QEvaluation 2026
Die BFH führt 2026 erneut im Auftrag von H+ eine unabhängige Beurteilung der Verbesserung der Behandlungsqualität von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen durch.
Fiche signalétique
- Départements participants Santé
- Institut(s) Soins infirmiers
- Unité(s) de recherche Champ d'innovation Qualité dans les soins de santé
- Organisation d'encouragement Autres
- Durée (prévue) 01.03.2026 - 31.12.2026
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Direction du projet
Dr. Silvia Thomann
Dr. Niklaus Stefan Bernet -
Équipe du projet
Karin Thomas
Cécile JeanRichard - Partenaire H+ Ihre Spitäler
- Mots-clés Qualität, Evaluation, Gesundheitswesen
Situation
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (Art. 56 Abs. 3bis KVG) müssen Leistungserbringer im Gesundheitswesen Vergünstigungen auf Heilmittel dann nicht vollumfänglich an die Schuldner*innen der Vergütung weitergeben, wenn diese für die nachweisliche Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden. H+ hat hierzu eine Vereinbarung mit den Versicherungen/Einkaufsgemeinschaften ausgearbeitet, welcher die Leistungserbringenden beitreten können (Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG). Im Rahmen dieser Vereinbarung ist H+ für die Evaluation des Nachweises der durch die Vereinbarung insgesamt erreichten Verbesserung der Behandlungsqualität zuständig. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat H+ die BFH 2026 erneut beauftragt, eine unabhängige, auf wissenschaftlichen Kriterien basierende Evaluation durchzuführen (Daten des Jahres 2025) und zuhanden des Auftraggebers (H+) respektive der Versicherungen für die Berichterstattung an das BAG einen entsprechenden Evaluationsbericht zu verfassen. Weitere Informationen: https://cug.hplus.ch/de/tarife/heilmittel/weitergabe-von-verguenstigungen
Résultat
Das Vorgehen und die Ergebnisse sind im Evaluationsbericht auf der Website von H+ zu finden: https://cug.hplus.ch/fileadmin/hplus.ch/public/Tarife/Heilmittel/Weitergabe_von_Verguenstigungen/Evaluationsbericht_2025.pdf