Besserer Kindesschutz durch kindfokussierte Zusammenarbeit im KESB-Verfahren

​Das Forschungsprojekt untersucht die Zusammenarbeit von Fachpersonen im Kindesschutzverfahren vor der KESB, wenn eine Kindsvertretung eingesetzt wurde, und erarbeitet einen Best-Practice-Leitfaden, der in der Praxis verbreitet wird.

Factsheet

  • Lead school School of Social Work
  • Institute Institute for Childhood, Youth and Family
  • Funding organisation Others
  • Duration (planned) 01.06.2022 - 31.12.2024
  • Project management Regina Jenzer
  • Head of project Prof. Dr. Andrea Hauri
  • Partner Paul Schiller Stiftung
  • Keywords Kindesvertretung, Rechtsvertretung, Kinderanwalt, Verfahrensbeistandschaft, Verfahrensbeiständin, Verfahrensbeistand, Kooperation im Kindesschutz, Kindesschutzverfahren, BestPractice, KESB, kindfokussiert, Zusammenarbeit

Situation

​Das seit 2013 bestehende verfahrensrechtliche Instrument im Kindesschutzverfahren – die Kindesvertretung gemäss Art. 314abis ZGB – wurde bisher in der Schweiz kaum beforscht. Verschiedene Fragen sind ungeklärt: Die Wahrnehmung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die Praxis und die Erfahrungen der KESB im Hinblick auf den Einsatz einer Kindesvertretung, das Rollenverständnis dieser Kindesvertreter*innen, die Zusammenarbeit mit und Abgrenzung zu anderen Akteur*innen im Verfahren wie beispielsweise der Abklärungsperson, aber auch die Güterabwägung verschiedener Akteur*innen im Verfahren zwischen Kindeswillen und Kindeswohl. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt der BFH soll einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen leisten und daraus Anregungen für die Praxis generieren.

Course of action

​Das Projekt erforscht Praxisfälle im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren vor der KESB, bei denen eine Kindesvertretung nach Art. 314abis ZGB eingesetzt wurde, aus unterschiedlichen Perspektiven – Kinder/Jugendliche, Kindesvertreter*in, Verfahrensleitendes Behördenmitglied der KESB, Abklärungs- oder Beistandsperson. Es erfolgt eine Datenerhebung anhand von Aktenanalysen sowie Expert*inneninterviews mit Fachpersonen sowie mit den betroffenen Jugendlichen. Die Datenanalyse erfolgt einerseits fallspezifisch, d.h. die Daten aus den Akten werden mit den Interviews aus verschiedenen Perspektiven verknüpft. Zudem erfolgt eine fallübergreifende Auswertung der Aktenanalysen sowie der Interviews entlang der unterschiedlichen Themen und Perspektiven. Die Ergebnisse werden einem Expert*innengremium aus der Praxis präsentiert. Gemeinsam mit diesen Expert*innen werden anschliesssend Best Practice für die Zusammenarbeit und Rollenteilung bei eingesetzter Kindesvertretung erarbeitet. Die Best Practice werden in Form eines Leitfadens ausformuliert.

Besserer Schutz von Kindern durch kindfokussierte Zusammenarbeit
Besserer Schutz von Kindern durch kindfokussierte Zusammenarbeit