ALOE
Die Ziele des Erwachsenenschutzrechts bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis. Wie dabei das Wohl von älteren schutzbedürftigen Menschen zu verstehen und zu gewährleisten ist, ist Inhalt diese Projektes.
Fiche signalétique
- Départements participants Travail Social
- Institut(s) S / Institut de l’âge
- Organisation d'encouragement BFH
- Durée 01.10.2018 - 31.12.2019
- Direction du projet Prof. Dr. Regula Blaser
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Équipe du projet
Aaron Rhyner
Diana Cristina Romano
Prof. Dr. Regula Blaser - Mots-clés Alter, Lebensqualität, Erwachsenenschutzrecht, Alterwohl
Situation
Ziel ist die Erarbeitung eines Verständnisses des Begriffs Alterswohl, wie er im Erwachsenenschutzrecht und in anderen für die CH geltenden Rechtsbestimmungen impliziert ist sowie eine Operationalisierbarkeit des Begriffs für die Praxis.
Approche
In einem ersten Schritt wird anhand des Erwachsenenschutzrechts und anhand weiterer für die Schweiz relevanter Gesetzgebungen sowie auf der Basis gerontologischer Literatur eine inhaltliche Fassung des Begriffs Alterswohl erarbeitet. In einem zweiten Schritt werden zur Operationalisierung des Begriffs Kriterien und Indikatoren erarbeitet, die später eine Beurteilung der Umsetzung des Erwachsenenschutzrechts in der Praxis ermöglichen sollen.