Diskriminierung

Als Diskriminierung gelten Äusserungen oder Handlungen, die darauf abzielen, eine Person aufgrund von individuellen Merkmalen in ihrer Würde herabzusetzen oder ohne sachlichen Grund zu benachteiligen.

Diese Seite bietet Betroffenen und Interessierten:

  • Informationen: Was ist Diskriminierung?
  • Erläuterungen: Was tun, wenn Sie von Diskriminierung betroffen sind? Was tun, wenn Sie diskriminierendes Verhalten beobachtet haben?
  • Ressourcen: Ratgeber und Anlaufstellen

Diskriminierung wird bei uns nicht toleriert. Wir, insbesondere Personen mit Leitungsfunktion, übernehmen die Verantwortung für ein diskriminierungsfreies inklusives Klima. Als Grundlage dienen der Code of Conduct und das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität der BFH.

Von Diskriminierung betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Personen, die andere diskriminieren, werden zur Verantwortung gezogen.  

Was ist Diskriminierung?

Als Diskriminierung gelten Äusserungen oder Handlungen, die darauf abzielen, eine Person insbesondere aufgrund folgender Merkmale in ihrer Würde herabzusetzen oder ohne sachlichen Grund zu benachteiligen:

  • Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung,
  • Alter,
  • rassistische Zuschreibung, Herkunft, Hautfarbe,
  • Sprache,
  • soziale Stellung, beruflicher Status, Bildungsstatus,
  • Lebensform,
  • religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung,
  • körperliche, geistige oder psychische Eigenschaften.

Betroffen – was tun?

  1. Direkte Ansprache:

    • Sagen Sie der diskriminierenden Person klar und deutlich, dass Sie sich durch ihr Verhalten diskriminiert fühlen.
    • Signalisieren Sie dieser Person, dass Sie weiterführende Schritte in Erwägung ziehen, wenn die Handlungen nicht sofort aufhören.
  2. Dokumentation:

    • Halten Sie die Vorfälle schriftlich fest. Notieren Sie, wer, was, wann und wo getan hat und ob es Zeug*innen oder Beweise gibt.
    • Bewahren Sie Beweise wie E-Mails, WhatsApp etc. auf.
  3. Vertrauliche Beratung und Unterstützung:

    • Holen Sie sich im privaten und beruflichen Umfeld Rückhalt.
    • Nicht alle Personen können sich gegen Diskriminierungen wehren. Lassen Sie sich bei Bedarf von den zuständigen Beratungsstellen vertraulich beraten.
  4. Interne Kontaktaufnahme via Linie oder Meldung an die Abklärungsstelle:

    • Wenn Sie möchten, dass die BFH etwas unternimmt, dann sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, der für Sie zuständigen HR-Beratungsperson, mit Ihren Lehrenden, Studiengangsleiter*innen oder kontaktieren Sie die Abklärungsstelle der BFH.
    • Informationen zur internen Kontaktaufnahme via Linie oder zur Meldung an die Abklärungsstelle finden Sie auf der Seite zum Schutz der persönlichen Integrität an der BFH.

Beobachter*in – was tun?

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie in Ihrem Umfeld Diskriminierung beobachten? Sie können die diskriminierte Person mit folgenden Massnahmen unterstützen:

  • Sprechen Sie die betroffene Person auf die Vorfälle an.
  • Ermutigen Sie sie aktiv zu werden und sich gegen die Angriffe zu wehren.
  • Machen Sie Leitungspersonen auf die Diskriminierung aufmerksam. 
  • Wenn es zu einer Abklärung des Vorfalls kommt, stellen Sie sich als Zeug*in zu Verfügung.
  • Zeigen Sie Zivilcourage: Vermeiden Sie es bei diskriminierenden Sprüchen und Witzen mitzulachen. Sagen Sie, dass Sie das nicht lustig finden.

Quelle: movis.ch/fachthemen/diskriminierung

 

Mehr zum Thema

Die Abklärungsstelle

Die Abklärungsstelle hat Handlungspflicht, sobald sie von einer Verletzung der persönlichen Integrität erfährt. Sie erreichen die Abklärungsstelle über personal.integrity@bfh.ch oder können direkt ein Mitglied der Abklärungsstelle kontaktieren.