Abklärung im Kindesschutz

In dieser Weiterbildung erwerben Sie vertiefte Kenntnisse und praxisnahe Kompetenzen rund um den Abklärungsprozess bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Die Weiterbildung umfasst fünf Präsenztage plus ein Tag E-Learning.

Die Weiterbildung:

  • richtet sich an Fachpersonen, die mit der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen betraut sind oder sich dafür interessieren,
  • vermittelt Ihnen fachliche Kompetenzen und methodische Fähigkeiten zur Kindeswohlabklärung,
  • befähigt Sie, das Kindeswohl unter psychosozialen Gesichtspunkten zu beurteilen,
  • macht Sie mit dem Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz sowie mit der Gesprächsführung im Abklärungsprozess vertraut.
Kursteilnehmende

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Mikro-Zertifikat / Teilnahmebestätigung
  • Dauer 5 Kurstage plus E-Learning im Umfang von einem Tag
  • Unterrichtstage Mo, Di, Do
  • Anmeldefrist 5.3.2027
  • Anzahl ECTS Mit Kompetenznachweis: 4 ECTS-Credits
  • Kosten CHF 2'500
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Bern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung 5./6. April 2027
    20. Mai 2027
    15. Juni 2027
    19. August 2027

Inhalt + Aufbau

Portrait

Mögliche Kindeswohlgefährdungen abzuklären, ist besonders anspruchsvoll. Diese Weiterbildung vermittelt vertiefte Kenntnisse und praxisnahe Kompetenzen rund um den Abklärungsprozess. Im Zentrum des SAS stehen der Erwerb von Fachkenntnissen sowie spezifischen methodischen Fähigkeiten zur Kindeswohlabklärung. Das sind die Beurteilung des Kindeswohls unter psychosozialen Gesichtspunkten, die Auseinandersetzung mit relevanten rechtlichen Aspekten sowie die Einführung in das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz.

Ausbildungsziel

  • Sie verfügen über methodische Kompetenzen für die Gestaltung des Abklärungsprozesses.
  • Sie kennen die verschiedenen Haltungen und Herangehensweisen für die Abklärung.
  • Sie kennen die verschiedenen, spezifisch für die Abklärung geeignete Gesprächsführungstechniken und können diese anwenden.
  • Sie können das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz im Berufsalltag anwenden.
  • Sie sind in der Lage, einen Abklärungsbericht fachlich und inhaltlich korrekt zu formulieren und wissen, worauf Sie in der Gesamteinschätzung besonders achten müssen.
  • Sie kennen die verschiedenen Aspekte des Kindeswohls und können Fallsituationen in Fragen der Kindeswohlgefährdung fachlich korrekt einschätzen.
  • Sie sind in der Lage, die fachlich gebotenen Kindesschutzmassnahmen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu beantragen.

Die Weiterbildung setzt sich zusammen aus fünf Tagen Präsenzunterricht sowie einer damit verbundenen E-Learning-Sequenz (Aufwand ca. einen Tag), die in der Sommerpause zwischen Juni und Juli zu einem frei wählbaren Zeitpunkt bearbeitet werden kann. Die Inhalte der Weiterbildung umfassen folgende Themen:

  • Vorgehen und Haltungen bei der Kindeswohlabklärung 
  • Entwicklungsbedürfnisse von Kindern, Risiko- und Schutzfaktoren im Kontext von Kindeswohlgefährdungen 
  • Spezifische Gefährdungsformen und Gefährdungslagen  
  • Rechtliche Aspekte in der Kindeswohlabklärung
  • Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz 
  • Gesprächsführung im Abklärungsprozess: Kennenlernen von verschiedenen Ansätzen, Methoden und Techniken 
  • Abklärungsberichte verfassen

Die Weiterbildung ist nach aktuellen didaktischen Methoden der Erwachsenenbildung praxisorientiert gestaltet. Zur Vorbereitung auf die einzelnen Unterrichtstage werden jeweils Vorbereitungsaufträge (i.d.R. Lektüre) erteilt, die Bestandteil der Weiterbildung sind. Diese werden jeweils eine Woche vor dem Weiterbildungstag bekannt gegeben. Die Teilnehmenden werden gebeten, sich entsprechende Zeitfenster dafür zu reservieren.

