Unrechtsbewusstsein

Da im neuen Jugendstrafrecht schuldhaftes Handeln als Rechtsfolge immer eine Strafe nach sich zieht, werden sich die Strafbehörden vermehrt mit der Schuldfähigkeit und Fragen des Unrechtsbewusstseins der Täterschaft befassen müssen.

Steckbrief

  • Lead-Departement Soziale Arbeit
  • Institut Institut Soziale Sicherheit und Sozialpolitik
  • Förderorganisation BFH
  • Laufzeit 01.01.2007 - 31.12.2009
  • Projektverantwortung Marianne Aeberhard
  • Projektleitung Marianne Aeberhard
  • Projektmitarbeitende Marianne Aeberhard
    Christoph Urwyler
  • Schlüsselwörter Schweizer Jugendstrafrecht, Unrechtsbewusstsein, Schuldhaftigkeit, Jugendkriminalität

Ausgangslage

Das Forschungsprojekt untersuchte den Stellenwert des Unrechtsbewusstseins in der Urteilspraxis und die Frage, wie die Unrechtseinsicht in Zusammenhang mit entwicklungsbedingten Einflussfaktoren für Delinquenz steht und erfasst werden kann.

Vorgehen

Unrechtsbewusstsein ist ein komplexes Gefüge von Einstellungen und Fähigkeiten. Es ist die Grundlage für die Initiierung eines Veränderungsprozesses und damit Teil der Veränderungsmotivation. In der Studie wurden vier veschiedene Typen beschrieben, welche sich bezüglich ihrer Argumentationsmuster und Fallkriterien unterscheiden.

Ergebnisse

Das Forschungsprojekt lieferte Hinweise bezüglich der Bedeutung des Unrechtsbewusstseins für die Wahl der jugendstrafrechtlichen Sanktion und wies Zusammenhänge zwischen Entwicklungsstand und Tateinsicht bei straffälligen Jugendlichen auf.

Ausblick

Die Ergebnisse dieser qualitativ ausgerichteten Studie bildeten die Grundlage für die geplanten quantitativen Auswertungen. Diese werden im Rahmen einer Dissertation, des genannten DoRE-Projekts und einer Nachfolgeuntersuchung vorgenommen.