Wie Betroffene in die Armutsbekämpfung einbezogen werden können

11.06.2020 Armutsbetroffene Personen können in vielfältiger Weise einbezogen werden, um Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung zu entwickeln und umzusetzen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 22. Juni 2020 den Schlussbericht eines Forschungsprojekts veröffentlicht. Das Ziel der Untersuchung war es, zu zeigen, wie armutsbetroffene und -gefährdete Personen in Entscheidungs-, Planungs-, Umsetzungs- und Evaluationsprozesse rund um Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung einbezogen werden können. 

In der Studie wurden verschiedene Partizipationsmodelle identifiziert, deren Wirkungspotenziale aufgezeigt und die für die Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen beschrieben. Die Bandbreite der Modelle reicht dabei von der Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen öffentlicher und privater Dienstleistungen bis zu gemeinschaftlicher Selbsthilfe.

Das Forschungsprojekt hat das Departement Soziale Arbeit der Berner Fachhochschule (BFH) zusammen mit der Fachhochschule Westschweiz Freiburg (HES-SO//FR) und der Fachhochschule Westschweiz Genf (HES-SO//GE) im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) realisiert.

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Chiapparini, Emanuela; Schuwey, Claudia; Beyeler, Michelle; Reynaud, Caroline; Guerry, Sophie; Blanchet, Nathalie; Lucas, Barbara (2020): Modelle der Partizipation armutsbetroffener und -gefährdeter Personen in der Armutsbekämpfung und -prävention. Schlussbericht zuhanden den Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV)

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Rubrik: Forschung