Risikobeurteilung von PSM-Anwendungen im Gewächshaus

Aufbau einer verbesserten Datengrundlage über die Verwendung und Exposition von PSM in Gewächshäusern.

Steckbrief

  • Beteiligte Departemente Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften
  • Institut(e) Agronomie
  • Forschungseinheit(en) Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
  • Förderorganisation Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung)
  • Laufzeit (geplant) 01.12.2024 - 30.06.2025
  • Projektleitung Prof. Dr. Fabio Mascher
  • Projektmitarbeitende Prof. Dr. Fabio Mascher
    Marie Biselx
    Dr. Simon Spycher
  • Partner Bundesamt für Umwelt BAFU, Aktionsplan Holz
  • Schlüsselwörter Grundwasser, Oberflächenwasser, Eintragswege, Vergleich der CH-Normen mit den Normen in den Nachbarländern, Belgien und den Niederlanden

Ausgangslage

Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist für die Bewertung des Umweltverhaltens von PSM-Wirkstoffen und ihren ökotoxikologischen Risiken zuständig. Ein besonderes Gebiet sind PSM-Anwendungen in Gewächshäusern. Hier gibt es noch grosse Wissenslücken zu Exposition, Umweltverhalten und damit zur Risikominderung. Die Risikobeurteilung von PSM-Anwendungen im Rahmen der Zulassung basiert bei Einträgen in Grundwasserkörper und Oberflächengewässer i.d.R. auf Modellrechnungen. In der Schweiz kommen hierfür Modelle zum Einsatz, die auch in der EU verwendet werden. Im Fall von PSM-Anwendungen in gedeckten Kulturen wird derzeit in der Schweiz angenommen, dass die Einträge, denen von Freilandkulturen entsprechen, da EU-harmonisierte Modelle für diese Art der Anwendungen fehlen.

Vorgehen

Aufbau einer verbesserten Datengrundlage über die die Verwendung und Exposition von PSM in Gewächshäusern. Inwiefern unterscheidet sich die Situation in Gewächshäusern von der Situation im Freiland. Ausarbeitung von geeigneten Praxisauflagen um Exposition durch PSM im Gewächshaus auf ein akzeptables Mass zu begrenzen.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs

  • 2: Kein Hunger
  • 3: Gesundheit und Wohlergehen
  • 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen