Erwachsenenschutz

Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen für die zielführende Bearbeitung der Fragen, die sich im behördlichen Kontext und bei der Beratung und Betreuung von Menschen mit einem Schwächezustand und einem Schutzbedarf stellen.

Die Weiterbildung:

  • richtet sich an Mitarbeitende aus Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften, KESB sowie Interessierte aus Betreuung und Pflege,
  • vermittelt Ihnen Kenntnisse zu den Grundsätzen und Interventionen des Erwachsenenschutzes (Beistandschaften, Fürsorgerische Unterbringung) sowie dem Übergang vom Kindes- zum Erwachsenenschutz,
  • macht Sie mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von urteilsunfähigen Personen vertraut,
  • macht Sie mit den Instrumenten der eigenen Vorsorge und den gesetzlichen Vertretungsrechten von Angehörigen urteilsunfähiger Personen bekannt,
  • vertieft Ihre Kenntnisse zu psychiatrischen Krankheitsbildern und demenziellen Erkrankungen.
Kursteilnehmende

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Mikro-Zertifikat / Teilnahmebestätigung
  • Dauer 6 Studientage
  • Unterrichtstage Diverse Durchführungsdaten
  • Anmeldefrist 27.9.2027
  • Anzahl ECTS Mit Kompetenznachweis: 4 ECTS-Credits
  • Kosten CHF 2’500
  • Unterrichtssprache Deutsch
  • Studienort Bern
  • Departement Soziale Arbeit
  • Nächste Durchführung 27./28. Oktober 2027
    18./19. November 2027
    27. Januar 2028
    23. März 2028

Inhalt + Aufbau

Portrait

Seit der Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechts sind Mitglieder und Mitarbeitende der KESB sowie Fachpersonen mit Beratungs-, Abklärungs-, Betreuungs- und Vertretungsfunktionen mit hohen fachlichen Ansprüchen konfrontiert, deren Bewältigung solides Fachwissen und die Bereitschaft voraussetzt, Problemlagen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven anzugehen. Die Weiterbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und praxisnahe Kompetenzen für die korrekte und zielführende Bearbeitung der Fragen, die sich im behördlichen Kontext und bei der Beratung oder Betreuung von Menschen mit einem Schwächezustand und Schutzbedarf stellen.

Ausbildungsziel

  • Sie kennen die Funktion und Bedeutung des Erwachsenenschutzes als Teil des Eingriffssozialrechts und vertiefen Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse, unter anderem zum Handlungsfähigkeitsrecht.
  • Sie kennen die Instrumente der eigenen Vorsorge und die gesetzlichen Vertretungsrechte von Angehörigen urteilsunfähiger Personen, inklusive der Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen.
  • Sie sind mit den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von urteilsunfähigen Personen vertraut, die in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen betreut werden.
  • Sie beschäftigen sich mit psychiatrischen Krankheitsbildern, erwerben vertiefte Kenntnisse zu demenziellen Erkrankungen sowie zum Umgang mit jungen Erwachsenen.
  • Sie kennen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung behördlicher Beistandschaften, für deren Ausgestaltung nach dem Grundsatz der «Massschneiderung» sowie die gesetzlichen Voraussetzungen der Fürsorgerischen Unterbringung.
  • Sie kennen die Grundlagen zur Selbstbestimmung und deren Bedeutung für die Mandatsführung.
  • Erwachsenenschutzrecht: Systematische Einordnung und Überblick
  • Grundlagen des Handlungsfähigkeitsrechts
  • Funktion und Bedeutung der eigenen Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung)
  • Gesetzliche Vertretungsrechte bei Urteilsunfähigkeit
  • Vorschriften zum Schutz urteilsunfähiger Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen
  • Schwächezustand und Schutzbedürftigkeit als Grundvoraussetzung der Beistandschaft
  • Schwächezustand und Betreuungs- oder Behandlungsbedürftigkeit als Grundvoraussetzung der Fürsorgerischen Unterbringung
  • Schwächezustand Demenz: Herausforderungen für Betreuende, Pflegende, Abklärende sowie für die KESB. Mögliche Betreuungskonzepte
  • Psychiatrische Krankheitsbilder
  • «Massschneiderung» von Beistandschaften: Möglichkeiten und Grenzen
  • Junge Erwachsene: häufige Problemlagen und methodische Vorgehensweisen
  • Selbstbestimmung: Grundlagen und Vorgehensweisen in der Mandatsführung

