SGNR öffnet ordentliche Mitgliedschaft für Gesundheitsfachpersonen

24.08.2026 Die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR) öffnet ihre ordentliche Mitgliedschaft für Gesundheitsfachpersonen verschiedener Disziplinen. Die Initiative dazu geht unter anderem vom Master-Studiengang Physiotherapie der BFH mit Schwerpunkt Neurologie aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGNR öffnet ihre ordentliche Mitgliedschaft neu für Gesundheitsfachpersonen verschiedener Disziplinen der Neurorehabilitation.

  • Angestossen wurde die Öffnung unter anderem durch den MSc Physiotherapie der BFH mit Schwerpunkt Neurologie.

  • Die Neuerung stärkt die interprofessionelle Zusammenarbeit und ermöglicht eine gemeinsame Weiterentwicklung von Praxis und Forschung.

Die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR) hat ihre ordentliche Mitgliedschaft für Gesundheitsfachpersonen geöffnet. Damit können künftig neben Ärzt*innen auch Physiotherapeut*innen, Pflegefachpersonen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Neuropsycholog*innen, Musiktherapeut*innen sowie Sporttherapeut*innen und Bewegungswissenschaftlicher*innen als ordentliche Mitglieder Verantwortung in der Fachgesellschaft übernehmen und deren Weiterentwicklung mitgestalten.

Neurologische Behandlung in der Physiotherapie
Neu können auch Physiotherapeut*innen und Pflegefachpersonen sowie weitere Gesundheitsfachpersonen verschiedener Disziplinen Mitglied bei der Schweizerischen Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR) sein.

Initiative aus dem Master-Studiengang Physiotherapie der BFH

Ausgangspunkt für die Öffnung der SGNR dieser Entwicklung ist eine Initiative der Studiengangsleitung des MSc Physiotherapie der BFH sowie der Leitung des MSc Physiotherapie mit Schwerpunkt Neurologie. Prof. Dr. Amir Tal und Dr. Clare Maguire. Gemeinsam mit klinischen Expert*innen, Forschenden und Dozierenden ist eine interprofessionelle Arbeitsgruppe gegründet worden. «Ziel war es, die evidenzbasierte Neurorehabilitation und Forschung in der Schweiz durch eine stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe nachhaltig weiterzuentwickeln», erklären sie.

Die Arbeitsgruppe prüfte verschiedene Möglichkeiten für eine solche Zusammenarbeit und ist zum Schluss gekommen, dass die etablierte SGNR dafür geeignete Strukturen und Potenzial bietet. Gleichzeitig zeigt sich, dass die bisher auf Ärzt*innen beschränkte ordentliche Mitgliedschaft eine umfassende interprofessionelle Beteiligung erschwer haben.

Die Arbeitsgruppe hat deshalb zwei Anliegen in die SGNR eingebracht: die Gründung einer interprofessionellen Kommission für evidenzbasierte Praxis und Forschungszusammenarbeit sowie die Öffnung der ordentlichen Mitgliedschaft für alle Gesundheitsfachpersonen der Neurorehabilitation.

Infobox: Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR)

Die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR) vernetzt Fachpersonen aus Medizin, Therapie, Pflege, Wissenschaft und weiteren Bereichen der Neurorehabilitation. Sie fördert den interprofessionellen Austausch, wirkt an Leitlinien mit, unterstützt wissenschaftliche Aktivitäten und organisiert Fort- und Weiterbildungen. Zudem vertritt sie die Interessen der Neurorehabilitation und stärkt deren Sichtbarkeit in der Schweiz.

Mehr Raum für interprofessionelle Zusammenarbeit

Nach fast drei Jahren Austausch und Zusammenarbeit stimmt die Mitgliederversammlung der SGNR beiden Anliegen zu. Die Öffnung schafft damit eine Grundlage für einen stärkeren interprofessionellen Austausch sowie für die gemeinsame Weiterentwicklung von Praxis und Forschung. Darüber freuen sich Amir Tal und Clare Maguire: «Neurorehabilitation ist auf die Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe angewiesen. Mit der Öffnung der ordentlichen Mitgliedschaft können sie ihre Expertise künftig auch innerhalb der Fachgesellschaft einbringen und an der Weiterentwicklung der Neurorehabilitation mitwirken.»

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