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Behinderung: Durch Beratungsangebote die Selbstbestimmung fördern
10.09.2026 Neue Finanzierungsmodelle erweitern die Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Doch selbst entscheiden kann nur, wer die Angebote kennt, Informationen versteht und eigene Wünsche einbringen kann. Gute Beratung macht Wahlmöglichkeiten zugänglich und unterstützt Menschen dabei, sie zu nutzen.
Gute Beratung ist wichtig für die Selbstbestimmung, weil sie…
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Wahlmöglichkeiten verständlich und zugänglich macht.
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Sicherheit bei Veränderungen vermittelt.
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Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt.
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neue Finanzierungsmodelle in tatsächliche Wahlmöglichkeiten übersetzt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird 2026 zwanzig Jahre alt. Ihr Anspruch ist klar: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt leben und selbst entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen und welche Unterstützung sie benötigen. Die Schweiz hat die Konvention 2014 ratifiziert. Doch zwischen dem Anspruch auf Selbstbestimmung und dem Alltag besteht weiterhin eine grössere Lücke. Besonders Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen können häufig nur eingeschränkt mitbestimmen.
Neue Finanzierungsmodelle der Kantone sollen das ändern. Mit ihnen steht nicht mehr die Institution, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf im Zentrum. Mehr Auswahl führt jedoch nicht automatisch zu mehr Selbstbestimmung. Wer entscheiden soll, muss die Möglichkeiten kennen, Informationen verstehen und die eigenen Wünsche einbringen können. Neben rechtlichen und finanziellen Reformen braucht es deshalb zugängliche und unabhängige Beratung. Sie trägt dazu bei, dass Selbstbestimmung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag gelebt werden kann.
Wahlmöglichkeiten führen erst dann zu mehr Selbstbestimmung, wenn Menschen sie verstehen, nutzen und mitgestalten können.
Wer ist in der Schweiz zuständig?
Die Umsetzung der UN-BRK ist in der Schweiz auf mehrere staatlichen Ebenen verteilt. Seit dem neuen Finanzausgleich von 2008 tragen die Kantone einen grossen Teil der fachlichen und finanziellen Verantwortung für Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Dadurch unterscheiden sich Reformtempo, Finanzierung und Unterstützungsangebote von Kanton zu Kanton.
Der Bund ist ebenfalls ein wichtiger Akteur für die Umsetzung der UN-BRK. Über die Invalidenversicherung finanziert er unter anderem Renten, Hilflosen-Entschädigungen und den Assistenzbeitrag. Die Förderung von der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist damit eine gemeinsame Aufgabe, deren Umsetzung wesentlich vom Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen abhängt.
Literatur:
Warum Selbstbestimmung auch verunsichern kann
Der Wechsel in eine private Wohnform ist ein grosser Schritt. Die Vorbereitung kann Monate oder Jahre dauern. Menschen mit Behinderung müssen neue Fähigkeiten erwerben, etwa für die Erledigung des Haushalts und die Organisation ihres Alltags. Besonders Personen, die noch nie selbstständig gewohnt haben, können dabei Unsicherheit und Ängste verspüren. Vertrauens- und Beratungspersonen geben ihnen in dieser Phase Rückhalt.
Wie Beratung selbstbestimmte Entscheidungen unterstützt
Gute Beratung zeigt Möglichkeiten auf, erklärt komplexe Informationen und hilft, persönliche Wünsche zu klären. Sie unterstützt Menschen dabei, verschiedene Angebote abzuwägen und eigene Entscheidungen zu treffen. Dabei orientiert sie sich an der Lebenssituation, den Ressourcen und dem Alltag der ratsuchenden Person. Besonders beim Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung erleichtert eine Beratung den Zugang zu den passenden Leistungen.
Gute Beratung…
- informiert verständlich.
- klärt Wünsche und Unsicherheiten.
- macht Alternativen sichtbar.
- gibt keine Entscheidung vor.
Selbstbestimmung bedeutet nicht, alles allein bewältigen zu müssen. Beratung nimmt Menschen die Entscheidung nicht ab. Sie unterstützt dabei, selbst zu entscheiden.
Warum die Kantone eine langfristige Beratungsstrategie brauchen
Die Kantone bestimmen massgeblich mit, welche Wohn- und Beratungsangebote Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Einzelne Beratungsstellen ergeben jedoch nicht automatisch ein verlässliches Gesamtsystem. Es braucht eine langfristige Strategie, die Zuständigkeiten klärt, Lücken erkennt und bestehende Angebote koordiniert.
Eine kantonale Strategie sollte…
- Zuständigkeiten klären und Versorgungslücken erkennen.
- Beratungsstellen koordinieren und unterstützen.
- Angebote langfristig weiterentwickeln.
Was eine gute Beratungsstelle ausmacht
Beratung kann nur wirken, wenn Menschen sie finden und nutzen können. Sie sollte kostenlos, unabhängig und niederschwellig zugänglich sein. Die Beratung muss über unterschiedliche barrierefreie Wege erreichbar sein. Die Beratungsform und die Kommunikation müssen zu den individuellen Bedürfnissen der ratsuchenden Person passen.
Eine gute Beratungsstelle…
- ist leicht auffindbar und erreichbar.
- passt sich den individuellen Bedürfnissen an.
- wahrt ihre Unabhängigkeit.
- verbindet Fachwissen mit Beratung auf Augenhöhe.
Was zeigte die Bedarfsanalyse im Kanton Zürich?
Der Kanton Zürich verfügt über vielfältige und professionelle Beratungsstellen. Für Ratsuchende war jedoch nicht immer klar, welche Stelle am besten zu ihrem Anliegen passte. Zudem fehlten zentrale Anlaufstellen. Die Bedarfsanalyse der BFH und Inferface Politikstudien empfahl deshalb, die Angebote besser zu koordinieren, einen digitalen «Single Information Point» einzurichten und den Austausch zwischen den Beratungsstellen zu fördern. Peer-Beratung sollte die professionelle Beratung ergänzen.
Mit der spezifischen SEBE-Beratung förderte der Kanton im Anschluss spezifische Beratungsangebote. Menschen mit Behinderungen und ihre Bezugspersonen erhalten dort kostenlose Beratung rund um das neue Finanzierungssystem. Die Beratungsstellen sind zudem auf unterschiedliche Behinderungsarten ausgerichtet.
Literatur:
Selbstbestimmung braucht Ressourcen
Neue Gesetze und Finanzierungsmodelle verschaffen Menschen mit Behinderung wichtige Wahlmöglichkeiten. Sie reichen aber nicht aus. Menschen mit Behinderung müssen Alternativen kennen, Informationen verstehen und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten entwickeln können. Dafür brauchen sie zugängliche Beratung, verlässliche Bezugspersonen und passende Unterstützungsangebote. Selbstbestimmung darf nicht mit der blossen Übertragung von Eigenverantwortung verwechselt werden. Sie braucht tragfähige Strukturen und ausreichende öffentliche Ressourcen.