Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald, Koordinationsstelle 2014-2017

Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur Inhaber einer "Fachbewilligung Wald" dürfen PSM ausnahmsweise verwenden. Die HAFL wurde vom BAFU beauftragt, die Umsetzung der nötigen Massnahmen zu koordinieren.

Factsheet

Situation

Projektziel: Information und Beratung bezüglich Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der "Fachbewilligungen Wald" werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.

Course of action

Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bez. Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung der kantonalen Forstschutzbeauftragten, Forstdienste sowie Dritter. Umsetzung der "Fachbewilligung Wald", in Zusammenarbeit mit dem Fachbewilligungsausschuss, den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien wie Fachbewilligungsausschuss, Koordinationsgruppe Fachbewilligungen, Arbeitsgruppe Waldschutz.