Lohngleichheitsanalysen: Zwischenevaluation Art. 13 Gleichstellungsgesetz

Zwischenevaluation zum Vollzug von Art. 13 GlG, der Arbeitgebende mit mindestens 100 Angestellten verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und überprüfen zu lassen, sowie die Mitarbeitenden über deren Ergebnisse zu informieren.

Steckbrief

Ausgangslage

Frauen und Männer haben in der Schweiz gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende mit mindestens 100 Angestellten seit dem 1. Juli 2020, die betriebsinterne Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu analysieren, diese Analyse extern überprüfen zu lassen und ihre Mitarbeitenden über das Ergebnis der Analyse zu informieren. Von der Regelung betroffen sind über 6000 Unternehmen und Organisationen in der gesamten Schweiz. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat dem Fachbereich Diversity & Inclusion des Instituts New Work der Berner Fachhochschule (BFH) gemeinsam mit der PrivatePublicConsulting GmbH (PPC) den Auftrag erteilt, dieses Mandat bis Juni 2024 durchzuführen.

Vorgehen

Durch Datentriangulation aus verschiedenen Quellen soll eine möglichst umfassende Gesamtschau zur bisherigen Umsetzung von Art. 13 GlG entstehen. Im Fokus stehen dabei folgende Hauptfragen: 1. Lohngleichheitsanalyse: Wie wird die Analyse der Lohngleichheit von Arbeitgebenden umgesetzt? 2. Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse: Wie werden die Lohngleichheitsanalysen durch Revisionsstellen überprüft? 3. Information: Inwiefern kommunizieren die Arbeitgebenden zu den Ergebnissen und Konsequenzen der Analysen? Mittels schriftlichen Befragungen von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Revisor:innen als primäre Akteursgruppen werden umfassende Daten zur Durchführung und Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen, sowie zur Information über deren Ergebnisse erfasst. Hierzu wird eine Vollerhebung bei den über 6000 Unternehmen und Organisationen durchgeführt, die von der Regelung betroffen sind. Danach werden einerseits noch vertiefende Interviews durchgeführt. Andererseits werden die aus den schriftlichen Befragungen gewonnenen Erkenntnisse in Fokusgesprächen mit Vertretenden der verschiedenen Akteursgruppen sowie Lohngleichheitsexpert:innen und involvierten Organisationen weiter vertieft.

Ausblick

Die Zwischenevaluation soll den bisherigen Vollzug des Art. 13 GlG aufzeigen. Hauptsächlich sollen Erkenntnisse generiert werden dazu, inwiefern die Arbeitgebenden mit mindestens 100 Angestellten die Regelungen umgesetzt haben. Die Zwischenevaluation wird eine Basis legen für die Schlussevaluation mit Fokus auf die Wirksamkeit der Lohngleichheitsanalysen.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs

  • 5: Geschlechtergleichheit