Vergleichsstudie zur angeordneten Mediation und angeordneten Beratung

Im Rahmen der Studie werden die angeordnete Mediation und angeordnete Beratung vergleichend untersucht um ihre Erfolgs- und Wirkfaktoren zu identifizieren und daraus Praxisempfehlungen abzuleiten

Steckbrief

  • Lead-Departement Soziale Arbeit
  • Institut Institut Beratung, Mediation, Supervision
  • Förderorganisation Andere
  • Laufzeit (geplant) 14.08.2023 - 31.05.2025
  • Projektverantwortung Prof. Dr. Anja Ostendorp
  • Projektleitung Prof. Tanja Lutz
  • Projektmitarbeitende Prof. Dr. Rahel Müller de Menezes
  • Schlüsselwörter angeordnete Beratung, angeordnete Mediation, Elternkonflikte, psychosoziale Interventionen, Kindesschutz, Kindeswohl, Trennungen

Ausgangslage

Bei Trennungen und Scheidungen kommt es häufig zu Elternkonflikten, die das Wohlbefinden der Kinder beeinträchtigen. Schwere und chronische Konflikte beinhalten dabei ein besonderes Gefährdungspotential (Zemp & Bodenmann, 2015, S. 19). In den ersten zwei Monaten nach einer Trennung ist die Mehrheit der Kinder einem hohen Konfliktniveau zwischen den Eltern ausgesetzt. Häufig wird um Kontakt- und Sorgerechtsregelungen sowie Erziehungsfragen gestritten. Das Konfliktniveau sinkt in der Regel innerhalb von zwei Jahren, verbleibt jedoch bei 10 bis 25 Prozent der Trennungen hoch (ebd., S. 14). Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie Zivilgerichte (im Rahmen von Scheidungen) sind mit diesen stark eskalierten Elternkonflikten konfrontiert. Mit der angeordneten Mediation und der angeordneten Beratung haben sich zwei psychosoziale Interventionen für Eltern in Konfliktsituationen in der Praxis etabliert, die Eltern bei der Einigung über strittige Kinderbelange unterstützen und auch zu einer Konfliktdeeskalation beitragen können. Die Auswahl einer geeigneten Intervention ist jedoch anspruchsvoll und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Interventionen müssen deshalb einzelfallbezogen ausgewählt und gegebenenfalls miteinander kombiniert werden (Jenzer et al., 2018). Bisher fehlen evidenzbasierte Empfehlungen, in welchen Situationen welche Intervention erfolgversprechend ist.

Vorgehen

Kern der Vergleichsstudie sind qualitative Fallstudien zu Interventionen und eine standardisierte Kurzbefragung von Eltern, die eine angeordnete Mediation bzw. angeordnete Beratung in Anspruch genommen haben. In je sechs bis acht qualitativen Fallstudien werden das methodische Vorgehen der Fachpersonen, das Erleben der betroffenen Eltern sowie Einschätzungen zu Wirkfaktoren, Wirkungen und der Zufriedenheit mit der angeordneten Beratung bzw. angeordneten Mediation am Fall untersucht. Nach Möglichkeit wird auch die Sichtweise der zuständigen Person der KESB bzw. des Zivilgerichts in Erfahrung gebracht. Ergänzend werden Eltern, die eine angeordnete Mediation bzw. angeordnete Beratung wahrgenommen haben, mit einem standardisierten Kurzfragebogen befragt. Angestrebt werden 20 bis 30 ausgefüllte Fragebogen für beide Interventionen. Die Erkenntnisse aus den Fallstudien, der standardisierten Kurzbefragung und die daraus abgeleitete Empfehlungen werden ausgewiesenen Fachpersonen aus dem Bereich des Kindesschutzes vorgelegt. Die Rückmeldungen der Expert*innen sollen dazu beitragen, dass die Empfehlungen praxistauglich und gut umsetzbar sind. Zur Verbreitung der Ergebnisse und Empfehlungen in der Praxis wird ein gut verständlicher Good-Practice-Leitfaden erstellt, der sich an Fachpersonen richtet, die angeordnete Beratungen sowie angeordnete Mediationen durchführen oder anordnen.