Ungleichheit, Armut und Wohlfahrtsstaat

Die BFH erarbeitet gemeinsam mit Partner*innen Grundlagen und Lösungsvorschläge zu den Themen Ungleichheit, Armut und Wirksamkeit von wohlfahrtstaatlichen Instrumenten in der Schweiz.

Steckbrief

Ausgangslage

Globalisierung, Digitalisierung und Krisen wie die Covid-19-Pandemie verändern die Möglichkeiten, am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, und damit auch die Armutsrisiken. Im Einklang mit der Agenda 2030 hat sich auch die Schweiz zum Ziel gesetzt, Armut zu bekämpfen. Zudem zielt der Sozialstaat darauf ab, die Auswirkungen sozialer Risiken abzufedern und die Bedingungen einer inklusiven Gesellschaft sicherzustellen. Die BFH untersucht diese für die Armutsbekämpfung relevanten Entwicklungen in mehreren Forschungsprojekten. Ziel ist es, für die Schweiz eine solide Faktenbasis zu Ungleichheit, Armut und dem Sozialstaat zu erarbeiten und damit die Grundlage für die Beobachtung der finanziellen Situation der Bevölkerung zu schaffen. Diese soll Behörden und Politik dabei unterstützen, evidenzbasierte Entscheidungen zur Armutsbekämpfung zu treffen.

Ziele

Folgende Forschungsfragen stehen im Zentrum:

  • Welche Mechanismen führen zu ungleichen wirtschaftlichen Möglichkeiten? Welche Rolle spielen dabei institutionelle Rahmenbedingungen, und inwiefern können Grundsätze der Chancengleichheit eingehalten werden?
  • Wie verbreitet ist Armut? Was sind die zentralen Armutsrisiken, und wie verändern sich diese im Zuge des sozialen Wandels?
  • Wie wirksam sind sozialstaatliche Instrumente zur Verringerung von Ungleichheit und Armut?
  • Wie kann die evidenzbasierte Grundlage zur Stärkung demokratisch gefällter Entscheidungen verbessert werden?

Vorgehen

Viele der Forschungsprojekte stützen sich auf die Verknüpfung kantonaler Steuerdaten mit weiteren Administrativ- und Umfragedaten. Auf dieser Datenbasis konzipieren wir aussagekräftige Indikatoren. Damit schaffen wir eine neue Grundlage für die Untersuchung von wirtschaftlicher Ungleichheit und Armut in der Schweiz. Diese Grundlage überwindet Defizite bisheriger Ansätze und eröffnet neue Möglichkeiten für ein vertieftes Verständnis der Lebensbedingungen vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie der Funktionsweise des Sozialstaats.

Ungleichheit symbolisiert mit einem ungleichen Paar Schuhe, einmal reich und einmal arm.

Projekt Armutsmonitoring - das Instrument gegen Armut

Laut offiziellen Statistiken leben in der Schweiz rund 743’000 Menschen in Armut. Sie erreichen mit ihren Einkünften das soziale Existenzminimum nicht. Damit armutsbetroffene Menschen passende Unterstützung erhalten, ist eine systematische Beobachtung der Armutssituation zentral. In der Armutspolitik spielen die Kantone eine entscheidende Rolle. Entsprechend unterscheiden sich die Instrumente zur Armutsbekämpfung von Kanton zu Kanton. Auch die Grundlagen unterscheiden sich. Einige Kantone erstellen Sozial- oder Armutsberichte, allerdings oft unregelmässig und unter Einbezug eigens konzipierter Indikatoren. Andere Kantone fokussieren auf bezogene Sozialleistungen und vernachlässigen, dass Armut breiter erfasst werden sollte. In gewissen Kantonen ist die Armutssituation sogar weitgehend unbekannt. Diese Ausgangslage führt dazu, dass die vorhandenen Daten kaum vergleichbar sind. Es entsteht ein fragmentiertes Bild, das eine zielgerichtete Armutspolitik erschwert.

Die Möglichkeiten zur Armutsbeobachtung haben sich dank technologischer Fortschritte in der Datenverarbeitung erheblich verbessert. Administrativdaten können heute systematisch für die Armutsforschung genutzt werden. Eine wichtige Grundlage bilden Steuerdaten, die mit weiteren Administrativdaten zu bedarfsabhängigen Leistungen sowie mit Registerdaten zur Wohn- und Haushaltssituation verknüpft werden. Auf dieser Basis lässt sich die finanzielle Situation der Bevölkerung detailliert beschreiben.

Die im Rahmen staatlicher Aufgaben laufend erhobenen Administrativdaten können somit für ein Armutsmonitoring genutzt werden – ohne zusätzlichen Aufwand bei der Datenerhebung. Allerdings muss festgelegt werden, welche Methoden und Konzepte zur Berechnung steuerungsrelevanter Indikatoren verwendet werden. Hier bietet ein Modellvorschlag der BFH und von Caritas Schweiz Orientierung. Unter Einbezug des nationalen und internationalen Forschungsstandes haben sie Grundlagen erarbeitet, die es den Kantonen erlauben, auf einfache Weise ein systematisches Armutsmonitoring aufzubauen und wichtige Erkenntnisse über die kantonale Situation zu gewinnen.

