Über die Folgen früherer Zwangsmassnahmen für die Nachkommen

26.06.2022 Die Schweiz hatte bekanntlich bis 1981 ein System fürsorgerischer Zwangsmassnahmen errichtet, das bei Betroffenen für Unrecht und Leid sorgte. Eine neue Studie der Berner Fachhochschule BFH zeigt, wie schädigend sich diese Praxis auf die Söhne und Töchter der Betroffenen auswirkte. Diese Langzeitfolgen von Zwangsmassnahmen müssen in die laufende gesellschaftliche Aufarbeitung einbezogen werden.

«Die befragten Nachkommen erlebten belastende bis schädigende Kindheiten. Die deutlichsten Folgen, unter denen sie gelitten haben, waren Tabuisierungen, komplizierte Beziehungen zu ihren Eltern und Gewalt», sagt Prof. Dr. Andrea Abraham. Sie und ihr Team haben in den vergangenen drei Jahren rund dreissig Personen interviewt, deren Eltern in jungen Jahren aufgrund fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in Erziehungsanstalten, geschlossene Einrichtungen, auf Bauernhöfen oder in Pflegefamilien untergebracht worden waren. Die Studie wurde im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 76 «Fürsorge und Zwang» realisiert.

Die Langzeitfolgen für kommende Generationen

«Wie wir heute aufgrund der gesellschaftlichen, politischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung wissen, haben viele der Menschen, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren, grosses Leid und Unrecht erlitten», sagt Prof. Dr. Andrea Abraham. Sie hatten als fremdplatzierte Kinder und Jugendliche multiple Gewalterfahrungen gemacht. Mit diesem schweren Rucksack seien die betroffenen Menschen ins Erwachsenenleben gestartet und Eltern geworden. 

Gemäss der Studie berichteten die befragten Nachkommen, wie die Eltern über ihre Vergangenheit schwiegen, obwohl diese Vergangenheit omnipräsent war. Einige der Nachkommen reagierten mit ausgeprägtem Mitleid gegenüber ihren Eltern, was zu einer schädigenden Rollenumkehr führte. Manche Kindheiten waren geprägt von häuslicher Gewalt oder unterlassener Hilfe bei erlebter Gewalt. Auch von Übergriffen oder Vernachlässigung wurde berichtet. Zudem gab es Fälle von erneuter Fremdplatzierung mit Abwertungserfahrungen.

In den Interviews zeigte sich darüber hinaus, wie die Nachkommen mit diesen Belastungen lebenslang einen Umgang suchten: Sei es durch frühen Auszug aus der Familie, durch das Wählen eines sozialen Berufs oder durch die bewusste Auseinandersetzung mit der eige¬nen Kindheit. Letzteres geleitet vom Wunsch, die Belastungen nicht an die eigenen Kinder weiterzugeben. 

Die Ergebnisse legen die langfristigen Folgen früherer Fremdplatzierungen dar und stellen sie in einen Bezug zur heutigen Kinder- und Jugendhilfe. Obschon sich diese in den letzten Jahrzehnten zunehmend professionalisiert hat, bleiben gewisse Grunderfahrungen von Kindern und Jugendlichen bestehen, die nicht zuhause aufwachsen können. Diese prägen unter Umständen auch ihr späteres Elternsein.

Einladung zu Mediengespräch und öffentlicher Veranstaltung

Wir laden Sie als Medienvertreter*innen ein zu einem Mediengespräch. Das Gespräch findet am Donnerstag, 30. Juni, 10.30 Uhr an der BFH, Departement Soziale Arbeit, Hallerstrasse 8, Raum 217, statt. Vor Ort werden Prof. Dr. Andrea Abraham und Projektmitarbeiterin Nadine Gautschi sein. Es besteht die Möglichkeit anschliessend an den Anlass, Film-, Foto- und Tonaufnahmen zu machen. Wir bitten um Anmeldung per Mail: kommunikation.soziale-arbeit@bfh.ch

Die Studienergebnisse werden an der Online-Veranstaltung Von Generation zu Generation. Über die Folgen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen für Nachkommen präsentiert. Sie findet am 30. Juni 2022 von 17.30-19.30 Uhr statt. Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.

Kontakt und Informationen: 

Prof. Dr. Andrea Abraham, Dozentin Institut Kindheit, Jugend und Familie, andrea.abraham@bfh.ch, +41 31 848 46 17

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Fachgebiet: Institut Kindheit, Jugend und Familie
Rubrik: Forschung, Institut Kindheit, Jugend und Familie