Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek ist an allen Departementen und Fachbereichen der BFH präsent. Ihre Stärke ist die Spezialisierung ihrer Teilbibliotheken. Das Angebot an wissenschaftlicher Literatur reicht von Büchern, Noten und DVDs bis zu E-Books, Zeitschriften und Datenbanken.
Rechercheplattform swisscovery
Die BFH-Hochschulbibliothek ist Teil der Swiss Library Service Platform SLSP. Deren Rechercheplattform swisscovery ermöglicht den Zugang zu einem Grossteil des wissenschaftlichen Medienbestands der Schweiz. Die Bibliothek der Abegg-Stiftung ist nicht Mitglied der SLSP.
Hilfe bei der Recherche
Online-Kurzschulungen Rechercheplattform swisscovery
swisscovery ist die nationale Rechercheplattform der wissenschaftlichen Bibliotheken in der Schweiz.
In unseren Kurzschulungen erfahren Sie, wie Sie swisscovery effizient nutzen können, wie Sie Bücher ausleihen und E-Books herunterladen können.
Termine 2023:
- Mittwoch, 31. Mai, 12 Uhr (deutsch)
- Donnerstag, 8. Juni, 12 Uhr (englisch)
- Montag, 30. Oktober, 17 Uhr (französisch)
- Mittwoch, 25. Oktober, 17 Uhr (deutsch)
- Dienstag, 21. November, 12 Uhr (deutsch)
- Freitag, 15. Dezember, 12 Uhr (französisch)
- Mittwoch, 20. Dezember, 12 Uhr (deutsch)
Termine 2024:
- Donnerstag, 18. Januar, 12 Uhr (deutsch)
- Montag, 19. Februar, 17 Uhr (deutsch)
- Dientag 20. Februar, 12 Uhr (französisch)
- Mittwoch, 20. März, 12 Uhr (deutsch)
- Dienstag, 23. April, 17 Uhr (deutsch)
- Freitag, 17. Mai, 12 Uhr (deutsch)
- Montag, 20. Mai, 17 Uhr (französisch)
- Mittwoch, 19. Juni, 12 Uhr (deutsch)
Dauer: 30 Minuten
Die Kurzschulungen finden per MS Teams statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig – ein Klick und Sie sind dabei!
Informationen zu swisscovery finden Sie auf bfh.ch/slsp
Bei Fragen wenden Sie sich an bibliothek@bfh.ch
Wenden Sie sich gerne auch an uns, wenn Sie eine Schulung an einem anderen Datum oder in Englisch wünschen.
Hinweis zum Datenschutz
Sie können an der Schulung, die virtuell über MS Teams erfolgt, über den obigen Link teilnehmen. Von Ihnen werden hierbei lediglich Ihre Einwahl- und Registrierungsdaten über MS Teams übertragen. Ton- und Bilddaten werden nur bearbeitet, sofern Sie dies in ihren Einstellungen (Mikrophon, Kamera) zulassen. Die Berner Fachhochschule speichert keine aus der Veranstaltung ersichtlichen Personendaten, insbesondere erfolgt keine Aufzeichnung. Im Übrigen hat die BFH mit MS Teams ein Programm gewählt, für das die Einhaltung der datenschutzrechtlich geforderten Standards zugesichert ist. Die Verantwortung für den Betrieb der Software liegt beim Anbieter. Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten sind den Datenschutzhinweisen des Anbieters zu entnehmen. Mit der Teilnahme willigen Sie in die Bearbeitung Ihrer Personendaten ein.
Lean Library – wissenschaftliche Literatur schneller finden
Die Browser-Extension Lean Library führt Sie direkt zu den Volltexten Ihrer BFH-Bibliothek.
Lean Library downloaden
- leanlibrary.com/download
- Browser-Extension installieren
- Bibliothek auswählen: Berner Fachhochschule
- Wissenschaftliche Literatur recherchieren. Die Pop-ups von Lean Library leiten Sie direkt zum Volltext
Für optimale Ergebnisse immer den VPN aktivieren.
Lean Library ist verfügbar für
- Firefox
- Chrome
- Safari
- Opera
- Microsoft Edge
Nutzung auf mobilen Geräten:
iOS Betriebssystem von Apple: Academic Browser
Android von Google: wird entwickelt
Testen Sie Lean Library nach dem Download
- Falls der gesuchte Artikel auf verschiedenen Plattformen zu finden ist, führt Lean Library Sie dorthin, wo Sie direkten Zugriff haben. >> Testlink
- Falls das gesuchte E-Book von den BFH-Bibliotheken angeboten wird, führt Lean Library Sie direkt zum kostenlosen Download. >> Testlink
- Falls Sie für den Zugang zu einer Quelle ein Passwort benötigen, werden Sie von Lean Library entsprechend informiert. >> Testlink
- Falls Sie mit einem bestimmten Suchbegriff in unserem Bibliothekssystem swisscovery recherchieren möchten, klicken auf irgendeiner Webseite mit der rechten Maus auf den gewünschten Suchbegriff und wählen Sie "search@BFH" aus.
