Bedrohung und Gewalt

Bedrohung und Gewalt sind Verhaltensweisen, durch welche andere Personen psychisch oder physisch verletzt werden oder ihnen mit solchen Verletzungen gedroht wird.

Diese Seite bietet Betroffenen und Interessierten:

  • Informationen: Was ist Bedrohung und Gewalt?
  • Erläuterungen: Was tun, wenn Sie von Bedrohung oder Gewalt betroffen sind? Was tun, wenn Sie drohendes oder gewalttätiges Verhalten beobachtet haben?
  • Ressourcen: Ratgeber und Anlaufstellen

Bedrohung und Gewalt werden bei uns nicht toleriert – egal, ob es sich dabei um physische, psychische Gewalt oder deren Androhung handelt. Wir, insbesondere Personen mit Leitungsfunktion, übernehmen die Verantwortung für ein bedrohungs- und gewaltfreies Klima. Als Grundlage dienen der Code of Conduct und das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität der BFH.

Von Bedrohung oder Gewalt betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Gewalttätige oder gewaltbereite Personen werden zur Verantwortung gezogen.

Was sind Bedrohung und Gewalt?

Bedrohung und Gewalt sind Verhaltensweisen, durch welche andere Personen psychisch oder physisch verletzt werden oder ihnen solche Folgen in Aussicht gestellt werden.

Bedrohung und Gewalt kann unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel:

  • Körperliche Angriffe und Drohungen
  • verbale und nonverbale Kränkungen, die über gängige Arbeits- und zwischenmenschliche Konflikte hinausgehen
  • Erniedrigungen
  • Beschimpfungen
  • willentliches und beharrliches Verfolgen einer Person («Stalking»)

Betroffen – was tun?

  1.  Hilfe holen:

    • Im Notfall wenden Sie sich direkt an die Polizei: Tel. 117.
    • Holen Sie sich Hilfe bei externen vertraulichen Beratungs- und Unterstützungsstellen oder den intern zuständigen Personen, wenn Sie bedroht werden, ohne dass eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht.
  2. Interne Kontaktaufnahme via Leitungsperson oder Meldung an die Abklärungsstelle: 

    • Wenn Sie möchten, dass wir etwas unternehmen, dann sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, der für Sie zuständigen HR-Beratungsperson, mit Ihren Lehrenden, Studiengangsleiter*innen oder kontaktieren Sie die Abklärungsstelle der BFH.
    • Informationen zu unverbindlichen Beratungsangeboten und zur Kontaktaufnahme via Leitungsperson oder Abklärungsstelle finden Sie auf der auf der Seite zum Schutz der persönlichen Integrität an der BFH.

Beobachter*in – was tun?

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie in Ihrem Umfeld Bedrohung oder Gewalt beobachten? Sie können die bedrohte Person mit folgenden Massnahmen unterstützen:

  • Wenn Sie Bedrohung und Gewalt beobachten, sprechen Sie die betroffene Person auf die Vorfälle an. Ermutigen Sie sich gegen die Angriffe zu wehren.
  • Wenn es zu einer Abklärung des Vorfalls kommt, werden Sie gegebenenfalls als Zeug*in involviert.
  • Reden Sie möglichst mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten, der für Sie zuständigen HR-Beratungsperson, mit Ihren Lehrenden, Studiengangsleiter*innen, wenn Sie folgende Situationen antreffen:
    • Wenn Sie von Drohungen gegen andere hören
    • Wenn Sie oder eine andere Person von Stalking betroffen sind
    • Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld körperlich angegriffen werden
    • Wenn jemand Suizidgedanken äussert
    • Wenn Ihr Gefühl Ihnen sagt, dass ein Verhalten extrem auffällig und gefährlich sein könnte
    • Wenn Sie Waffen sehen oder in Ihrer Gegenwart von Waffen gesprochen wird
    • Wenn Sie von extremen Gewaltfantasien hören oder lesen

Quelle: movis.ch/fachthemen/gewalt

Mehr zum Thema

Die Abklärungsstelle

Die Abklärungsstelle hat Handlungspflicht, sobald sie von einer Verletzung der persönlichen Integrität erfährt. Sie erreichen die Abklärungsstelle über personal.integrity@bfh.ch oder können direkt ein Mitglied der Abklärungsstelle kontaktieren.