FAQ zu Online-Ressourcen

FAQ

Alle Mitarbeitenden und Studierenden der Berner Fachhochschule haben im BFH-Netz automatischen und kostenlosen Zugang zu Online-Ressourcen der BFH wie E-Books, E-Journals, Fachdatenbanken etc. Externe Nutzer*innen greifen in den Räumlichkeiten der Fachbibliotheken auf die Angebote der Hochschulbibliothek zu.

Angehörige der Berner Fachhochschule können mittels VPN (Virtual Private Network) oder Shibboleth bzw. Switch eduID den Zugriff von ausserhalb (Fernzugriff) einrichten. Sie benötigen dazu Ihr BFH-Login.

Bei Schwierigkeiten mit dem Fernzugriff mittels VPN folgen Sie dieser Checkliste:

  1. Überprüfen Sie Ihre VPN-Verbindung. Bei technischen Fragen wenden Sie sich an die IT-Services der BFH.
  2. Löschen Sie alle Cookies und den Cache Ihres Browsers und starten Sie den Browser neu.
  3. Überprüfen Sie Ihre IP-Adresse, z.B. mit whatismyip.com
    Die angezeigte IP-Adresse sollte sich im folgenden Bereich befinden:
    147.87.*
    5.35.244.248
    213.200.195.102
    193.5.80.0/21
  4. Wechseln Sie den Browser, wählen Sie z.B. Chrome.
  5. Sollten weiterhin Zugangsschwierigkeiten bestehen, obschon Sie sich im IP-Bereich der BFH befinden, wenden Sie sich an bibliothek@bfh.ch

Zugriff auf eRessourcen

Alle Mitarbeiter*innen und Student*innen der Berner Fachhochschule haben im BFH-Netz automatischen und kostenlosen Zugang zu Online-Ressourcen der BFH wie E-Books, Online-Zeitschriften, Fachdatenbanken etc. Wir versuchen Produktlizenzierungen zu vermeiden, für deren Zugang Sie ein persönliches Konto anlegen müssen.

Alle Mitarbeiter*innen und Student*innen der Berner Fachhochschule können mittels VPN den Zugriff auf eRessourcen von ausserhalb der BFH einrichten. Sie benötigen dazu Ihr BFH-Login. Der VPN bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Recherche den anonymen Rahmen des institutionellen Netzwerkes zu nutzen.

Persönliche Accounts

Wir empfehlen Ihnen, auf Webseiten von Verlagen oder in Fachdatenbanken nur dann einen persönlichen Account anzulegen, wenn es zwingend notwendig ist – beispielsweise um zusätzliche Funktionen wie Alerts oder die Speicherung von Suchen zu nutzen. Mit der Registrierung bei z.B. einem Verlag gehen Sie eine direkte Vereinbarung mit diesem ein. Informieren Sie sich, was mit Ihren persönlichen Daten passiert. Füllen Sie in Formularen u ä. nur die Pflichtfelder aus.

Beachten Sie die Nutzungsbedingungen der Verlage/Anbieter von Online-Ressourcen und halten Sie diese ein. Im Allgemeinen gilt:

  • Zugriff auf die Volltexte ist ausschliesslich Angehörigen der Berner Fachhochschule gestattet, bzw. externen Nutzer*innen nur vor Ort in den einzelnen Fachbibliotheken. In Ausnahmefällen ist der Zugriff weiter eingeschränkt auf einzelne Bereiche der BFH.
  • Der systematische Download von Volltexten oder Suchresultaten ist untersagt.
  • Das Anwenden von KI-Technologien auf den Plattformen der Online-Ressourcen ist untersagt.
  • Die Volltexte der Artikel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch gespeichert und ausgedruckt werden.
  • Artikel dürfen weder elektronisch noch in gedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
  • Inhalt und Layout der Artikel dürfen in keiner Art und Weise entfernt, verändert oder unterdrückt werden. Beispiele: Identifikationsmerkmale wie Autoren- und Herausgebernamen, Urheberrechtsvermerke, Logos oder Marken.
  • Online-Ressourcen müssen wie alle Quellen nachgewiesen werden. Es gelten die entsprechenden Regeln zum Belegen und Zitieren Ihres Departements bzw. Studiengangs.

Verstösse gegen die Nutzungsbedingungen können rechtliche Konsequenzen haben.

Die Anbieter von Online-Ressourcen können Nutzungsdaten, die Informationen über die Identität der Nutzer*innen enthalten, zum Zweck des Betriebs und der Verbesserung des Angebots nutzen.