Highlight & Search
Lean Library ermöglicht Ihnen zudem, von jeder Webseite aus oder jedem PDF, das Sie in Ihrem Browser öffnen, eine Suche in der Rechercheplattform swisscovery auszulösen:
- einen oder mehrere Begriffe markieren
- Klick mit der rechten Maustaste
- im Drop-Down-Menü "Search@BFH" anwählen
- die Recherche in swisscovery fortsetzen
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre BFH-Bibliothek.
Moodle-Kurs Literaturrecherche
Der Moodle-Kurs Literaturrecherche BFH gibt den Studierenden der BFH eine Einführung in die Recherche von wissenschaftlicher Literatur.
- Warum Google nicht reicht
- Von der Forschungsfrage zu den Suchbegriffen
- Wissenschaftliche Literatur und ihre Unterschiede
- Tipps für die Suche
- etc.
Literaturverwaltung
Mit Literaturverwaltungsprogrammen können Sie Literaturangaben
- erfassen
- ordnen
- importieren aus swisscovery und Fachdatenbanken
- exportieren in Textdokumente
Im Moodle-Kurs Literaturverwaltung BFH erhalten Studierende und Mitarbeitende der BFH Anleitungen und Schulungendaten zu
- Citavi
- EndNote
- Mendeley
- Zotero
Wissenschaftliches Schreiben
Schreiben ist keine Frage von Talent. Schreiben ist eine Frage der Übung. Ganz besonders wenn es um wissenschaftliches Schreiben geht.
Im Moodle-Kurs "Selbstlernangebot Schreiben" finden Studierende der BFH Anleitungen, um das wissenschaftliche Schreiben zu üben, Anregungen, um überhaupt ins Schreiben zu kommen und Angebote zum gemeinsamen Schreiben.
Bibliotheken
Keine Bibliotheken gefunden.
Benutzungsbestimmungen
Benutzungsbestimmungen BFH-Hochschulbibliothek
1. Geltungsbereich
Die Benutzungsbestimmungen gelten für die folgenden Bibliotheken der Hochschulbibliothek der Berner Fachhochschule:
- Bibliothek Architektur, Holz und Bau Biel/Bienne
- Bibliothek AHB/TI Burgdorf
- Bibliothek Gesundheit
- Bibliothek HAFL
- Bibliothek Schweizerisches Literaturinstitut
- Bibliothek Soziale Arbeit
- Bibliothek Technik und Informatik Biel/Bienne
- Bibliothek Wirtschaft
- HKB Mediothek
- HKB Musikbibliothek
Die EHSM – Sportmediathek, Magglingen hat eigene Benutzungsbestimmungen.
Alle genannten Bibliotheken nehmen teil an der Swiss Library Service Platform SLSP und der von ihr betriebenen nationalen Rechercheplattform swisscovery.
2. Benutzungsberechtigung
Die BFH-Hochschulbibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung der Mitarbeitenden und Studierenden der BFH. Darüber hinaus steht sie weiteren Interessierten offen. Die Benutzung ist mit Ausnahme von einzelnen Dienstleistungen kostenlos (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
3. Registrierung
Mit der Registrierung akzeptiert die*der Benutzer*in die vorliegenden Benutzungsbestimmungen.
Für die Ausleihe von Medien und die Nutzung weiterer Dienstleistungen ist eine kostenlose Registrierung auf der Rechercheplattform swisscovery notwendig. Dazu erforderlich ist ein SWITCH edu-ID Konto, das, sofern noch nicht vorhanden, bei der Registrierung erstellt werden kann.
Die Benutzenden sind für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten persönlichen Angaben selbst verantwortlich (siehe SLSP allgemeine Datenschutzerklärung). Adressänderungen müssen von den Bibliotheksbenutzenden in ihrem SWITCH edu-ID Konto vorgenommen werden. Mitarbeitende der Hochschulbibliothek können keine Änderungen der persönlichen Daten vornehmen.
Die*der Benutzer*in kann die im swisscovery-Konto bevorzugte Adresse (Zuhause oder Arbeit) selbst einstellen sowie Bibliotheksausweise hinzufügen oder entfernen: swisscovery - Verwaltung von Bibliothekskarten und Einstellungen.
Der für die Ausleihe vor Ort erforderliche Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Er kann in jeder swisscovery-Bibliothek bezogen werden. Studierende und Mitarbeitende der BFH benutzen ihre BFHcard als Bibliotheksausweis. Von anderen swisscovery-Bibliotheken ausgestellte Bibliothekskarten werden ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen: siehe Abschnitt Benutzungskonto in FAQ zu swisscovery.
4. Ausleihe
Die Bestände der Hochschulbibliothek sind in der Regel ausleihbar. Gewisse gekennzeichnete Bestände können nur vor Ort benutzt werden (Präsenzbestand). Für einzelne Medien oder Mediengruppen können besondere Ausleihbestimmungen gelten. Pro Benutzer*in können maximal 100 Medien ausgeliehen werden.
