E-Voting polarisiert die Schweiz

22.03.2019 Schweizer Wählende sollen bald auch elektronisch Abstimmen können. Seit fast 20 Jahren läuft die Entwicklung. Doch E-Voting wird oft kritisiert.

E-Voting ist das Wählen und Abstimmen auf elektronischem Weg. Die Stimmbürgerin kann also von irgendeinem Gerät mit Internetzugang über eine spezielle Webseite ihre Stimme abgeben.

Aktuelles

Derzeit läuft der öffentliche Intrusionstest der Post, bei dem Hacker versuchen das E-Voting-System des halbstaatlichen Unternehmens zu knacken. Hacker haben eine erhebliche Sicherheitslücke gefunden. Der Test läuft bis zum 25. März.
Derweil sammelt eine Gruppe von Kritikern Unterschriften für ein Moratorium zum E-Voting. Sie wollen E-Voting für mindestens fünf Jahre verbieten. Die Unterschriftensammlung startet am 16. März.

Die Regelungen des Bundes

In der Schweiz soll es drei Abstimmungs- und Wahlkanäle geben. Dies hat das Parlament im Jahr 2000 beschlossen. Heisst: Neben der Urne und dem Brief, soll die Bevölkerung ihre Stimme auch elektronisch abgeben können.
2003 wurde das Bundesgesetz so angepasst, dass E-Voting-Versuche möglich wurden. 2004 startete Genf erste Versuche, ein Jahr darauf Neuenburg und Zürich. 2010 testeten zwölf Kantone mit drei verschiedenen Systemen.
Derzeit bieten zehn Kantone E-Voting an. Dies hat mehrere Vorteile. Ungültige Stimmen sind nicht mehr möglich, die Resultate sind schneller ermittelt und insbesondere Menschen mit Behinderung können einfacher abstimmen. Auch Auslandschweizer profitieren von einer Einführung.
Die Bundeskanzlei prüft die Sicherheit des Systems, wenn ein Kanton einen entsprechenden Antrag stellt. Zuständig für die Umsetzung sind nämlich die Kantone. Sie wählen ein Angebot aus. Mittlerweile ist die Post jedoch der letzte Anbieter.
Damit der Bund ein E-Voting-Systeme zulässt, muss dieses gewisse Bedingungen erfüllen. So muss etwa der Quellcode offengelegt werden. Weiter muss das System öffentlich getestet werden können. Dieser Härtetest wird Intrusionstest genannt. Die Systeme müssen zudem regelmässig überprüft werden.
Sollte E-Voting vom Versuchs- in den ordentlichen Betrieb überführt werden, hat das Volk das letzte Wort. Denn die nötige Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) untersteht dem fakultativen Referendum. Derzeit befindet sich diese Teilrevision in der Vernehmlassung.

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