Beurlaubung

​Studierende, die aus persönlichen Gründen ihr Studium unterbrechen wollen, füllen das Formular Beurlaubung aus und senden es unter Einhaltung der gültigen Fristen per E-Mail an die Studiengangsleitung resp. das Studiengangssekretariat.

Fristen

Beurlaubung für das Herbstsemester

31. Juli
Studierende HKB: 15. Juni

Beurlaubung für das Frühlingssemester

31. Januar
Studierende HKB: 15. Dezember

Geht das Gesuch fristgerecht ein, werden allfällig bereits fakturierte Semestergebühren des Folgesemesters storniert und gegebenenfalls zurückerstattet. Es wird pro Semester die Beurlaubungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt.

Das Gesuch wird durch das Departement beurteilt. Die Beurlaubung gilt jeweils für ein Semester und kann höchstens zweimal hintereinander, jedoch insgesamt nicht mehr als viermal bewilligt werden. Ausgenommen sind Beurlaubungen infolge Krankheit. Bei einem Unterbruch von mehreren Semestern müssen alle Semester bewilligt werden; alle Gesuche müssen fristgerecht eingehen.