Je nach Publikationsart müssen Sie ein anderes Rechercheinstrument wählen:

  • Bücher und E-Books finden Sie in swisscovery.
    Bei E-Books werden Sie im Abschnitt «Online ansehen» zum Volltext geleitet und können das PDF direkt herunterladen. Das Design des Download-Buttons oder -Links kann sich stark unterscheiden: «Full Text», «PDF», «Lesen» etc.
  • Zeitschriftenartikel finden Sie in Fachdatenbanken.
    Den Zugriff zur jeweiligen Zeitschrift erhalten Sie über swisscovery, falls die Datenbank den Volltext nicht enthält (siehe Abschnitt Zeitschriftenartikel finden).
  • Die BFH-Hochschulbibliothek stellt Ihnen ausserdem Rechercheinstrumente für Normen, Bilder, Statistiken, Zeitungen etc. zur Verfügung.

Achten Sie immer auf den Button «search@BFH». Dieser führt Sie oft direkt zum gesuchten Text.
 

Auf den Webseiten Ihrer Fachbibliothek sind die wichtigsten Datenbanken zum jeweiligen Fachgebiet zusammengestellt. Weitere Datenbanken, Nachschlagewerke etc. finden Sie in dieser Liste.

Die Browser-Extension "Lean Library" führt Sie direkt zu den Volltexten Ihrer BFH-Bibliothek.

Lean Library herunterladen

  1. leanlibrary.com/download öffnen
  2. Browser-Extension installieren
  3. In den Einstellungen Bibliothek auswählen: Berner Fachhochschule
  4. Wissenschaftliche Literatur recherchieren. Die Pop-ups von Lean Library leiten Sie direkt zum Volltext

Nutzung auf mobilen Geräten:
iOS Betriebssystem von Apple: Academic Browser
Android von Google: wird entwickelt

Testen Sie Lean Library nach dem Download

  • Falls der gesuchte Artikel auf verschiedenen Plattformen zu finden ist, führt Lean Library Sie dorthin, wo Sie direkten Zugriff haben. >> Testlink
  • Falls das gesuchte E-Book von den BFH-Bibliotheken angeboten wird, führt Lean Library Sie direkt zum kostenlosen Download. >> Testlink
  • Falls Sie für den Zugang zu einer Quelle ein Passwort benötigen, werden Sie von Lean Library entsprechend informiert. >> Testlink
  • Falls Sie mit einem bestimmten Suchbegriff in unserem Bibliothekssystem swisscovery recherchieren möchten, klicken auf irgendeiner Webseite mit der rechten Maus auf den gewünschten Suchbegriff und wählen Sie "search@BFH" aus.

Suchen auf swisscovery mit Lean Library

Lean Library ermöglicht Ihnen, von jeder Webseite aus eine Suche in der Rechercheplattform swisscovery auszulösen:

  • einen oder mehrere Begriffe markieren
  • Klick mit der rechten Maustaste
  • im Drop-Down-Menü "Search@BFH" anwählen
  • die Recherche in swisscovery fortsetzen

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre BFH-Bibliothek.

Installieren Sie LeanLibrary, eine Browserextension, zur Unterstützung Ihrer Recherche. 

Aktivieren Sie den VPN, auch wenn Sie z.B. Google oder Google Scholar nutzen. Dies führt in manchen Fällen bereits zum Volltext.

Recherche in Fachdatenbanken

Zeitschriftenartikel finden Sie in erster Linie in Fachdatenbanken. Oft finden Sie dort auch gleich das PDF des Volltextes. Je nach Datenbank kann sich das Design des Download-Buttons oder -Links stark unterscheiden: «Full Text», «PDF», «Lesen» etc. 

Zuweilen führt der DOI oder «digital object identifier» zum Volltext.

Achten Sie ausserdem auf den Button «search@bfh.ch», dieser kann Sie ebenfalls zum Volltext führen. 

Beispiel BFH-Button

Den Volltext finden

In manchen Fachdatenbanken finden Sie keine Volltexte, keine PDFs, lediglich die Referenz des entsprechenden Artikels. Nutzen Sie in diesem Fall die Rechercheplattform swisscovery

Suchen Sie mit dem Titel der Zeitschrift, nicht direkt mit dem Titel des Artikels. Nutzen Sie dazu die «Erweiterte Suche» und wählen Sie bei Ressourcentyp «Zeitschriften». 

Wenn die Zeitschrift elektronisch vorliegt, werden Sie im Abschnitt «Online ansehen» zum Volltext geleitet und können das PDF herunterladen. In wenigen Fällen benötigen Sie zusätzlich ein Passwort (siehe «Passwörter»).

