Kindesschutz in der Schulsozialarbeit

Kindesschutz ist eine zentrale Aufgabe der Schulsozialarbeit. Die Weiterbildung bereitet Schulsozialarbeitende durch Fachwissen, Praxisinstrumente, Methodenkompetenzen und Rollenklärung auf diese Tätigkeit vor.

Die Weiterbildung:

  • vermittelt Ihnen Wissen zum Kindeswohl und zur Erziehungsfähigkeit von Eltern sowie zivilrechtliche und jugendstrafrechtliche Grundlagen des Kindesschutzes.
  • befähigt Sie zur Risikoeinschätzung und zum adäquaten Vorgehen bei vermuteten Gefährdungen.
  • zeigt Möglichkeiten und Grenzen des einvernehmlichen Kindesschutzes auf.
  • präzisiert Auftrag und Rolle der Schulsozialarbeit bei möglichen Kindeswohlgefährdungen.
  • vermittelt Hilfsmittel und Standards der Schulsozialarbeit bei Kindeswohlgefährdungen (Aktenführung, Einschätzungshilfe).
  • unterstützt Schulsozialarbeitende dabei, diese Instrumente und Standards in der Praxis zu implementieren.
  • ermöglicht es, Techniken der Gesprächsführung exemplarisch zu üben.
  • ermöglicht den Austausch mit Praxisvertreter*innen der KESB und der Jugendanwaltschaft.
  • richtet sich an Schulsozialarbeitende.

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Mikro-Zertifikat / Teilnahmebestätigung
  • Dauer 8 Studientage
  • Unterrichtstage Mo, Di, Mi
  • Anmeldefrist 2.2.2027
  • Anzahl ECTS Mit Kompetenznachweis: 6 ECTS-Credits
  • Kosten CHF 3'050
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Bern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung 2./3. März 2027
    7./8. April 2027
    11./12. Mai 2027
    14./15. Juni 2027

Inhalt + Aufbau

Portrait

Die Schulsozialarbeit hat eine zentrale Funktion bei Fragen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen innerhalb der Schule. Entsprechend sind Beratung, Früherkennung und adäquates Intervenieren im Kindesschutz zentrale Aufgaben der Schulsozialarbeit. Eine klare Aufgabenteilung innerhalb der Schule und eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen (Spezial-)Lehrpersonen, Schulleitung und Schulsozialarbeit sind Voraussetzung für einen wirksamen Schutz betroffener Kinder und für eine gute Zusammenarbeit mit deren Eltern. Die Weiterbildung beinhaltet die Vermittlung von Fachwissen, das Kennenlernen von Praxisinstrumenten, methodische Kompetenzen sowie Rollenklärung und Coaching.

Ausbildungsziel

  • Sie verfügen über Fachwissen zum Kindeswohl und kennen methodische Ansätze zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen.
  • Sie kennen das System sowie die rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes sowie des Jugendstrafrechts.
  • Sie kennen die Rolle der Schulsozialarbeit bei Kindeswohlfragen innerhalb der Schule und können wirkungsvoll mit der Kindesschutzbehörde sowie anderen externen Institutionen zusammenarbeiten.
  • Sie sind in der Lage, in Ihrem Arbeitsalltag Gefährdungen von Kindern möglichst früh, angemessen und kindesgerecht zu erkennen.
  • Sie fühlen sich in der Arbeit kompetent bei der Beratung von Kindern und Eltern sowie Lehrpersonen bei Kindeswohlfragen.
  • Grundlagen Kindesschutz, Risikoeinschätzung und Praxisinstrumente
  • Kindesschutzrecht, Jugendstrafrecht, Datenschutz und Informationsweitergabe innerhalb und ausserhalb der Schule
  • Rolle und Auftrag der Schulsozialarbeit
  • Zusammenarbeit mit der Kindesschutzbehörde und anderen Institutionen
  • Gespräche mit belasteten Kindern
  • Ansprechen von Gefährdungen
  • Zielvereinbarungen mit Eltern
  • Implementierung der Rolle der Schulsozialarbeit im Bereich Kindesschutz in den Schulen
  • Fallbesprechung in Gruppen

Die Weiterbildung ist nach aktuellen didaktischen Methoden der Erwachsenenbildung praxisorientiert und mit einem hohen Grad an Selbstorganisation gestaltet. Zur Vorbereitung auf die einzelnen Unterrichtstage werden jeweils Vorbereitungsaufträge (i.d.R. Lektüre) erteilt, die Bestandteil der Weiterbildung sind. Diese werden jeweils eine Woche vor dem Weiterbildungstag bekannt gegeben. Die Teilnehmenden werden gebeten, sich entsprechende Zeitfenster dafür zu reservieren.

