AHV und Altersvorsorge

Die Altersvorsorge wird per 1.1.2024 umgestaltet. Das neue AHVG bringt erhebliche Änderungen, u.a. mit Blick auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen, den flexiblen Altersrücktritt und der Erwerbstätigkeit im Alter.

Der Kurs:

  • richtet sich an Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, Personal- oder Treuhanddiensten, Sozialversicherungen und Sozialdiensten sowie an Behördenmitglieder
  • stellt die Änderungen des AHVG, die per 1.1.2024 in Kraft treten, präzise dar auf der Basis der Ausführungsbestimmungen und Weisungen
  • geht auf die geplante Revision des BVG ein und vermittelt Tipps und Tricks für die Sozialberatung
  • wird in Kooperation mit der Hochschule Luzern angeboten.
Kursteilnehmende

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Kurs
  • Dauer 1 Kurstag
  • Unterrichtstage Mo
  • Anmeldefrist 5.1.2024 (Luzern)
  • Anzahl ECTS Keine
  • Kosten CHF 450
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Bern
    Luzern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung Kurs in Luzern: 5. Februar 2024

Administrative Auskünfte Durchführung Bern

  • Broschüre

Weiterbildungsangebot Soziale Sicherheit

Inhalt + Aufbau

Portrait

Per 1.1.2024 tritt das neue AHVG in Kraft, das erhebliche Änderungen bringt (Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen, Änderungen der Möglichkeiten und Folgen des flexiblen Altersrücktritts und der Erwerbstätigkeit im Alter). Zudem ist eine umfassende Revision der beruflichen Vorsorge vom Parlament verabschiedet worden. Sofern sie in der ausstehenden Volksabstimmung angenommen wird, bringt sie unter anderem höhere Abzüge auch auf tieferen Einkommen und gleichzeitig einen tieferen Umwandlungssatz.

Know-How zu beiden Revisionen ist wichtig, um Klient*innen richtig beraten zu können mit Blick auf die richtigen Entscheidungen zur Sicherung von Ansprüchen und zur Vermeidung von Armut im Alter.

Ausbildungsziel

Die Teilnehmenden

  • kennen die genauen Änderungen des AHVG, die ab 1.1.2024 in Kraft sind und können daraus die unmittelbaren Folgen für die Praxis der Sozialberatung von Klient*innen ableiten.
  • haben sich mit den geplanten Änderungen der beruflichen Altersvorsorge und möglichen Konsequenzen für die Beratung rund um die Pensionierungsvorsorge auseinandergesetzt.
  • kennen die aktuelle Gerichtspraxis zur Gestaltung der Schnittstellen von Existenzsicherung und Altersvorsorge und können daraus Vorgehensweisen für die Praxis ableiten.

Der Kurs vermittelt als Reminder die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen und Bemessung der Leistungen der Altersvorsorge der AHV und des BVG:

  • Präzise Darstellung der per 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen des AHVG unter Einbezug der Ausführungsbestimmungen und Weisungen
  • Darstellung der Übergangsbestimmungen
  • Darstellung der vom Parlament beschlossenen Anpassungen des BVG
  • Tipps und Tricks für die aktuelle Praxis der Sozialberatung

An Praxisfällen und Gerichtsentscheiden werden wichtige aktuelle Fragen zur Altersvorsorge, auch zu Schnittstellen zur Sozialhilfe, vertieft und Wissen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden genutzt.

Titel + Abschluss

Kursbestätigung

Dozentinnen + Dozenten

Prof. Peter Mösch Payot, lic. iur. LL.M. Dozent und Projektleiter, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Partner

Voraussetzungen + Zulassung

  • Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen.
  • Fachpersonen aus Personal- oder Treuhanddiensten sowie aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich Mitarbeitende von Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften etc.
  • Mitarbeitende von Sozialversicherungen
  • Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Bitte beachten Sie unsere Zulassungsbedingungen.

Organisation + Anmeldung

Kurs in Luzern: 5. Februar 2024
jeweils von 9.15–16.45 Uhr

Beratung + Infoveranstaltungen

Infoveranstaltungen

Zu diesem Weiterbildungsangebot finden zurzeit keine Infoveranstaltungen statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienberatung.

Studienort + Infrastruktur