Sozialhilferecht

Verbinden Sie Ihr praxisbezogenes sozialarbeiterisches Wissen mit den notwendigen juristischen Kenntnissen zum materiellen Sozialhilferecht.

Sämtliche Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Webseite der Hochschule Luzern.

  • Der CAS-Studiengang richtet sich an Sozialarbeitende und Fachpersonen, die als Rechtsanwendende im Sozialhilfeverfahren einbezogen sind.
  • Sie setzen sich vertieft mit praxisrelevanten Fragen zum Sozialhilfeverfahren auseinander und verbinden dabei rechtliches mit sozialarbeiterischem Wissen.
  • Sie können zentrale Herausforderungen der Verfahrensgestaltung erkennen und die grundlegenden Verfahrensschritte korrekt gestalten.
  • Sie sind sich bewusst, welche wichtigen rechtsstaatlichen Aufgaben Sie wahrnehmen.
  • Sie erhalten rechtlich relevantes Wissen zum materiellen Sozialhilferecht, der Subsidiarität und zu Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel Familienrecht).
  • Der CAS Sozialhilferecht kann nur nach erfolgreichem Abschluss des Fachkurses Sozialhilfeverfahren besucht werden.
  • Der CAS-Studiengang erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern.
Kursteilnehmende im Gespräch

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Certificate of Advanced Studies (CAS)
  • Dauer 21.5 Studientage
  • Unterrichtstage Diverse Durchführungsdaten
  • Anmeldefrist siehe Ausschreibung HSLU
  • Anzahl ECTS 15 ECTS-Credits
  • Kosten CHF 7'800
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Luzern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung siehe Ausschreibung HSLU
  • Broschüre

Weiterbildungsangebot Soziale Sicherheit

Zurzeit finden keine Infoveranstaltungen statt. Bei Fragen steht Ihnen die Studienleitung gerne zur Verfügung.