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Information an Berater und Beraterinnen in Niedersachsen (17. Januar 2023)

Liebe Beraterinnen und Berater in Niedersachsen

Wir haben gesehen, dass die Landwirtschaftskammer von Niedersachsen die einzelbetriebliche Beratung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft ausgeschrieben hat. Daher möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Weiterentwicklung der RISE-Methode und unserem künftigen Angebot informieren: RISE ist auch für die neue Förderperiode verfügbar und für die Beratung nutzbar.

Die neue Software RISE 4.0 ist noch nicht ganz fertig programmiert; wir setzen alles daran, dass wir sie in den nächsten Monaten ausliefern können. Bis dahin können Sie mit der bekannte Software RISE 3.0 arbeiten. Zum Auslieferungsdatum hin werden dann alle bestehenden RISE-Analysen von der alten in die neue Software migriert.

Auch mit der neuen Software werden Sie Ihre Beratungen in dem gewohnten Rahmen durchführen können. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen in der Software finden Sie auf dieser Homepage.

Die entsprechenden RISE-Schulungen, seien das nun Einführungskurse für neue RISE-Nutzerinnen und Nutzer als auch Wiederholungskurse (Umschulungskurse) werden wir zu gegebener Zeit anbieten.

Erwähnt seien hier noch zwei administrative Vereinfachungen:

Eine betrifft unser Abrechnungssystems: neu entfällt das Nachzählen der Anzahl Fragebogen am Ende der Abrechnungsperiode. Stattdessen erwirbt jede Beraterin und Berater zu Beginn des Beratungsjahres eine RISE-Software-Lizenz, die es ihm/ihr erlaubt, so viele Betriebe wie gewünscht zu analysieren und zu beraten. Beratungsorganisationen mit mehreren Beratungspersonen profitieren dabei von attraktiven Mengenrabatten.

Lizenzpreise

Einzelkonto, pro Jahr                           € 715 *
2 Benutzerkonten, pro Jahr   € 1195 *
3 Benutzerkonten, pro Jahr   € 1555 *
jedes weitere Konto, pro Jahr   € 240 *

* Die Preise sind gemäss Art. 23 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit.

Die zweite Vereinfachung betrifft den Lizenzvertrag. Dieser ersetzt die inzwischen ausgelaufenen Dienstleistungsverträge zwischen Ihnen und uns. Die «Allgemeine Vertragsbestimmungen zum RISE-Lizenzvertrag» finden sie hier. Diese gelten für alle neu abgeschlossenen Lizenzverträge.

Beste Grüsse aus Zollikofen

Christian Thalmann

1. Kann die neue Version mit den Chrome oder Firefox Browser genutzt werden?

RISE 4.0 wird mit allen gängigen Browsern laufen.

2. Was hat sich Grundlegendes im neuen Lizenzvertrag verändert?

Für Sie die wichtigste Änderung ist, das neu jährlich abgerechnet wird und nicht mehr nach Betrieb. Das gilt für ein Zeitjahr, nicht für ein Kalenderjahr.

3. Wo soll ich den Lizenzvertrag unterschreiben?

Wir haben Ihnen die Allgemeinen Vertragsbestimmungen zugeschickt. Beim Abschluss einer Lizenz werden wir Ihnen den Lizenzvertrag senden, mit diesem akzeptieren Sie die Vertragsbestimmungen. Der Vertrag ist dann nur noch eine Seite, die man unterschreibt.

4. Sind die mit unseren Mitgliedern gemachten Vereinbarungen zur RISE-Datennutzung weiterhin gültig?

Die Vereinbarung zur Datennutzung ist weiterhin gültig und notwendig. Diese ist eine Anforderung des europäischen Datenschutzgesetzes.

5. Müssen die zu interviewenden Betriebsleiter eine Selbsteinschätzung durchführen?Nicht jede Person wird selbiges gern allein und ohne Berater erledigen wollen.

Nein, Selbsteinschätzungen und auch vorgängiges Eingeben von Daten sind freiwillig für Betriebsleiter.

6. Wie viel Zeit wird in RISE 4.0 ein Interview benötigt; im Vergleich zu der Version 3.0?

Je nach Vorleistung/Voreingabe von Daten, etwa gleich viel Zeit.

7. Können mit dem Einspielen des Jahresabschlusses in dieser neuen Version die, bzw. ein Teil der Eckdaten schon exakter in die Positionen zu den einzelnen Abteilungen/Themenfeldern abgelegt/hinterlegt werden?

Das wird in demselben Rahmen möglich sein, wie bis anhin.

8. Hat sich der Umfang der Fragestellungen verringert, denn teilweise waren ja doch hier und da eine Streichung möglich bzw. „angebracht“.

Aktuell migrieren wir exakt dieselben Indikatoren und Fragen, wie in RISE 3.0. Erst danach werden neue Berechnungsvarianten hinzugefügt.

Neu können alle Indikatoren mit einer Direkteinschätzung beantwortet werden. Dies generiert natürlich nicht neues Wissen, aber eindeutige Situationen können abgekürzt behandelt werden.

Generell ist von einem vergleichbaren Zeitaufwand auszugehen.

9. Gibt es auch wieder Schulungen (Einführung oder Fortgeschrittene)?

Sobald RISE 4.0 lanciert ist (ca. Mai 2023), wird es Einführungsschulungen geben. Für RISE 3.0 sind keine Schulungen mehr geplant.

10. Werden die Schulungen online oder in Präsenz durchgeführt?

Die Schulungen werden voraussichtlich online durchgeführt und sollen auch als Fortbildung von der Landwirtschaftskammer anerkannt sein.

Anstehende Schulungen

Online RISE-Schulung für Beratungspersonen (Kurse für Anfänger*innen und Fortgeschrittene)

Schulungen werden von Mitarbeitenden der BFH-HAFL durchgeführt, sie finden im Wechsel zwischen Selbststudium/Betriebsbesuch und online-Kurseinheiten in der Gruppe statt. Dabei werden Sie auf einem Betrieb Ihrer Wahl durch einen kompletten Beratungsprozess begleitet. Die Schulung dauert in der Regel zwei bis drei Monate.

Momentan ist kein Termin für einen nächste Schulung festgelegt. Interessierte für eine Schulung melden sich bitte bei uns.

Die Kosten für eine Online-Schulung betragen CHF 539 / € 518 / USD 511 pro Person (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer) bei einer Gruppengröße von neun Teilnehmenden.

Die Preise sind Richtwerte und abhängig von der Gruppengrösse. Fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot.

 

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