Die Bibliothek
Kontakt
Musikbibliothek HKB
Papiermühlestrasse 13j
3014 Bern
T +41 31 848 39 60
E musikbibliothek@hkb.bfh.ch
Die Musikbibliothek der HKB ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek für praktizierende Musiker*innen. Sie steht den Studierenden, Dozierenden und Mitarbeitenden des Fachbereichs Musik der HKB und allen Interessierten offen. Die Musikbibliothek versteht sich als kundenorientierten Dienstleistungsbetrieb.
mit der Rechercheplattform swisscovery schweizweit recherchieren
Noten recherchieren im Notenkatalog
Montag – Freitag: 10 – 18 Uhr
Leider können wir derzeit keine weiteren Schenkungen annehmen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
"Neuer Berner Journalismus – Unabhängig. Gemeinnützig. Vielfältig." So wirbt Hauptstadt für sich. BFH-Angehörige haben neu online Zugriff auf die Inhalte von Hauptstadt (Login-Angaben).
Musikbibliothek HKB
Papiermühlestrasse 13j
3014 Bern
T +41 31 848 39 60
E musikbibliothek@hkb.bfh.ch
Die Musikbibliothek ist die grösste Musikbibliothek des Kantons Bern. Sie besitzt knapp 55‘000 Notendrucke für alle Instrumente und Besetzungen (inkl. einige Aufführungsmaterialien), 15‘000 Fachbücher, 16‘000 CDs/DVDs, 1‘000 Rara und diverse laufende Musikzeitschriften.
Sammlungsschwerpunkte richten sich an den Bedürfnissen der Musikhochschule aus: Aufführungs- und Interpretationspraxis im 19. und frühen 20. Jahrhundert, Urtext-Ausgaben, Zeitgenössische Musik sowie Repertoireführer und Nachschlagewerke.
Das ForumMusikDiversität Schweiz (FMD) ging 2012 aus dem 1982 im Zuge der zweiten Frauenbewegung gegründeten FrauenMusikForum (FMF) hervor. Das FMD definiert sich als Kompetenzzentrum für den Themenkomplex Musik, Gender und Diversität und macht sich Wissenstransfer in diesen Bereichen zur Aufgabe. Seit 2007 befindet sich das Herzstück des Vereins, die Sammlung von Notendrucken, Büchern und CDS, als Depositum in der Musikbibliothek der Hochschule der Künste Bern.
Die Sammlung zentriert sich um die Schwerpunkte Kompositionen von Schweizer Komponistinnen, Liedkompositionen von Komponistinnen, Miriam Marbe sowie Porträtkonzerte FMF (Mel Bonis, Berner Komponistinnen, Dora Pejacevic, Louise Farrenc, Caroline Charrière, Iris Szeghy, Jacqueline Fontyn). In Zukunft sollen die Bestände für das 19. bis 21. Jahrhundert komplettiert und gross besetzte musikalische Gattungen besonders in den Blick genommen werden.
Alle Medien sind vollständig im BFH swisscovery erfasst. Die Bücher sind nach SWD-Terminologie beschlagwortet. Die Noten sind nach einer besetzungs- und ausgabeorientierten Systematik signiert. Deren Grundsignaturen eignen sich als Suchbegriffe.
FMD Bücher können ausgeliehen und auch kostenpflichtig per Post nach Hause bestellt werden. CDs sind ausleihbar, werden aber nicht per Postversand und per Kurier versandt. Einige Musikalien sind als Präsenzbestände von der Ausleihe ausgenommen und im Lesesaal zu konsultieren. Aus Druckwerken können gegen Gebühr Fotokopien bestellt werden unter Vorbehalt urheberrechtlicher Schutzfristen. (Kosten: siehe SLSP.)
Die Bestände der Sammlung des FMD sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie Reproduktionen von Bildern oder Noten aus der Sammlung des FMD für eine Veröffentlichung nutzen wollen, nehmen Sie bitte unter Angabe von Titel und Zweck und Auflagenstärke der Veröffentlichung sowie Grösse der Abbildung Kontakt zum FMD auf: info@musicdiversity.ch Vielen Dank!
Das FMD dankt dem Lotteriefonds Bern für finanzielle Beiträge und der Mariann Steegmann Foundation für die langjährige und grosszügige Unterstützung der Sammlungsarbeit des FMD.
Die Bestände der früheren Kirchenmusikalischen Bibliothek der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn gingen 2002 ins Eigentum der HKB über und werden laufend erweitert.
Die Bestände sind vollständig im BFH swisscovery verzeichnet. Die Noten können auch über den Notenkatalog HKB abgefragt werden. Die Bestände der KMB sind ausleihbar.
