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Die Wahl von Lizenzen nach EMBAG Artikel 9

17.12.2025 Von oder für die Bundesbehörden entwickelte oder weiterentwickelte Software sind gemäss EMBAG unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. In der Praxis kann die Lizenzwahl sowie die Community-Einbindung jedoch Herausforderungen mit sich bringen. Die Freiheit bei der Lizenzwahl wird oft durch bestehende Softwarekomponenten und deren Lizenzbedingungen eingeschränkt.

Unsere Empfehlungen für den öffentlichen Sektor

1. OSS-Lizenzwahl in den Ausschreibungskriterien festhalten

Die angestrebte OSS-Lizenz sollte schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegt sein.

2. Copyleft-Bestimmungen beachten

Damit die Entwicklung einer Software offen zugänglich bleibt, braucht es eine OSS-Lizenz
mit Copyleft-Bestimmung (z. B. GNU General Public License oder Lesser GPL).

3. Software gemeinsam beschaffen

Vor allem bei Kantonen und Gemeinden empfiehlt sich eine gemeinsame Ausschreibung von Neuentwicklungen.

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