Wenn die Zeitschrift gedruckt vorliegt, können Sie in der entsprechenden Bibliothek eine Kopie oder einen Scan anfertigen. 

Falls die BFH-Hochschulbibliothek die gesuchte Zeitschrift nicht in ihrem Angebot hat, weiten Sie die Suche auf ganz swisscovery, d.h. alle beteiligten Bibliotheken aus (Drop-Down-Menü neben dem Suchfenster). Allenfalls können Sie den Zeitschriftenband bestellen.  

Einige Bibliotheken in swisscovery bieten gegen eine Gebühr Kopienbestellungen an («Digitalisierungsauftrag» in swisscovery). Alternativ nutzen Sie den Kopienbestellservice der Universitätsbibliothek Bern.

Falls die gewünschte eRessource (Zeitschrift, Datenbank etc.) ein Passwort erfordert, konsultieren Sie die Passwortliste Ihrer Bibliothek.

Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Beachten Sie die Weisung der BFH über den Umgang mit IT-Ressourcen.

Benutzungsbestimmungen

1. Geltungsbereich

Die Benutzungsbestimmungen gelten für die folgenden Bibliotheken der Hochschulbibliothek der Berner Fachhochschule: 

  • Bibliothek Architektur, Holz und Bau Biel/Bienne
  • Bibliothek AHB/TI Burgdorf
  • Bibliothek Gesundheit
  • Bibliothek HAFL
  • Bibliothek Schweizerisches Literaturinstitut
  • Bibliothek Soziale Arbeit
  • Bibliothek Technik und Informatik Biel/Bienne
  • Bibliothek Wirtschaft
  • HKB Mediothek
  • HKB Musikbibliothek

Die EHSM – Sportmediathek, Magglingen hat eigene Benutzungsbestimmungen.

Alle genannten Bibliotheken nehmen teil an der Swiss Library Service Platform SLSP und der von ihr betriebenen nationalen Rechercheplattform swisscovery.

2. Benutzungsberechtigung

Die BFH-Hochschulbibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung der Mitarbeitenden und Studierenden der BFH. Darüber hinaus steht sie weiteren Interessierten offen. Die Benutzung ist mit Ausnahme von einzelnen Dienstleistungen kostenlos (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).

3. Registrierung 

Mit der Registrierung akzeptiert die*der Benutzer*in die vorliegenden Benutzungsbestimmungen.

Für die Ausleihe von Medien und die Nutzung weiterer Dienstleistungen ist eine kostenlose Registrierung auf der Rechercheplattform swisscovery notwendig. Dazu erforderlich ist ein SWITCH edu-ID Konto, das, sofern noch nicht vorhanden, bei der Registrierung erstellt werden kann. 

Die Benutzenden sind für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten persönlichen Angaben selbst verantwortlich (siehe SLSP allgemeine Datenschutzerklärung). Adressänderungen müssen von den Bibliotheksbenutzenden in ihrem SWITCH edu-ID Konto vorgenommen werden. Mitarbeitende der Hochschulbibliothek können keine Änderungen der persönlichen Daten vornehmen.

Die*der Benutzer*in kann die im swisscovery-Konto bevorzugte Adresse (Zuhause oder Arbeit) selbst einstellen sowie Bibliotheksausweise hinzufügen oder entfernen: swisscovery - Verwaltung von Bibliothekskarten und Einstellungen.

Der für die Ausleihe vor Ort erforderliche Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Er kann in jeder swisscovery-Bibliothek bezogen werden. Studierende und Mitarbeitende der BFH benutzen ihre BFHcard als Bibliotheksausweis. Von anderen swisscovery-Bibliotheken ausgestellte Bibliothekskarten werden ebenfalls anerkannt.

Weitere Informationen: siehe Abschnitt Benutzungskonto in FAQ zu swisscovery.

4. Ausleihe

Die Bestände der Hochschulbibliothek sind in der Regel ausleihbar. Gewisse gekennzeichnete Bestände können nur vor Ort benutzt werden (Präsenzbestand). Für einzelne Medien oder Mediengruppen können besondere Ausleihbestimmungen gelten. Pro Benutzer*in können maximal 100 Medien ausgeliehen werden.

Die Dauer der Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage und wird bis zu fünf Mal um je 28 Tage automatisch verlängert, sofern die Medien zwischenzeitlich nicht reserviert sind. Die Frist ist im swisscovery-Benutzungskonto ersichtlich.

Nach Ablauf der maximal möglichen Leihfrist müssen die Medien zurückgebracht werden. Sie können nach Vorweisung am Ausleihschalter neu ausgeliehen werden, sofern keine Reservation vorliegt.