Um ausschliesslich nach Beständen der Kirchenmusikbibliothek zu suchen, geben Sie in der Stichwortsuche zusätzlich das Sammlungskürzel «KMB» ein.
Rara-Bestände (Autographen, Manuskripte, alte Drucke aus dem 18./19. Jh.) sind im Zettelkatalog nachgewiesen.
Die Nachlässe der Schweizer Komponisten Richard Sturzenegger (1905-1976), Adolf Reichel (1816-1896) und Hans Studer (1911-1984) sind in der Datenbank von RISM-Schweiz (Répertoire International des Sources Musicales) nachgewiesen.
Die Nachlass- und Rara-Bestände sind nicht ausleihbar und nur im Lesesaal zu konsultieren. Sie lagern in einem Aussendepot und müssen eine Woche im Voraus bestellt werden.
Der grösste Teil der Medien ist auf der Rechercheplattform BFH swisscovery erfasst, die Noten finden Sie alle im Notenkatalog.
Die Berner Fachhochschule hat zahlreiche E-Books, E-Journals und Fachdatenbanken für Sie lizenziert. Alle Mitarbeitenden und Studierenden der BFH (und damit auch der HKB) haben auf dem Campus freien Zugang zu diesen Online-Ressourcen. Mittels VPN (Virtual Private Network) können Sie auch von ausserhalb der BFH darauf zugreifen.
Bei Zugangsproblemen konsultieren Sie unsere FAQ Online-Ressourcen.
Die E-Books sind auf BFH swisscovery recherchierbar.
Aktivieren Sie den VPN, bevor Sie Ihre Recherche starten.
Die Browser-Extension Lean Library führt Sie direkt zu den Volltexten Ihrer BFH-Bibliothek.
Für optimale Ergebnisse immer den VPN aktivieren.
Lean Library ist verfügbar für
Nutzung auf mobilen Geräten:
iOS Betriebssystem von Apple: Academic Browser
Android von Google: wird entwickelt
Lean Library ermöglicht Ihnen zudem, von jeder Webseite aus oder jedem PDF, das Sie in Ihrem Browser öffnen, eine Suche in der Rechercheplattform swisscovery auszulösen:
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre BFH-Bibliothek.
Die Benutzungsbestimmungen gelten für die folgenden Bibliotheken der Hochschulbibliothek der Berner Fachhochschule:
Die EHSM – Sportmediathek, Magglingen hat eigene Benutzungsbestimmungen.
Alle genannten Bibliotheken nehmen teil an der Swiss Library Service Platform SLSP und der von ihr betriebenen nationalen Rechercheplattform swisscovery.
Die BFH-Hochschulbibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung der Mitarbeitenden und Studierenden der BFH. Darüber hinaus steht sie weiteren Interessierten offen. Die Benutzung ist mit Ausnahme von einzelnen Dienstleistungen kostenlos (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
Mit der Registrierung akzeptiert die*der Benutzer*in die vorliegenden Benutzungsbestimmungen.
Für die Ausleihe von Medien und die Nutzung weiterer Dienstleistungen ist eine kostenlose Registrierung auf der Rechercheplattform swisscovery notwendig. Dazu erforderlich ist ein SWITCH edu-ID Konto, das, sofern noch nicht vorhanden, bei der Registrierung erstellt werden kann.
Die Benutzenden sind für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten persönlichen Angaben selbst verantwortlich (siehe SLSP allgemeine Datenschutzerklärung). Adressänderungen müssen von den Bibliotheksbenutzenden in ihrem SWITCH edu-ID Konto vorgenommen werden. Mitarbeitende der Hochschulbibliothek können keine Änderungen der persönlichen Daten vornehmen.
Die*der Benutzer*in kann die im swisscovery-Konto bevorzugte Adresse (Zuhause oder Arbeit) selbst einstellen sowie Bibliotheksausweise hinzufügen oder entfernen: swisscovery - Verwaltung von Bibliothekskarten und Einstellungen.
Der für die Ausleihe vor Ort erforderliche Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Er kann in jeder swisscovery-Bibliothek bezogen werden. Studierende und Mitarbeitende der BFH benutzen ihre BFHcard als Bibliotheksausweis. Von anderen swisscovery-Bibliotheken ausgestellte Bibliothekskarten werden ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen: siehe Abschnitt Benutzungskonto in FAQ zu swisscovery.
Die Bestände der Hochschulbibliothek sind in der Regel ausleihbar. Gewisse gekennzeichnete Bestände können nur vor Ort benutzt werden (Präsenzbestand). Für einzelne Medien oder Mediengruppen können besondere Ausleihbestimmungen gelten. Pro Benutzer*in können maximal 100 Medien ausgeliehen werden.
