Schadenminderungspflicht in der IV

Die BFH untersucht die Wirkungen und Anwendung der Auflagen zur Schadenminderungsfpflicht in der IV.

Steckbrief

Ausgangslage

Das BSV möchte in Erfahrung bringen, in welchem Umfang und bei welchen Zielgruppen die IV-Stellen das Instrument der Auflage zur Schadenminderung anwenden und welche Wirkungen davon ausgehen.

Vorgehen

Das schweizerische Sozialversicherungsrecht verpflichtet die versicherte Person, alles ihr zumutbare zu unternehmen, um die Dauer und das Ausmass einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern. Dieser Grundsatz der Schadenminderungspflicht konkretisiert sich unter anderem darin, dass die IV-Stelle bei der Zusprache einer Leistung der versicherten Person zusätzliche Auflagen machen kann.