Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald, Koordinationsstelle 2014-2017
Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur Inhaber einer "Fachbewilligung Wald" dürfen PSM ausnahmsweise verwenden. Die HAFL wurde vom BAFU beauftragt, die Umsetzung der nötigen Massnahmen zu koordinieren.
Factsheet
- Schools involved School of Agricultural, Forest and Food Sciences
- Institute(s) Multifunctional Forest Management
- Research unit(s) Forest Ecosystem and Management
- Funding organisation Others
- Duration 01.01.2014 - 08.05.2018
- Head of project Maren Andrea Kern
-
Project staff
Prof. Dr. Thibault Lachat
Maren Andrea Kern
Anke Schütze - Partner Bundesamt für Umwelt BAFU
- Keywords Pflanzenschutzmittel, Wald, Fachbewilligung, Weiterbildung Waldschutzbeauftragte, Beratung
Situation
Projektziel: Information und Beratung bezüglich Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der "Fachbewilligungen Wald" werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.
Course of action
Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bez. Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung der kantonalen Forstschutzbeauftragten, Forstdienste sowie Dritter. Umsetzung der "Fachbewilligung Wald", in Zusammenarbeit mit dem Fachbewilligungsausschuss, den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien wie Fachbewilligungsausschuss, Koordinationsgruppe Fachbewilligungen, Arbeitsgruppe Waldschutz.