Schadenminderungspflicht in der IV

Das Projekt untersucht die Wirkungen und Anwendung der Auflagen zur Schadenminderungsfpflicht in der IV.

Factsheet

Situation

Das schweizerische Sozialversicherungsrecht verpflichtet die versicherte Person, alles ihr zumutbare zu unternehmen, um die Dauer und das Ausmass einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern. Dieser Grundsatz der Schadenminderungspflicht konkretisiert sich unter anderem darin, dass die IV-Stelle bei der Zusprache einer Leistung der versicherten Person zusätzliche Auflagen machen kann. Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV möchte in Erfahrung bringen, in welchem Umfang und bei welchen Zielgruppen die IV-Stellen das Instrument der Auflage zur Schadenminderung anwenden und welche Wirkungen davon ausgehen.

Course of action

Das Projekt wurde von der BFH gemeinsam mit dem Büro Vatter in Bern durchgeführt. Es wurde eine Online-Befragung der kantonalen IV-Stellen durchgeführt. Registerdaten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) würden mit kantonalen Individualdaten zu Auflagen verknüpft und ausgewertet. In einer quantitativen Dossieranalyse wurden vertiefte Analysen im Zusammenhang mit Auflagen zur Schadenminderung durchgeführt, ergänzt durch eine Befragung der Versicherten. Qualitative Fallstudien in vier Kantonen gaben Einblicke in die Prozesse der IV-Stellen.