschutzrechts in der Praxis ermöglichen sollen.