Ansprüche auf Ergänzungsleistungen

Anspruch auf Ergänzungsleistungen: Voraussetzungen und Leistungen

Der Kurs:

  • richtet sich an Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, Fachpersonen aus Personal- oder Treuhanddiensten sowie aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich Mitarbeitende von Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften etc., Mitarbeitende von Sozialversicherungen, Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • vermittelt die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsberechnung und Leistungsarten für die Ergänzungsleistungen
  • zeigt Konsequenzen des Ablaufs der Übergangsbestimmungen der ELG-Revision per 2024 (Vermögensschwelle bei langjährigen Fällen)
  • ermöglicht an Praxisfällen und Gerichtsentscheiden die Vertiefung wichtiger Fragen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden.

In Kooperation mit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Kursteilnehmende

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Kurs
  • Dauer 2 Kurstage
  • Unterrichtstage Mi, Do
  • Anmeldefrist 19.8.2024 (Luzern)
  • Anzahl ECTS Keine
  • Kosten CHF 890
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Bern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung 17./18. September 2024 (Luzern)

Administrative Auskünfte Berner Fachhochschule

  • Broschüre

Weiterbildungsangebot Soziale Sicherheit

Inhalt + Aufbau

Portrait

Ansprüche von Klientinnen und Klienten auf Ergänzungsleistungen sind in der Sozialberatung oder bei der Klärung der Subsidiarität in der Sozialhilfe wichtig für die Existenzsicherung.

Ausbildungsziel

Die Teilnehmenden

  • kennen die Leistungen der Ergänzungsleistungen (EL) und deren Voraussetzungen und können übliche EL-Bedarfsrechnungen auf ihre Korrektheit überprüfen.
  • haben sich mit der aktuellen Rechtsprechung und Praxis zu wesentlichen Anwendungsfragen beschäftigt.
  • haben sich mit aktuellen Fragen und Fällen der Rechtsanwendung der EL auseinandergesetzt.

Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. Dazu gehören auch Sonderleistungen wie bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle.

Besonders strittig sind in der Praxis oft Fragen der anrechenbaren Selbstversorgung. Dabei geht es um Möglichkeiten und Grenzen des Einkommenserwerbs des Ansprechers oder um Unterhaltspflichten von Angehörigen.

Weitere Fragen stellen sich im Bereich des anrechenbaren Vermögens, insbesondere auch bei sogenannten Verzichtseinkommen und -vermögen wie bei vorgängigen Schenkungen und neuerdings auch bei übermässigem Verbrauch.

Das Fachseminar vermittelt als Reminder die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsberechnung und Leistungsarten für die Ergänzungsleistungen (IVG, AHVG, ELG, ELV).

Weiter werden an Praxisfällen und Gerichtsentscheiden wichtige Fragen vertieft und Wissen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden genutzt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen und Fälle zum Thema vorgängig einzureichen.

Titel + Abschluss

Dozentinnen + Dozenten

Prof. Peter Mösch Payot, lic. iur. LL.M. Dozent und Projektleiter, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Partner

Voraussetzungen + Zulassung

Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen. Fachpersonen aus Personal- oder Treuhanddiensten sowie aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich Mitarbeitende von Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften etc.; Mitarbeitende von Sozialversicherungen; Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Bitte beachten Sie unsere Zulassungsbedingungen.

Organisation + Anmeldung

17./18. September 2024 (Luzern), 9.15–16.45 Uhr

19.8.2024 (Luzern)

Beratung + Infoveranstaltungen

Infoveranstaltungen

Zu diesem Weiterbildungsangebot finden zurzeit keine Infoveranstaltungen statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienberatung.

Studienort + Infrastruktur