BFH stellt auf Distance Learning um

27.10.2020 Wegen der stark ansteigenden Zahl an COVID-19-Infektionen stellt die Berner Fachhochschule ihre Lehrveranstaltungen in Aus- und Weiterbildung auf Distance Learning um.

Distance Learning gilt ab dem 28. Oktober 2020 bis auf weiteres als Regel. Präsenzunterricht ist nur noch ausnahmsweise zulässig für jene Unterrichtsformen, die praktisch nur vor Ort durchgeführt werden können (z.B. weil eine spezielle Infrastruktur benötigt wird oder in Prüfungssituationen).

Ausweitung der Maskenpflicht

Ebenfalls aus medizinischen Gründen wird die bereits gültige Maskenpflicht an der BFH verschärft und ausgeweitet. Sie gilt neu auch im Aussenraum der Standorte (z.B. Eingangsbereiche, Vorplätze, Veloparkings). Auch gilt nun am Arbeitsplatz eine Maskentragpflicht, ausser man befindet sich alleine im Raum.

Anwesenheit am Arbeitsplatz

Physische Präsenz an der BFH (Arbeitsplätze, Lehrveranstaltungen, Labore, Werkstätten, Ateliers, Studios, Feldversuche etc.) wird auf ein unverzichtbares Minimum reduziert und erfolgt unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG (Hände waschen, Abstand halten, Maskentragen, stündliches Lüften). Home Office ist die Regel.

Gültigkeit und Änderungen

Zuvorderst steht für die BFH die Gesundheit der Studierenden und Mitarbeitenden. Die Massnahmen gelten deshalb auf unbestimmte Zeit. Weitere Verschärfungen durch Beschlüsse des Kantons oder des Bundes sind nicht ausgeschlossen.

Distance Learning ab 28.10.2020

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Rubrik: Berner Fachhochschule