Häusliche Gewalt: Marianne Schwander im Interview mit der Berner Zeitung

10.04.2019 Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking vorangetrieben werden. Im Interview mit der Berner Zeitung ordnet BFH-Dozentin und Juristin Marianne Schwander diese Änderungen ein.

Zu den Neuerungen gehört etwa die Bestimmung, dass das Opfer ein Verfahren nur sistieren kann, wenn seine Situation dadurch verbessert wird, also keine weiteren Gewaltübergriffe folgen. Laut Marianne Schwander ist die Bestrafung des Täters für Opfer oft nicht das Wichtigste. Aber die meisten möchten eine öffentliche Feststellung, dass ihnen Unrecht widerfahren ist und dass sie daran keine Mitschuld tragen.

Rubrik: Studium, Fachhochschule