Die Dauer der Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage und wird bis zu fünf Mal um je 28 Tage automatisch verlängert, sofern die Medien zwischenzeitlich nicht reserviert sind. Die Frist ist im swisscovery-Benutzungskonto ersichtlich.
Nach Ablauf der maximal möglichen Leihfrist müssen die Medien zurückgebracht werden. Sie können nach Vorweisung am Ausleihschalter neu ausgeliehen werden, sofern keine Reservation vorliegt.
Dauern Abwesenheiten (Militärdienst, Ferien, Auslandsaufenthalt usw.) länger als die Leihfristen entliehener Medien, sind die Medien vor der Abwesenheit zurückzugeben.
5. Kurier- und Postversand
Über den SLSP-Kurier können Medien kostenpflichtig aus allen am SLSP-Kurier teilnehmenden Bibliotheken zur Abholung bestellt werden. Es gelten die Benutzungsbestimmungen der Lieferbibliotheken. Die Hochschulbibliothek übernimmt für die BFH-Angehörigen die Kuriergebühren, sofern der Abholort eine BFH-Bibliothek ist. Bereitgestellte Medien müssen innerhalb von 6 Öffnungstagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Kurier-Medien werden zurückgeschickt. Die verrechneten Liefergebühren sind auch bei Nichtabholung zu bezahlen (siehe Abschnitt Ausleihe + Kurier in FAQ zu swisscovery).
Gegen eine Gebühr versenden die Bibliotheken Medien aus ihrem eigenen Bestand per Post (siehe Abschnitt Kosten in FAQ zu swisscovery).
6. Haftung
Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung zu schützen und in unversehrtem und vollständigem Zustand wieder zurückzugeben. Als Beschädigungen gelten auch Notizen und Anstreichungen.
Die*der Benutzer*in haftet für Beschädigungen oder Verluste der ausgeliehenen Dokumente. Bestehende Schäden oder fehlende Beilagen (Datenträger, Karten, Stimmenmaterial usw.) sind umgehend zu melden, spätestens bei der Rückgabe.
Die Hochschulbibliothek stellt Reparatur- bzw. Ersatzkosten sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung für beschädigte oder verlorene Medien (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
7. Kosten
Die Verantwortung für die Einhaltung der Leihfristen liegt bei den Benutzenden. Nicht erhaltene Benachrichtigungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert.
Nach Ablauf der Leihfrist wird eine kostenlose Erinnerung verschickt. Die darauffolgenden Mahnungen sind gebührenpflichtig.
Die 3. Mahnung zieht zusätzlich die Sperrung des swisscovery-Benutzungskontos nach sich. Erfolgt keine Rückgabe, wird das Medium als Verlust verbucht. Die Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr gehen zu Lasten der verursachenden Person (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
Mahngebühren können am Ausleihschalter per TWINT bezahlt werden, sofern noch keine Rechnung ausgestellt wurde.
8. Urheberechtsfragen und Weiterverwendung von Medien
Die Nutzung von Bibliotheksmedien unterliegt den Bestimmungen des Schweizerischen Urheberrechts und dient somit ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Wiederverwertung sind nicht gestattet.
Kammermusiknoten und Noten für Soloinstrument mit (Klavier-)Begleitung dürfen unter folgenden Bedingungen an Drittpersonen abgegeben werden: Die ausleihende Person ist dafür verantwortlich, dass alle Stimmen und mögliche Beilagen komplett und in einwandfreiem Zustand (ohne Eintragungen) termingerecht zurückgegeben werden. Werden die Noten oder Teile davon zu spät oder verschrieben zurückgegeben, haftet die ausleihende Person und ihr werden die Gebühren verrechnet. Eine kommerzielle Wiederverwertung ist auch hier ausgeschlossen.
Die Abklärung der Urheberrechtslage ist Sache der Benutzenden. Im Fall einer Urheberrechtverletzung lehnt die BFH jegliche Haftung ab.
9. Nutzung von Online-Ressourcen und Internet
Informationen zu den Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Online-Ressourcen siehe FAQ zu Online-Ressourcen.
Die Publikumsstationen in den Bibliotheken der BFH dienen in erster Linie der Abfrage der Online-Angebote und der Recherche für wissenschaftliche, fachliche, berufliche oder Ausbildungszwecke.
Alle Benutzenden sind zudem angehalten, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Hinsichtlich Haftung und Missbrauch sowie möglichen Folgen von Missbrauch wird auf die Richtlinien zum Umgang mit IT-Ressourcen an der Berner Fachhochschule verwiesen.
10. Verhalten in der Bibliothek
In den Bibliotheksräumlichkeiten haben sich die Benutzenden so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestände sowie Einrichtungen keinen Schaden nehmen.
Die Benutzenden sind verpflichtet, den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Benutzende aus der Bibliothek gewiesen werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Benutzungsbestimmungen können den Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung zur Folge haben.
[Januar 2022; aktualisiert Oktober 2022: Barzahlung von Mahngebühren nicht mehr möglich]