Wettbewerb «Mein Austausch trotz Corona»

Wir wollen wissen – wie haben Sie Ihren Auslandsaufenthalt trotz Corona erlebt? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen und gewinnen Sie bis zu 300 Franken!

So nehmen Sie am Wettbewerb teil:

Laden Sie das selbstgemachte Foto oder Video (max. 60 Sekunden) Ihres Auslandsaufenthalts auf Instagram hoch (es muss ein Post sein – keine Story), markieren Sie das Bild/Video mit @berner_fachhochschule und setzen Sie den Hashtag #bfhInternational. 

Teilnahmeschluss ist der 25. Oktober 2020.

Die Gewinner werden am 30. Oktober 2020 schriftlich in einer privaten Instagram Nachricht informiert. 

Wichtig: Ihr Profil muss öffentlich sein, damit wir die Beiträge sehen können.

Unter allen Teilnehmenden werden die besten 3 Beiträge mit 1. Platz CHF 300 / 2. Platz CHF 200 und 3. Platz CHF 100 ausgezeichnet.  

Teilnahmebedingungen 

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind nur Studierende der Berner Fachhochschule (BFH), die im Frühlings- oder Herbstsemester 2020 ein Austauschsemester oder Auslandpraktikum absolviert haben und Studierende, die an der BFH einen Austausch gemacht haben (Incoming & Outgoing). Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss via eine private Nachricht am 30. Oktober 2020 auf Instagram informiert. 

Die Berner Fachhochschule behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen anzupassen, zu ändern, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Die eingegebenen persönlichen Daten werden streng vertraulich und vorbehaltlich der Bekanntmachung der Gewinner auf Instagram verwendet. 

Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigen Sie, dass Sie (1) im Frühlings- oder Herbstsemester 2020 als BFH Studierende/r registriert waren (Incoming oder Outgoing) und ein Auslandaufenthalt absolviert haben, (2) die BFH ihr Foto/Video weiterverwenden darf und dass (3) die darauf ersichtlichen Personen mit der Veröffentlichung des Fotos/Videos einverstanden sind. Die Urheberrechte werden somit an die BFH abgetreten. 

Das Instagram Profil muss öffentlich sein, ansonsten kann die BFH die Beiträge nicht einsehen. Lediglich ein Beitrag pro Teilnehmende/n (Foto oder Video, das nicht länger als 60 Sekunden lang ist), wird für den Wettbewerb berücksichtigt. Beiträge, die sexistische, rassistische, gewaltverherrlichende oder sonst widerrechtliche Inhalte enthalten, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.