Die Weiterbildung ist praxisorientiert und nach aktuellen didaktischen Methoden der Erwachsenenbildung konzipiert.

Zur Vorbereitung und/oder Nachbereitung der einzelnen Unterrichtstage werden Vor- und/oder Nachbereitungsaufträge (i.d.R. Lektüre) erteilt, die Bestandteil der Weiterbildung sind. Die Teilnehmenden werden gebeten, sich entsprechende Zeitfenster dafür zu reservieren. 

Sie möchten sich weiterbilden und benötigen keine ECTS-Credits? Dann nehmen Sie einfach an der Weiterbildung teil, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie dennoch die unten aufgeführten Zulassungsbedingungen.

Sie möchten ECTS-Credits erwerben? Dann erbringen Sie einen erfolgreichen Kompetenznachweis. Der Kompetenznachweis umfasst zwei Teile:

Teil 1: Intervision in Kleingruppen Die Teilnehmenden führen zwei Intervisionssitzungen in Kleingruppen durch (je 3 Stunden). Jede Person bringt einmal einen eigenen Fall ein, der in der Gruppe bearbeitet wird.

Teil 2: Schriftliche Dokumentation und fachliche Reflexion Jede*r Teilnehmer*in dokumentiert den Prozess der Bearbeitung des eigenen Falls und verknüpft diesen mit den im SAS vermittelten theoretischen Grundlagen und Methoden.

Titel + Abschluss

Mikro-Zertifikat bei SAS mit ECTS-Abschluss und Teilnahmebestätigung ohne ECTS-Abschluss

Was ist ein SAS – Short Advanced Studies?

Das Format Fachkurs heisst neu SAS. Das Weiterbildungsformat SAS vermittelt kompakt aktuelles Wissen und Sie können damit ECTS-Credits erwerben. Um ECTS-Credits zu erwerben, erfüllen Sie die Zulassungsbedingungen und erbringen einen erfolgreichen Kompetenznachweis. Die Weiterbildungen können je nach Inhalt an CAS, DAS und MAS angerechnet werden. 

Möchten Sie sich weiterbilden, ohne ECTS-Credits zu erwerben? Dann nehmen Sie einfach am SAS teil, ohne einen Kompetenznachweis zu erbringen.
Noch Fragen? 
Antworten finden Sie in unseren FAQ zu den Short Advanced Studies (SAS)

Dozierende

Voraussetzungen + Zulassung

  • Mitarbeitende von Sozialdiensten und Berufsbeistandschaften
  • Fachpersonen aus Institutionen der Altersbetreuung und Alterspflege
  • Fachpersonen für die Beratung und/oder Betreuung von Menschen mit einer Behinderung
  • Mitarbeitende von Institutionen für erwachsene Personen mit besonderen Bedürfnissen
  • Fachpersonen für die Beratung von Personen im Rentenalter
  • Mitglieder und Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Bitte beachten Sie unsere Zulassungsbedingungen.

Organisation + Anmeldung

27./28. Oktober 2027
18./19. November 2027
27. Januar 2028
23. März 2028

Alle Studierenden, die den SAS mit Kompetenznachweis absolvieren, reservieren sich bitte an folgenden Tagen jeweils den Vormittag für eine dreistündige Intervision:

9. Dezember 2027
13. Januar 2028

Beratung + Infoveranstaltungen

Infoveranstaltungen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter der gewünschten Infoveranstaltung.

Studienort + Infrastruktur

Bestandteil von