Die folgenden Voraussetzungen ermöglichen ein Bachelor-Studium:
Schulische Voraussetzungen
Berufsmaturität
Sie haben eine Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf sowie eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität. Auf den Seiten «Zulassung und Anmeldung» der Departemente bzw. im Reglement finden Sie die jeweilige Übersicht über die verwandten Berufe.
Fachmaturität
Sie haben eine Fachmaturität in einem der Studienrichtung entsprechenden Berufsfeld abgeschlossen. In den Bereichen Gesundheit, Soziale Arbeit, Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften sowie in Teilen der Künste eröffnet eine Fachmaturität meistens den direkten Studienzugang – allenfalls in Zusammenhang mit ausreichenden praktischen Kenntnissen. Für alle anderen Studiengänge setzen Sie sich bitte mit der Studiengangleitung in Verbindung.
Gymnasiale Maturität
Sie haben eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität. Dann können Sie zum Bachelor-Studium zugelassen werden, wenn Sie eine einjährige Berufserfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Arbeitsfeld vorweisen (Ausnahme: Für das Departement Gesundheit ist nur ein zweimonatiges Praktikum vor Studienbeginn notwendig.). Einzelne Studiengänge der Hochschule der Künste Bern setzen keine Arbeitswelterfahrung voraus.
Gleichwertige Vorbildung
Sie verfügen über eine der Maturität gleichwertige, anerkannte Vorbildung und Erfahrung oder haben eine Aufnahmeprüfung bestanden, die den Anforderungen der Berufsmaturität entspricht.
Höhere Berufsbildung
Sie haben eine Ausbildung auf der Tertiärstufe ausserhalb der Hochschulen absolviert. Dann können Sie je nach ausgewiesenen Kenntnissen und für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen zum Bachelor-Studium zugelassen werden.
Berufliche Voraussetzungen
Die Anforderungen an die Berufserfahrung richten sich im Allgemeinen nach den schulischen Voraussetzungen (siehe oben). Zudem können je nach Studiengang weitere spezifische Bedingungen gelten, die Sie auf den Seiten «Zulassung und Anmeldung» der Studiengänge bzw. der Departemente finden.
Sprachkenntnisse
Deutsch und Französisch sind Unterrichtssprachen an der BFH, in einzelnen (Master-)Studiengängen auch Englisch.
Ausländische Bewerbende
Sie haben einen ausländischen Abschluss? Dann müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen und ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der betreffenden Studiengangleitung über das Verfahren und die geforderten Unterlagen.
Ausnahmen
Wenn Sie die gültigen Bedingungen nicht erfüllen, können Sie ausnahmsweise im Rahmen des Sur-Dossier-Verfahrens zugelassen werden. Darüber entscheidet die zuständige Studiengangleitung.