Die Dauer der Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage und wird bis zu fünf Mal um je 28 Tage automatisch verlängert, sofern die Medien zwischenzeitlich nicht reserviert sind. Die Frist ist im swisscovery-Benutzungskonto ersichtlich.
Nach Ablauf der maximal möglichen Leihfrist müssen die Medien zurückgebracht werden. Sie können nach Vorweisung am Ausleihschalter neu ausgeliehen werden, sofern keine Reservation vorliegt.
Dauern Abwesenheiten (Militärdienst, Ferien, Auslandsaufenthalt usw.) länger als die Leihfristen entliehener Medien, sind die Medien vor der Abwesenheit zurückzugeben.
Über den SLSP-Kurier können Medien kostenpflichtig aus allen am SLSP-Kurier teilnehmenden Bibliotheken zur Abholung bestellt werden. Es gelten die Benutzungsbestimmungen der Lieferbibliotheken. Die Hochschulbibliothek übernimmt für die BFH-Angehörigen die Kuriergebühren, sofern der Abholort eine BFH-Bibliothek ist. Bereitgestellte Medien müssen innerhalb von 6 Öffnungstagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Kurier-Medien werden zurückgeschickt. Die verrechneten Liefergebühren sind auch bei Nichtabholung zu bezahlen (siehe Abschnitt Ausleihe + Kurier in FAQ zu swisscovery).
Gegen eine Gebühr versenden die Bibliotheken Medien aus ihrem eigenen Bestand per Post (siehe Abschnitt Kosten in FAQ zu swisscovery).
Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigung zu schützen und in unversehrtem und vollständigem Zustand wieder zurückzugeben. Als Beschädigungen gelten auch Notizen und Anstreichungen.
Die*der Benutzer*in haftet für Beschädigungen oder Verluste der ausgeliehenen Dokumente. Bestehende Schäden oder fehlende Beilagen (Datenträger, Karten, Stimmenmaterial usw.) sind umgehend zu melden, spätestens bei der Rückgabe.
Die Hochschulbibliothek stellt Reparatur- bzw. Ersatzkosten sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung für beschädigte oder verlorene Medien (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
Die Verantwortung für die Einhaltung der Leihfristen liegt bei den Benutzenden. Nicht erhaltene Benachrichtigungen werden nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert.
Nach Ablauf der Leihfrist wird eine kostenlose Erinnerung verschickt. Die darauffolgenden Mahnungen sind gebührenpflichtig.
Die 3. Mahnung zieht zusätzlich die Sperrung des swisscovery-Benutzungskontos nach sich. Erfolgt keine Rückgabe, wird das Medium als Verlust verbucht. Die Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr gehen zu Lasten der verursachenden Person (siehe Abschnitt Gebührenordnung in FAQ zu swisscovery).
Mahngebühren können am Ausleihschalter per TWINT bezahlt werden, sofern noch keine Rechnung ausgestellt wurde.
Die Nutzung von Bibliotheksmedien unterliegt den Bestimmungen des Schweizerischen Urheberrechts und dient somit ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Wiederverwertung sind nicht gestattet.
Kammermusiknoten und Noten für Soloinstrument mit (Klavier-)Begleitung dürfen unter folgenden Bedingungen an Drittpersonen abgegeben werden: Die ausleihende Person ist dafür verantwortlich, dass alle Stimmen und mögliche Beilagen komplett und in einwandfreiem Zustand (ohne Eintragungen) termingerecht zurückgegeben werden. Werden die Noten oder Teile davon zu spät oder verschrieben zurückgegeben, haftet die ausleihende Person und ihr werden die Gebühren verrechnet. Eine kommerzielle Wiederverwertung ist auch hier ausgeschlossen.
Die Abklärung der Urheberrechtslage ist Sache der Benutzenden. Im Fall einer Urheberrechtverletzung lehnt die BFH jegliche Haftung ab.
Informationen zu den Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Online-Ressourcen siehe FAQ zu Online-Ressourcen.
Die Publikumsstationen in den Bibliotheken der BFH dienen in erster Linie der Abfrage der Online-Angebote und der Recherche für wissenschaftliche, fachliche, berufliche oder Ausbildungszwecke.
Alle Benutzenden sind zudem angehalten, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Hinsichtlich Haftung und Missbrauch sowie möglichen Folgen von Missbrauch wird auf die Richtlinien zum Umgang mit IT-Ressourcen an der Berner Fachhochschule verwiesen.
In den Bibliotheksräumlichkeiten haben sich die Benutzenden so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestände sowie Einrichtungen keinen Schaden nehmen.
Die Benutzenden sind verpflichtet, den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Benutzende aus der Bibliothek gewiesen werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Benutzungsbestimmungen können den Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung zur Folge haben.
[Januar 2022; aktualisiert Oktober 2022: Barzahlung von Mahngebühren nicht mehr möglich]