Berufsbeistandschaften gezielt weiterentwickeln
Für den Schweizerischen Verband der Berufsbeistandspersonen überprüfen wir, wie die Empfehlungen für Berufsbeistandschaften der Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz umgesetzt werden. Daraus leiten wir Entwicklungsmassnahmen ab.
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Soziale Arbeit
- Institut(e) Institut Kindheit, Jugend und Familie
- Förderorganisation Andere
- Laufzeit (geplant) 01.10.2024 - 31.10.2025
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Projektleitung
Prof. Dr. Emanuela Chiapparini
Vanda Wrubel
Daniela Willener -
Projektmitarbeitende
Prof. Dr. Claudio Domenig
Prof. Dr. Dorian Kessler
Pascale Keller - Partner Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen
- Schlüsselwörter KOKES-Empfehlungen, Kindes- und Erwachsenenschutz, Berufsbeistandschaften, SVBB, Monitoring, Quantiative und qualitative Forschung
Ausgangslage
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) hat im Juni 2021 Empfehlungen zur Organisation und Weiterentwicklung von Berufsbeistandschaften veröffentlicht. Mit den Empfehlungen wird das Ziel verfolgt, die Unterstützung der schutzbedürftigen Personen zu verbessern, indem die Arbeitsbedingungen für Berufsbeistandspersonen optimiert werden. Die Empfehlungen fordern, dass die Organisation von Berufsbeistandschaften durch die zuständigen Stellen überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Der formulierte Sollzustand soll innerhalb von 10-15 Jahren in der gesamten Schweiz erreicht werden. In der Praxis zeigt sich, dass je nach Amt, Gemeinde und Kanton unterschiedliche Handlungsfelder für die Weiterentwicklung zu erkennen sind. Relevante Eckwerte für Berufsbeistandschaften in Bezug auf die Umsetzung sind unter anderem die eigene Grösse, die Art der Polyvalenz, Regelung des innerkantonalen Finanzausgleichs, Fallpauschalen und Ressourcenannahmen pro Fall, Qualitätsvorgaben, interne Prozesse, die Ausgestaltung des eigenen Handlungsspielraums, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie die Versorgungslandschaft in Bezug auf vorgelagerte Dienstleistungen. Mit dem vorliegenden Projekt untersuchen wir im Auftrag des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandschaften (SVBB) erstmalig den schweizweiten Stand der Entwicklung. Die Ergebnisse aus dem Monitoring bieten eine wichtige Grundlage zur Weiterentwicklung und Umsetzung der KOKES-Empfehlungen.
Vorgehen
Im Projekt wird eine systematische quantitative Evaluation mit einem qualitativen Vertiefungsmodul angewandt. Die Grundlage für die Befragung bilden die KOKES-Empfehlungen. Diese werden in einem ersten Schritt operationalisiert und in messbare Indikatoren überführt. Ausgehend davon wird ein Fragebogen für die Online-Befragung erstellt. Im Anschluss findet die schweizweite Online-Befragung ausgewählter (Kontakt-)Personen jeder Berufsbeistandschaft der Schweiz statt. Nach Erhebung der Daten werden diese mittels einer Statistik-Software ausgewertet. Ergänzend zu den erhobenen Daten aus der quantitativen Umfrage wird eine qualitative Befragung bei ausgewählten Expert*innen durchgeführt, um die quantitativen Ergebnisse zu komplementieren und zu validieren. Die gesamthaften Befunde (mit Blick auf die Zeitspanne von der Einführung der KOKES-Empfehlungen bis zum Ist-Zustand im Frühling 2025) sowie die Empfehlungen zur Weiterentwicklung werden in Form eines Monitoringberichtes zuhanden des Auftraggebers formuliert. Zudem präsentiert das BFH-Team gemeinsam mit dem Auftraggeber die Ergebnisse im Rahmen eines Referats oder Workshops an der Mitgliederversammlung des SVBB im 2025.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen die grosse Heterogenität der Berufsbeistandschaften in der Schweiz. Unterschiede zeigen sich sowohl hinsichtlich der Grösse als auch in der strukturellen und administrativen Organisation. Diese Vielfalt hängt unter anderem mit kantonalen und regionalen Gegebenheiten zusammen und zeigt sich ebenfalls in der Umsetzung der KOKES-Empfehlungen. Die Empfehlungen werden in der Praxis als relevant angesehen, um die Arbeitsbedingungen der Berufsbeistandspersonen zu optimieren und die Unterstützung schutzbedürftiger Personen zu verbessern. Die Empfehlungen dienen Organisationen als Orientierung sowie als Argumentationsgrundlage, etwa bei politischen Prozessen zur Beantragung zusätzlicher Stellenprozente oder bei der Evaluation interner Strukturen. Trotz hoher Relevanz und breiter Akzeptanz sind die Empfehlungen knapp fünf Jahre nach ihrer Publikation noch nicht umfassend umgesetzt. Besonders herausfordernd ist dies für Dienste, welche die empfohlene Mindestgrösse nicht erfüllen. Der Zusammenschluss zu grösseren Organisationen wird daher in einigen Kantonen geprüft, erscheint jedoch aufgrund geografischer und politischer Gegebenheiten nicht überall zielführend oder umsetzbar. Für diese Organisationen braucht es spezifische und kontextbezogene Lösungen, damit die angestrebten Ziele innerhalb von 10–15 Jahren erreicht werden können. Dafür ist eine weiterführende Auseinandersetzung auf Ebene der Kantone, Trägerschaften und Fachverbände notwendig.
Ausblick
Die angestrebte Entlastung der Mandatspersonen und die damit verbundene Verbesserung der Leistungen für die Klient*innen können erst umfassend erreicht werden, wenn die Empfehlungen gesamthaft umgesetzt werden und so ihre Wirkung im Zusammenspiel entfalten können. Gemäss der vorliegenden Ergebnisse sind aufgrund der grossen Diversität der Organisationen flexiblere und kontextbezogene Lösungen gefordert, um die Entwicklung weiterhin zu stärken. Besonders für kleinere Dienste sind angepasste Strategien notwendig, etwa die Umsetzung von regionalen Kooperationen und die Schaffung gemeinsamer Ressourcen. Hierzu sind massgeschneiderte Empfehlungen und fachliche Unterstützung nötig, welche die spezifischen Bedingungen berücksichtigen und die während der komplexen Umsetzungsprozesse Orientierung bieten. Auch Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über den Nutzen und die Wirkung für die schutzbedürftigen Personen erscheinen zur Zielerreichung wichtig.