Sexuelle Belästigung

Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist oder die Personen aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigt.

Diese Seite bietet Betroffenen und Interessierten:

  • Informationen: Was ist sexuelle Belästigung?
  • Erläuterungen: Was tun, wenn Sie von sexueller Belästigung betroffen sind? Was tun, wenn Sie unangemessenes Verhalten beobachtet haben?
  • Ressourcen: Ratgeber und Anlaufstellen

Sexuelle Belästigung wird bei uns nicht toleriert. Wir, insbesondere Personen mit Leitungsfunktion, übernehmen die Verantwortung für ein belästigungsfreies Klima. Als Grundlage dienen der Code of Conduct und das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität der Berner Fachhochschule.

Von sexueller Belästigung betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Belästigende Personen werden zur Verantwortung gezogen.

Was ist sexuelle Belästigung?

Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und die Personen aufgrund ihres Geschlechts herabwürdigt.

Sexuelle Belästigung kann unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel:

  • anzügliche, demütigende oder verächtliche Bemerkungen oder Witze;
  • Zurschaustellung und Verbreitung von sexistischem, insbesondere pornografischem Material;
  • sexuelle Übergriffe, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, unerwünschte Körperkontakte oder aufdringliches Verhalten;
  • sexuelle Annäherungsversuche, die unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses erfolgen oder mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen;
  • sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die gesetzlich unter Strafe stehen.

Flirt oder sexuelle Belästigung? – Wo liegen die Unterschiede?

Die Grenze zwischen harmlosem Flirt, freundschaftlichem Umgang und sexueller Belästigung scheint auf den ersten Blick schwierig zu ziehen. Doch es gibt eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der agierenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt – ob man ihr damit auf unerwünschte Weise zu nah tritt oder nicht.

Ein Flirt ...
... ist eine gegenseitige Entwicklung
... ist aufbauend, bestärkend
... ist von beiden Seiten erwünscht
... stärkt das Selbstwertgefühl
... löst Freude aus
... macht den Arbeitsalltag schöner
... respektiert die persönlichen Grenzen 

Sexuelle Belästigung ...
... ist eine einseitige Annäherung
... ist erniedrigend, beleidigend
... ist von einer Person nicht erwünscht
... untergräbt das Selbstwertgefühl
... löst Ärger aus
... vergiftet die Arbeitsatmosphäre
... verletzt persönliche Grenzen

Betroffen – was tun?

  1. Direkte Ansprache:

    • Teilen Sie der belästigenden Person oder den Personen sofort und unmissverständlich mit, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist und nicht toleriert wird.
    • Wenn Sie sich nicht ernst genommen fühlen und die Belästigungen weitergehen, teilen Sie den belästigenden Personen mit, dass Sie sich beschweren werden.
  2. Indirekte Ansprache:

    • Wenn Sie Angst vor einer direkten Konfrontation mit der belästigenden Person haben, oder damit keinen Erfolg hatten, schreiben Sie ihr einen Brief oder eine E-Mail.
    • Benennen Sie schriftlich, was Sie stört und fordern Sie, das belästigende Verhalten zukünftig einzustellen.
    • Machen Sie sich eine Kopie von diesem Brief oder dieser E-Mail.
  3. Vertrauen Sie sich an:

    • Sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen.
    • Suchen Sie auch das Gespräch mit Kolleg*innen. Vielleicht sind Sie nicht die einzige Person, die belästigt wird und Sie können gemeinsam mit anderen reagieren.
  4. Vertrauliche Beratung und Unterstützung:

    • Lassen Sie sich vertraulich beraten, wenn Sie Unterstützung brauchen oder wenn die Vorfälle anhalten.
    • Wenden Sie sich an die betreffenden Ansprechstellen. Speziell geschulte Fachleute hören Ihnen zu, beraten und begleiten Sie kostenlos und vertraulich.
  5. Interne Kontaktaufnahme via Linie oder Meldung an die Abklärungsstelle:

    • Wenn Sie möchten, dass wir etwas unternehmen, dann sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, der für Sie zuständigen HR-Beratungsperson, mit Ihren Lehrenden, Studiengangsleiter*innen oder kontaktieren Sie die Abklärungsstelle der BFH.
    • Informationen zur internen Kontaktaufnahme via Linie oder zur Meldung an die Abklärungsstelle finden Sie auf der Seite zum Schutz der persönlichen Integrität an der BFH.
  6.  Rechtliche Schritte:

    • Das Gesetz bietet verschiedene Instrumente, um sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren.
    • Lassen Sie sich unbedingt beraten, falls Sie rechtliche Schritte ins Auge fassen.

Quelle: Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2007, EBG-SECO

Ansprechperson Beratungsstelle der Berner Hochschulen


Mirjam Zeiter, M. Sc.
Psychologin

T    +41 31 636 82 70
E    mirjam.zeiter@be.ch

Beobachter*in – was tun?

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie in Ihrem Umfeld sexuelle Belästigung beobachten? Sie können die belästigte Person mit folgenden Massnahmen unterstützen:

  • Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche oder Witze gemacht werden.
  • Sprechen Sie mit der Person, wenn Sie denken oder merken, dass sie sexuell belästigt wird.
  • Ermutigen Sie sie, sich aktiv zur Wehr zu setzen.
  • Begleiten Sie sie zu Besprechungen mit externen vertraulichen Ansprechpersonen oder intern zuständigen Personen.
  • Machen Sie Leitungspersonen auf die Belästigungen aufmerksam.
  • Stellen Sie sich als Zeug*in zur Verfügung.

Quelle: Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2007, EBG-SECO

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Die Abklärungsstelle

Die Abklärungsstelle hat Handlungspflicht, sobald sie von einer Verletzung der persönlichen Integrität erfährt. Sie erreichen die Abklärungsstelle über personal.integrity@bfh.ch oder können direkt ein Mitglied der Abklärungsstelle kontaktieren.