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«Wer behauptet, Justizangehörige seien politische Eunuchen, irrt sich.»
08.07.2026 Bundesverwaltungsrichter und Dozent Marc Steiner im Gespräch über kollegiale Rechtsprechung, die weit über die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner hinausgeht. Ein Glaubensbekenntnis.
In der Juli-Ausgabe des Bundesverwaltungsgerichtsblogs kommt Marc Steiner, Richter der Abteilung II und Dozent an der Berner Fachhochschule Wirtschaft, zu Wort. Im Gespräch erklärt Marc Steiner, wie der Meinungsbildungsprozess im Spruchkörper abläuft und mit welchen Strategien es zum Kollegialentscheid kommt. Dabei beschreibt Steiner die Vielfalt im richterlichen Kollegium als wichtige Ressource für die Qualität und Legitimation der Rechtsprechung.
Unterschiedliche politische, berufliche und persönliche Hintergründe erweitern die Perspektiven, sofern Richter*innen ihre eigenen Prägungen kritisch reflektieren und sich an Gesetz und Verfassung orientieren, so Steiner. Kollegiale Entscheide entstünden deshalb durch offenen Austausch, die konstruktive Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen und transparente Verfahren – nicht durch das blosse Glätten von Unterschieden.
Der Blogbeitrag zeichnet ein treffendes Bild vom Bundesverwaltungsrichter und Dozenten. Auch nach 20 Dienstjahren hält Marc Steiner am Glauben an die Menschen, an Institutionen, an die Hoffnung, dass das Gute am Ende siegt, fest. Oder, um es in seinen eigenen Worten auszudrücken: «Die unterschiedlichen Lebenshintergründe im Spruchkörper sind eine echte Ressource» – und nur mit diesem Verständnis könne eine lebendige, lernende Gerichtskultur entstehen.
Lesen Sie hier den vollständigen Blogbeitrag: Vielfalt ist eine Ressource