Wie bezieht man betroffene Personen in die Armutsprävention und -bekämpfung ein?

05.07.2021 Neue Wege gehen, um Armut zu verhindern oder zu bekämpfen, das will der neue Praxisleitfaden zur Partizipation in der Armutsbekämpfung und -prävention. Die BFH-Forscherinnen Rahel Müller de Menezes und Emanuela Chiapparini haben gemeinsam mit Betroffenen und Fachpersonen im Auftrag der Nationalen Plattform gegen Armut des Bundes ein Instrument erarbeitet.

«Der Leitfaden will die Sichtweise auf Armut verändern: Es soll nicht über armutsbetroffene oder -gefährdete Menschen gesprochen werden, vielmehr sollen sie selbst zu Wort kommen», sagt BFH-Forscherin Rahel Müller de Menezes. Denn wer von Armut betroffen ist, ist Expert*in in eigener Sache, dies zeigen Erfahrungen aus der Praxis und Befunde aus der Forschung. Armutsbetroffene Personen können mit ihrem spezifischen Wissen und ihren persönlichen Erfahrungen dazu beitragen, dass Massnahmen besser an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet und damit wirksamer sind. 

Der nun vorliegende Praxisleitfaden wurde im Auftrag der Nationalen Plattform gegen Armut des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) erarbeitet. Das Arbeitsinstrument unterstützt dabei, Beteiligungsprozesse zu planen, umzusetzen und auszuwerten. Es richtet sich an Fachpersonen der Armutsprävention und -bekämpfung sowie armutsbetroffene oder -gefährdete Personen und Gruppen, die Beteiligungsprozesse anstossen wollen oder an Beteiligungsprozessen mitwirken möchten.

Der Leitfaden ist in Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich. Er kann unter als pdf heruntergeladen werden oder kostenfrei als Druckexemplar bestellt werden. 

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Rubrik: Forschung