Dauern Abwesenheiten (Militärdienst, Ferien, Auslandsaufenthalt usw.) länger als die Leihfristen entliehener Medien, sind die Medien vor der Abwesenheit zurückzugeben.

5. Kurier- und Postversand

Über den SLSP-Kurier können Medien kostenpflichtig aus allen am SLSP-Kurier teilnehmenden Bibliotheken zur Abholung bestellt werden. Es gelten die Benutzungsbestimmungen der Lieferbibliotheken. Die Hochschulbibliothek übernimmt für die BFH-Angehörigen die Kuriergebühren, sofern der Abholort eine BFH-Bibliothek ist. Bereitgestellte Medien müssen innerhalb von 6 Öffnungstagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Kurier-Medien werden zurückgeschickt. Die verrechneten Liefergebühren sind auch bei Nichtabholung zu bezahlen (siehe Abschnitt Ausleihe + Kurier in FAQ zu swisscovery).

Gegen eine Gebühr versenden die Bibliotheken Medien aus ihrem eigenen Bestand per Post (siehe Abschnitt Kosten in FAQ zu swisscovery).

6. Haftung

Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung zu schützen und in unversehrtem und vollständigem Zustand wieder zurückzugeben. Als Beschädigungen gelten auch Notizen und Anstreichungen.

Die*der Benutzer*in haftet für Beschädigungen oder Verluste der ausgeliehenen Dokumente. Bestehende Schäden oder fehlende Beilagen (Datenträger, Karten, Stimmenmaterial usw.) sind umgehend zu melden, spätestens bei der Rückgabe.

Die Hochschulbibliothek stellt Reparatur- bzw. Ersatzkosten sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung für beschädigte oder verlorene Medien (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).

7. Kosten

Die Verantwortung für die Einhaltung der Leihfristen liegt bei den Benutzenden. Nicht erhaltene Benachrichtigungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert. 

Nach Ablauf der Leihfrist wird eine kostenlose Erinnerung verschickt. Die darauffolgenden Mahnungen sind gebührenpflichtig.

Die 3. Mahnung zieht zusätzlich die Sperrung des swisscovery-Benutzungskontos nach sich. Erfolgt keine Rückgabe, wird das Medium als Verlust verbucht. Die Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr gehen zu Lasten der verursachenden Person (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).

Mahngebühren können am Ausleihschalter per TWINT bezahlt werden, sofern noch keine Rechnung ausgestellt wurde.

8. Urheberrechtsfragen und Weiterverwendung von Medien

Die Nutzung von Bibliotheksmedien unterliegt den Bestimmungen des Schweizerischen Urheberrechts und dient somit ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Wiederverwertung sind nicht gestattet.

Kammermusiknoten und Noten für Soloinstrument mit (Klavier-)Begleitung dürfen unter folgenden Bedingungen an Drittpersonen abgegeben werden: Die ausleihende Person ist dafür verantwortlich, dass alle Stimmen und mögliche Beilagen komplett und in einwandfreiem Zustand (ohne Eintragungen) termingerecht zurückgegeben werden. Werden die Noten oder Teile davon zu spät oder verschrieben zurückgegeben, haftet die ausleihende Person und ihr werden die Gebühren verrechnet. Eine kommerzielle Wiederverwertung ist auch hier ausgeschlossen.

Die Abklärung der Urheberrechtslage ist Sache der Benutzenden. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung lehnt die BFH jegliche Haftung ab.

9. Nutzung von Online-Ressourcen und Internet

Informationen zu den Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Online-Ressourcen siehe FAQ zu Online-Ressourcen.

Die Publikumsstationen in den Bibliotheken der BFH dienen in erster Linie der Abfrage der Online-Angebote und der Recherche für wissenschaftliche, fachliche, berufliche oder Ausbildungszwecke.

Alle Benutzenden sind zudem angehalten, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Hinsichtlich Haftung und Missbrauch sowie möglichen Folgen von Missbrauch wird auf die Richtlinien zum Umgang mit IT-Ressourcen an der Berner Fachhochschule verwiesen.

10. Verhalten in der Bibliothek

In den Bibliotheksräumlichkeiten haben sich die Benutzenden so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestände sowie Einrichtungen keinen Schaden nehmen.

Die Benutzenden sind verpflichtet, den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Benutzende aus der Bibliothek gewiesen werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Benutzungsbestimmungen können den Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung zur Folge haben.

[Januar 2022; aktualisiert Oktober 2022: Barzahlung von Mahngebühren nicht mehr möglich]