Armutspolitik muss am Puls der gesellschaftlichen Entwicklung bleiben. Eine deutliche Verbesserung der heute lückenhaften Armutsbeobachtung in der Schweiz ist möglich, wenn die Kantone bestehende Datenquellen einheitlicher nutzen. Mit dem Modell der BFH und der Caritas kann erstmals ein flächendeckendes Armutsmonitoring entstehen, das zugleich der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung trägt.

Ungleichheit und Armut in der Schweiz

Fragen der sozialen Ungleichheit haben in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Einige Beobachter sehen politische Ereignisse wie den Brexit, die US-Präsidentschaftswahlen oder den Aufstieg der rechtspopulistischen deutschen Partei AfD als Folge wachsender wirtschaftlicher Ungleichheit und eines Mangels an wirksamen demokratischen Mitteln, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Auch der Bestseller des französischen Wirtschaftswissenschaftlers Thomas Piketty hat das öffentliche Bewusstsein für Ungleichheit geschärft. Auf der Grundlage historischer Steuerdaten entwickelte Piketty das Argument, dass marktwirtschaftliche Systeme in Europa eine Tendenz zu wachsender Ungleichheit aufweisen. Seine historische Forschung wird auch durch aktuelle Entwicklungen gestützt: In den letzten Jahrzehnten wurde eine Zunahme der Vermögensungleichheit beobachtet, die in der Schweiz besonders ausgeprägt ist. Dies zeigt sich unter anderem in der Konzentration von Vermögen und Liegenschaften sowie in Anpassungen des Steuersystems, die bestehende Strukturen festigen, etwa durch die sukzessive Abschaffung der Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen.

Im Forschungsprojekt der BFH in Zusammenarbeit mit der Universität Bern untersucht die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen in der Schweiz und geht dabei auch der Bedeutung des Steuersystems nach. Das Projekt zeigt, dass sozialwissenschaftliche Forschung zum Verständnis aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen beitragen kann, indem sie aufzeigt, in welchem Ausmaß Ungleichheiten bestehen, wie sie sich verändern und welche Faktoren diesen Wandel beeinflussen. Auf der Projektwebsite werden neue Ergebnisse einem interessierten Publikum laufend zugänglich gemacht.

Nichtbezug von Sozialleistungen und die Grenzen des Wohlfahrtsstaates

Für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen stehen in der Schweiz Bedarfsleistungen zur Verfügung, welche bestehende Einkommen ergänzen oder vollumfänglich der Finanzierung des Lebensunterhaltes dienen. Dazu gehören Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner, die wirtschaftliche Sozialhilfe oder individuelle Prämienverbilligungen. Ob diese Leistungen von allen Berechtigten bezogen werden, ist in der Regel aber nicht bekannt.

Die BFH hat dazu ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe abgeschätzt werden kann, wie verbreitet der Nichtbezug von Sozialleistungen ist. Mittels Steuerdaten, die mit Bevölkerung- und Sozialleistungsregister verknüpft sind, lässt sich für die gesamte Bevölkerung abschätzen, ob auf Grund der finanziellen Situation ein Anspruch auf Sozialleistungen geltend gemacht werden könnte. Die rechnerisch ermittelten Anspruchsberechtigten lassen sich danach mit dem tatsächlichen Sozialleistungsbezug abgleichen. Dieses Modell kam bisher in den Kantonen Bern und Basel-Stadt zur Anwendung, lässt sich aber auf andere Kantone übertragen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie überprüfen möchten, ob die Sozialleistungen in ihrem Kanton die Zielgruppe erreicht.

Bisherige Forschung zum Thema ergab, dass rund ein Viertel der Berechtigten keine Leistungen beziehen. Dabei bestehen grosse regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land. In ländlichen Gebieten ist der Nichtbezug verbreiteter. Es gibt Hinweise, dass dies auf die fehlende Anonymität und auf die unterschiedliche Akzeptanz von Sozialleistungen in der Bevölkerung zurückzuführen ist. Der Nichtbezug von Sozialleistungen tritt dabei sowohl bei Schweizerinnen und Schweizern als auch bei der ausländischen Wohnbevölkerung auf. Als besondere Risikogruppe gelten allerdings Menschen ohne Niederlassungsbewilligung, da in den letzten Jahren eine Verschärfung des Ausländerrechtes stattfand. Wer über einen längeren Zeitraum Sozialhilfe bezieht, riskiert ausgewiesen zu werden. Dies erhöht die Hürde, um finanzielle Hilfe zu ersuchen.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs