Nachhaltige Entwicklung an der BFH
Aktionsplan Nachhaltige Entwicklung BFH
Die BFH hat sich in ihrer Strategie das Ziel gesetzt, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in Lehre, Forschung und Betriebsführung konsequent zu berücksichtigen. Der «Aktionsplan Nachhaltige Entwicklung BFH» stellt diesbezüglich einen Orientierungsrahmen für die Jahre 2018–2022 dar. Er enthält neben dem Nachhaltigkeitsverständnis und der institutionellen Verankerung der Nachhaltigkeit an der BFH Schwerpunkte und Ziele in den Bereichen Lehre, Weiterbildung, Forschung & Dienstleistungen und Betrieb. Das 2017 gebildete Ressort Nachhaltige Entwicklung mit dazugehöriger ständiger Kommission und einer Fachstelle koordiniert die Aktivitäten der BFH im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.
Mobilität
Im Februar 2020 hat die BFH ein Mobilitätskonzept verabschiedet. Dieses schafft die Grundlage, um Massnahmen zur Steigerung einer effizienteren Mobilität mit weniger Energie- und Ressourcenverbrauch, weniger CO2-Emissionen und geringeren Umweltbeeinträchtigungen zu erarbeiten. Als erste Massnahmen sollen bis im Frühling 2021 Richtlinien für Fern- und Flugreisen erarbeitet sowie eine BFH-weite Mobilitätsumfrage durchgeführt werden.