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Erstes Armutsmonitoring im Kanton Solothurn
02.11.2026 Mit dem ersten kantonalen Armutsmonitoring liegen erstmals umfassende Erkenntnisse zur finanziellen Situation der Bevölkerung im Kanton Solothurn und seinen Gemeinden vor. Es wurde von der BFH in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich erstellt und widmet sich unter anderem dem Thema Wohnen.
Knapp vier Prozent der Solothurner Bevölkerung lebte im Jahr 2022 unterhalb der Armutsgrenze, weitere zwölf Prozent waren armutsgefährdet. Zu diesem Resultat kommt das erste Armutsmonitoring des Kantons Solothurn. Es liefert detaillierte Erkenntnisse zur finanziellen Situation der Bevölkerung und wurde von der BFH in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich durchgeführt.
Armutsrisiken
Besonders von Armut betroffen oder gefährdet sind Alleinerziehende und alleinlebende Personen sowie Haushalte mit minderjährigen Kindern. Weitere Armutsrisiken sind ein fehlender Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen sowie eine Herkunft ausserhalb Europas.
Die Ergebnisse zeigen auch, dass Sozialleistungen wesentlich zur Reduktion von Armut beitragen. Gleichzeitig beziehen geschätzt 31 bis 46 Prozent der Personen mit Leistungsanspruch keine Sozialhilfe.
Vergleich zwischen den Gemeinden
Eine methodische Erneuerung ist, dass die Armutssituation für den gesamten Kanton und seine Gemeindeebene systematisch untersucht wird. Damit schafft das Monitoring eine wichtige Datengrundlage, um regionale Unterschiede zu erkennen und sozialpolitische Massnahmen gezielter auszurichten.
Ein Teil des Berichtes widmet sich zudem dem Thema Wohnen. Denn für Haushalte mit tiefen Einkommen stellt die Wohnsituation eine besondere Herausforderung dar, da die Wohnkosten sie überdurchschnittlich stark belasten.
Der Kanton Solothurn beabsichtigt das Armutsmonitoring künftig alle vier Jahre durchzuführen.