Sie möchten sich weiterbilden und benötigen keine ECTS-Credits? Dann nehmen Sie einfach an der Weiterbildung teil, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie dennoch die unten aufgeführten Zulassungsbedingungen.

Sie möchten ECTS-Credits erwerben? Dann erbringen Sie einen erfolgreichen Kompetenznachweis:

Der Kompetenznachweis umfasst zwei Teile:

  1. Intervision in Kleingruppen
    Die Teilnehmenden führen zwei Intervisionssitzungen in Kleingruppen durch (je 3 Stunden). Jede Person bringt einmal einen eigenen Fall ein, der in der Gruppe bearbeitet wird.
  2. Schriftliche Dokumentation und fachliche Reflexion
    Jede*r Teilnehmer*in dokumentiert den Prozess der Bearbeitung des eigenen Falls und verknüpft diesen mit den im SAS vermittelten theoretischen Grundlagen und Methoden.

Titel + Abschluss

Mikro-Zertifikat bei SAS mit ECTS-Abschluss und Teilnahmebestätigung ohne ECTS-Abschluss

Was ist ein SAS – Short Advanced Studies?

Das Format Fachkurs heisst neu SAS. Das Weiterbildungsformat SAS vermittelt kompakt aktuelles Wissen und Sie können damit ECTS-Credits erwerben. Um ECTS-Credits zu erwerben, erfüllen Sie die Zulassungsbedingungen und erbringen einen erfolgreichen Kompetenznachweis. Die Weiterbildungen können je nach Inhalt an CAS, DAS und MAS angerechnet werden. 

Möchten Sie sich weiterbilden, ohne ECTS-Credits zu erwerben? Dann nehmen Sie einfach am SAS teil, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen.
Noch Fragen? 
Antworten finden Sie in unseren FAQ zu den Short Advanced Studies (SAS)

Dozierende

Regina Jenzer, dipl. Sozialarbeiterin MSc, Dozentin BFH 
Claudio Domenig, Prof. FH, Dr. iur., Mediator SDM, Dozent BFH  
Cornelia Wäfler, Systemische Beraterin, Supervisorin, Coach
Sowie verschiedene Gastreferent*innen

Voraussetzungen + Zulassung

  • Fachpersonen, die mit der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdungen betraut sind oder sich für diese Aufgabe interessieren
  • Mitglieder von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB
  • Fachpersonen, die in Leitungsfunktionen für die Gestaltung von Abklärungsprozessen im Kindesschutz verantwortlich sind oder sich auf eine solche Aufgabe vorbereiten

Diese Weiterbildung kann von allen Interessierten besucht werden, die

  • entweder bereits über eine Anstellung mit Tätigkeit in der Abklärung im Kindesschutz verfügen

oder

  • sich für die Abklärung im Kindesschutz interessieren und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem anderen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit verfügen.

Streben Sie einen Abschluss mit ECTS-Credits an?

Bitte beachten Sie unsere Zulassungsbedingungen.

Organisation + Anmeldung

Jeweils von 9.15–16.45 Uhr
5./6. April 2027
20. Mai 2027
15. Juni 2027
19. August 2027

Alle Studierenden, die den SAS mit Kompetenznachweis absolvieren, reservieren sich bitte an folgenden Tagen jeweils den Vormittag für eine dreistündige Intervision:

10. Mai 2027
10. August 2027

Beratung + Infoveranstaltungen

Studienberatung

Infoveranstaltungen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter der gewünschten Infoveranstaltung.

Studienort + Infrastruktur