Coronavirus: Forschungsbetrieb BFH

06.04.2020 Die BFH hat ihren Forschungsbetrieb an die behördlichen Massnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 angepasst. Sämtliche Tätigkeiten in Forschung und Dienstleistung werden unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen des BAG ausgeübt. Die Zusammenarbeit mit externen Praxispartnern aus Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und öffentlicher Hand wird dabei aufrechterhalten, um Innovation gerade in der jetzigen Ausnahmesituation weiter vorantreiben zu können.

  • Forschungstätigkeiten und Dienstleistungen erfolgen unter strikter Einhaltung der verschärften Hygiene- und Verhaltensmassnahmen des BAG (Hände waschen, Abstand halten).

Die BFH stimmt ihr Vorgehen mit den Massnahmen des Bundes und entsprechenden Vorgaben ab, um die Mitarbeitenden zu schützen und gleichzeitig den praxisorientierten Forschungsbetrieb fortzuführen.

Betriebskonzept

Die unterschiedlichen physischen Forschungseinrichtungen (Labore, Werkstätten, Ateliers, Studios, Feldversuche etc.) an den verschiedenen Standorten der BFH unterliegen individuellen Regelungen. Die Departemente AHB, G, HAFL, HKB und TI verfügen über ein Betriebskonzept für ihre physischen Forschungseinrichtungen, welches unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen des BAG folgende Punkte regelt:

  • Weiterführung von Forschungsleistungen in physischen Forschungseinrichtungen unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
  • Massnahmen sowie personelle Verantwortungen für die Überprüfung der Einhaltung der Empfehlungen und Vorschriften des Bundes

Bestehende Vorschriften zur Arbeits- und Laborsicherheit gelten weiterhin.

Kontakt

Projektpartner/innen wenden sich bei Fragen und für weitere Informationen an ihre Ansprechperson seitens BFH.

Forschung
Die Forschenden stehen den Praxispartnern als Ansprechpersonen weiterhin zur Verfügung.

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Rubrik: Forschung