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Neue Wege für junge Menschen mit psychischer Erkrankung

23.09.2026 In den letzten Jahren meldeten sich vermehrt 
Jugendliche mit psychischen oder neuroentwicklungsbedingten Erkrankungen bei der Invalidenversicherung (IV) an. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die Begleitung. Wie die IV-Stelle Kanton Bern die Herausforderungen angeht, zeigt das Gespräch mit Projektleiterin Chantal Hebeisen.

Chantal Hebeisen, die Anzahl Jugendlicher und jungen Erwachsener mit psychischen oder neuroentwicklungsbedingten Erkrankungen steigt. Was stellt die IV-Stelle des Kantons Bern diesbezüglich fest?

Chantal Hebeisen: Wir verzeichnen seit 2021 eine deutliche Zunahme solcher Anmeldungen – sowohl für medizinische als auch berufliche Massnahmen. Gleichzeitig nahm in diesem Alterssegment auch die Zahl der zugesprochenen Neurenten überdurchschnittlich zu.

Da häufig mehrere Diagnosen gleichzeitig auftreten, ist die Suche nach den Ursachen aus den vorhandenen Daten anspruchsvoll. So kann die Zahl der Erkrankungen tatsächlich zugenommen haben. Auch können die gestiegene Sensibilisierung und die geringere Stigmatisierung ausschlaggebend sein, da sie den Zugang zu Diagnosen und Unterstützungsleistungen erleichtern. Auch Veränderungen in den gesundheitlichen Klassifikationssystemen sowie die Einstufung von Autismus-Spektrum-Störungen als Geburtsgebrechen spielen eine Rolle.

Chantal Hebeisen ist Projektleiterin der IV-Stelle Kanton Bern im Bereich «Beratung und Begleitung». Sie verantwortet den Aufbau neuer Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fokus auf psychische und neuropsychologische Gesundheit.
Chantal Hebeisen ist Projektleiterin der IV-Stelle Kanton Bern im Bereich «Beratung und Begleitung». Sie verantwortet den Aufbau neuer Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fokus auf psychische und neuropsychologische Gesundheit.

Was sind aus Ihrer Sicht die grössten Herausforderungen im Umgang mit dieser Zielgruppe?

Die grössten Herausforderungen sind die Komplexität der Fälle und das häufige Auftreten von Mehrfachdiagnosen. So wird eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) beispielsweise oft von depressiven Erkrankungen begleitet. Gerade deshalb ist es wichtig den Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen. Würden junge Menschen früher passend unterstützt, könnten sie geeignete Bewältigungsstrategien entwickeln, was ihren weiteren Ausbildungs- und Berufsweg erleichtern kann. Daher sollte bei gesundheitlichen Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung früh geprüft werden, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Wir können dann gezielt Unterstützungsangebote bereitstellen, etwa ein Coaching während der Ausbildung. Je früher diese Unterstützung einsetzt, desto eher lassen sich zusätzliche psychische Belastungen verhindern.

Eine weitere Herausforderung ist der Übergang von der Schule ins Berufsleben. Gerade während dieses wichtigen Lebensabschnitts fehlen Therapieplätze und Fachpersonen, etwa Therapeut*innen mit Fachwissen über ASS und Aufmerksamkeitsdefizitstörungen (A[D]HS). Aber auch an den Schulen fehlen Heilpädagog*in­nen, Coaches oder andere Fachpersonen, die die Jugendlichen beim Berufseinstieg begleiten. Zudem spielt das familiäre Umfeld eine wichtige Rolle. Fehlt dort Stabilität oder vermeiden Eltern aus Angst vor Stigmatisierung den Kontakt mit der IV, kann sich die berufliche Integration deutlich verzögern.

Um Betroffene und ihr Umfeld früher zu erreichen, stellen wir nun leicht zugängliche Informationen über die Unterstützungsangebote der IV bereit.

«Um Betroffene und ihr Umfeld früher zu erreichen, stellen wir nun leicht zugängliche Informationen über die Unterstützungsangebote der IV bereit.»

  • Chantal Hebeisen IV-Stelle Kanton Bern

Welche Unterstützung bietet die IV-Stelle Kanton Bern jungen Menschen konkret?

Wir verfügen im Bereich der beruflichen Massnahmen über ein breites Instrumentarium, und spezialisierte Case Manager*innen begleiten die jungen Menschen durch den ganzen Prozess: von der Vorbereitung auf eine Ausbildung, über die Zeit im Ausbildungsbetrieb bis zur Jobsuche und zum Stellenantritt. Die Jugendlichen können sich bereits mit 13 Jahren bei uns anmelden, damit wir diesen Übergang frühzeitig koordinieren können.

Je nach Bedarf können ganz unterschiedliche Massnahmen zum Einsatz kommen: spezialisierte Brückenangebote der Berufsbildung, die Übernahme invalidi­tätsbedingter Kosten für Hilfsmittel oder niederschwell- ige Integrationsmassnahmen, beispielsweise die Berufsorientierung. Es gibt auch Angebote, die eine Struktur schaffen und die Motivation fördern und in denen die jungen Menschen konkrete Perspektiven entwickeln und erproben. In diesen Angeboten können Coaches finanziert werden, die die Jugendlichen bedarfsorientiert begleiten. Je nach Massnahme haben die Jugendlichen Anspruch auf Taggelder und auch Arbeitgebende können finanziell entlastet werden.

Wo liegen die Herausforderungen und Grenzen dieser Unterstützung?

Die Vielzahl beteiligter Akteur*innen von Schulen und Eltern über medizinische Fachpersonen bis zu Arbeitgebenden ist von sich aus herausfordernd und macht die Koordination aufwendig. Diese Schnittstellen erschweren eine effiziente Zusammenarbeit. Gleichzeitig fehlt teilweise das spezialisierte Fachwissen zu Autismus-Spektrum-Störungen oder Aufmerksamkeitsdefizitstörungen. Zusätzlich können begrenzte Ressourcen, Zeitdruck und regionale Unterschiede Herausforderungen darstellen.

Nun lanciert die IV-Stelle Kanton Bern «moviia». Was beinhaltet dieses Angebot?

Mit «moviia» schaffen wir ab September 2026 eine niederschwellige Beratungs- und Orientierungsplattform. Der Name kombiniert «Move» und «Via» und drückt den Anspruch aus, Bewegung in die individuelle gesundheitliche Situation zu bringen. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, junge Erwachsene, ihr direktes Umfeld und Fachpersonen und bietet frühzeitig Orientierung, Beratung und Austausch – noch vor einer formellen Anmeldung. Als digitale Plattform ist «moviia» ein niederschwelliges Instrument. Es basiert auf den drei Säulen: zielgruppenspezifische Information, gezielte Orientierung im komplexen Unterstützungssystem und Sensibilisierung. Dadurch soll sie frühzeitig Klarheit schaffen und passende Wege aufzeigen.

Die IV macht somit viel für die Integration junger Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wo besteht neben den Leistungen der IV weiterer Handlungsbedarf?

Vor allem ist es wichtig, psychische Erkrankungen noch stärker zu entstigmatisieren. Neben der IV braucht es flexiblere Ausbildungsmodelle, zum Beispiel mit reduzierten Pensen unter 80 Prozent. Zudem müssten geschützte Arbeitsplätze für junge Menschen stärker auf Integration und Kompetenzaufbau fokussieren, da diese noch ein ganzes Leben vor sich haben. Zu guter Letzt braucht es auch im digitalen Wandel solide sozialpolitische Lösungen, die es Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder kognitiven Besonderheiten erlauben, langfristig am Arbeitsmarkt teilhaben zu können.

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