Sie möchten sich weiterbilden und benötigen keine ECTS-Credits? Dann nehmen Sie einfach an der Weiterbildung teil, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie dennoch die unten aufgeführten Zulassungsbedingungen.

Sie möchten ECTS-Credits erwerben? Dann erbringen Sie einen erfolgreichen Kompetenznachweis. Für den Kompetenznachweis wählen Sie eine der folgenden zwei Optionen aus:

Option A: Praxistransfer der Einschätzungshilfe: Anpassung und Implementierung der in der Weiterbildung vermittelten Einschätzungshilfe

  • Sie passen die in der Weiterbildung vorgestellte Einschätzungshilfe zur Früherkennung bzw. Erkennung von Kindeswohlgefährdungen an den spezifischen Arbeitskontext Ihrer Schulsozialarbeit an.
  • Anschliessend planen Sie den Prozess zur Einführung und Umsetzung dieses Instruments an Ihrer Schule (z. B. Einbindung relevanter Akteur*innen, Schulungsbedarf, Implementationsschritte).

Option B: Fallarbeit und Reflexion: Anwendung der Einschätzungshilfe in einem Praxisfall und Reflexion

  • Sie führen anhand der im Fachkurs vermittelten Instrumente eine Einschätzung des Kindeswohls in einem konkreten Praxisfall durch.
  • Dabei orientieren Sie sich am Ampelsystem und leiten entsprechende Handlungsschritte ab.
  • Anschliessend dokumentieren und reflektieren Sie den gesamten Prozess (Einschätzung, Entscheidungsfindung, Herausforderungen, Erkenntnisse). Dabei nehmen Sie Bezug zum Fachdiskurs.

Titel + Abschluss

Mikro-Zertifikat bei SAS mit ECTS-Abschluss oder Teilnahmebestätigung ohne ECTS-Abschluss

Was ist ein SAS – Short Advanced Studies?

Das Format Fachkurs heisst neu SAS. Das Weiterbildungsformat SAS vermittelt kompakt aktuelles Wissen und Sie können damit ECTS-Credits erwerben. Um ECTS-Credits zu erwerben, erfüllen Sie die Zulassungsbedingungen und erbringen einen erfolgreichen Kompetenznachweis. Die Weiterbildungen können je nach Inhalt an CAS, DAS und MAS angerechnet werden. 

Möchten Sie sich weiterbilden, ohne ECTS-Credits zu erwerben? Dann nehmen Sie einfach am SAS teil, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen.
Noch Fragen? 
Antworten finden Sie in unseren FAQ zu den Short Advanced Studies (SAS)

Dozierende

Voraussetzungen + Zulassung

Die Weiterbildung richtet sich an

  • praktizierende Schulsozialarbeitende, die ihre Fach- und Methodenkompetenzen erweitern und vertiefen wollen.
  • Fachpersonen der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik, die neu ins Handlungsfeld der Schulsozialarbeit einsteigen wollen.

Diese Weiterbildung kann von allen Interessierten besucht werden, die

  • entweder bereits über eine Anstellung in der Schulsozialarbeit verfügen

oder

  • sich für die Tätigkeit in der Schulsozialarbeit interessieren und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem anderen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit verfügen.

Zusätzlich werden mindestens zwei Jahre allgemeine Berufserfahrung vorausgesetzt. Diese muss nicht im spezifischen Fachgebiet des jeweiligen SAS erworben worden sein.

Sie interessieren sich für einen Abschluss mit ECTS-Credits?

Bitte beachten Sie unsere Zulassungsbedingungen.

Organisation + Anmeldung

2./3. März 2027
7./8. April 2027
11./12. Mai 2027
14./15. Juni 2027
jeweils 9.15–16.45 Uhr

Beratung + Infoveranstaltungen

Studienberatung

Infoveranstaltungen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter der gewünschten Infoveranstaltung.

Studienort + Infrastruktur