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Betreuung im Rentenalter: Bedarf erkennen und Versorgung sichern

06.05.2026 Mit der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV müssen voraussichtlich ab 2028 alle Kantone Betreuungsleistungen finanzieren und jeweils den persönlichen Bedarf abklären. Die BFH begleitete Pionierprojekte in Bern und Zürich. Dabei entwickelte sie ein evidenzbasiertes Abklärungsinstrument für Betreuungsbedarf.

Betreuung im Rentenalter: Bedarf erkennen und Versorgung sichern

Die meisten älteren Menschen möchten in ihrem Zuhause bleiben, wenn möglich bis ans Lebensende. Dafür brauchen sie oft Unterstützung in Form von Betreuungsleistungen. Diese können die Bereiche Selbstsorge, Alltagsgestaltung, soziale Teilhabe, Haushaltführung, Betreuung in Pflegesituationen sowie Beratung und Alltagskoordination umfassen. Um die physische und psychosoziale Gesundheit möglichst lange zu erhalten, ist eine frühzeitig verfügbare Betreuung von zentraler Bedeutung. Dadurch kann auch der Übertritt in die Langzeitpflege hinausgezögert werden.

Finanzierung der Betreuung im Alter

Betreuungsleistungen werden jedoch von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen, wenn sie eingekauft werden, von den Beziehenden selbst bezahlt werden. In der sozialen Absicherung älterer Menschen, die zu Hause oder in einer betreuten Wohnform leben, bestehen hier Lücken. Wer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, kann sich diese Betreuung kaum leisten. Es droht ein soziales Ungleichgewicht und ein frühzeitiger Übertritt in die stationäre Langzeitpflege, wo die Betreuung bei Bedarf durch die Ergänzungsleistungen (EL) gedeckt wird. 

Diese Problematik veranlasste 2019 das Alters- und Versicherungsamt (AVA) der Stadt Bern, 2024 das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) der Stadt Zürich und 2025 den Kanton Zürich dazu, eigene Modelle zu entwickeln, um Betreuungsleistungen für AHV-Rentner*innen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu finanzieren. Die Berner Fachhochschule BFH begleitete die Projekte in den Städten Bern und Zürich wissenschaftlich. Dabei setzte sie sich zusammen mit den Auftraggebenden intensiv mit der Frage auseinander, wie der Betreuungsbedarf ermittelt werden kann. Denn wenn Betreuungsleistungen mit öffentlichen Geldern bezahlt werden, sollten diese Mittel gerecht verteilt werden. 

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) erhält die Bedarfsermittlung nun eine gesamtschweizerische Relevanz. Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten auf 2028 muss der Betreuungsbedarf schweizweit bei allen antragstellenden AHV- und IV-Rentner*innen ausgewiesen und die entsprechenden Unterstützungsleistungen finanziert werden (Stand März 2026).

Betreuungsbedarf und Leistungskatalog

Für die Projektteams der Städte Bern und Zürich war wichtig, den Bedarf so zu ermitteln, dass die Gleichbehandlung aller Antragstellenden so weit wie möglich gewährleistet ist. Diesen Anspruch erfüllen standardisierte Erhebungsinstrumente, bei denen allen Personen dieselben Fragen gestellt und ihre Antworten definierten Kategorien zugeordnet werden. In der Gesundheitsversorgung werden für ältere Menschen hierzu sogenannte geriatrische Assessments eingesetzt. Diese erfassen biologische, psychologische sowie soziale Aspekte und ihre Zuverlässigkeit ist bereits wissenschaftlich erwiesen. Entsprechend basierte das Erhebungsinstrument in beiden Städten auf einer Kombination solcher Assessments. 

Abklärungsinstrument zum Erhalt der Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter (ELSA)

Das Instrument basiert auf den BFH-Forschungsprojekten zu den Betreuungsgutsprachen der Stadt Bern und den Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüssen der Stadt Zürich. Es ermöglicht Gemeinden, den Bedarf für Betreuungsleistungen im Rahmen der Ergänzungsleistungen zu ermitteln und wurde in Kooperation mit der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich veröffentlicht.

Das Abklärungsinstrument ELSA wird durch eine Fachperson während eines Hausbesuchs angewendet und umfasst fünf geriatrische Assessments.

  • Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Mobilität
  • Ernährungszustand
  • Kognitive Leistungsfähigkeit
  • Soziales Umfeld

Die Ergebnisse können mittels «Schlüssel» in einen Bedarf eines bestehenden Leistungskatalogs überführt werden.

In der Stadt Bern wird die Bedarfserhebung von der Pro Senectute Kanton Bern durchgeführt, in der Stadt Zürich übernimmt dies die Fachstelle Zürich im Alter. Fachpersonen beider Organisationen machen mit dem standardisierten Erhebungsinstrument positive Erfahrungen. Sie finden, dass diese Art der Bedarfserhebung gut in ein alltagsnahes Gespräch eingebettet werden kann. Diese stellt demnach auch sicher, dass bei allen Personen dieselben Informationen erfragt werden – womit auch die Qualität der Abklärung gewährleistet sei.

Beide Städte legen Wert darauf, dass die Ermittlung des Betreuungsbedarfs auf ihren jeweiligen Leistungskatalog zugeschnitten ist. Die im Erhebungsinstrument aufgenommenen Assessments müssen daher in direktem Bezug zu mindestens einer tatsächlich verfügbaren Leistungskategorie stehen – zum Beispiel zur Unterstützung bei der Haushaltführung. Die Verbindung leistet ein sogenannter «Schlüssel», der den erhobenen Bedarf einer Person einer Unterstützungsleistung zuordnet. Er stellt sicher, dass die Leistungsgutsprache einem ausgewiesenen Bedarf folgt. Er hat zudem den Vorteil, dass die älteren, antragstellenden Personen nachvollziehen können, weshalb von ihnen persönliche Informationen erfragt werden.

Bedarf und Bedürfnis

Die Betreuungsleistungen für finanziell benachteiligte AHV/IV-Rentner*innen haben das Ziel, dass diese möglichst lange und bei guter Gesundheit und hoher Lebensqualität zuhause wohnen können. Daher sollen sie so viele Leistungen beziehen können, wie dafür nötig sind. Eine Kosteneffizienz steht hier nicht im Vordergrund, wohl aber die Erwartung, dass durch die Leistungen und den damit ermöglichten längeren Verbleib zu Hause mittelfristig Kosten der EL in der Finanzierung von Aufenthalten in der stationären Langezeitpflege gespart werden. 

Entsprechend sind die Voraussetzungen, damit eine Unterstützung in Anspruch genommen werden kann, nicht allzu streng angesetzt. Die Bedürfnisse der antragstellenden Personen stehen im Mittelpunkt. Die älteren Menschen entscheiden – entlang des mit der Fachperson ermittelten Bedarfs – welche Leistungen sie tatsächlich in Anspruch nehmen möchten. Oft haben sie auch die Wahl, von welchem Anbieter sie die Leistung beziehen möchten. 

Die Rolle der Fachpersonen

Damit die antragstellenden Personen die benötigten Leistungen in Anspruch nehmen, spielen die abklärenden Fachpersonen eine wichtige Rolle. Wenn ältere Menschen über eine längere Zeit Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse beziehen, kann zwischen ihnen und der Fachperson eine Beziehung entstehen. Auf dieser Vertrauensbasis werden empfohlene Leistungen wahrscheinlicher in Anspruch genommen. Dieses Vertrauen ist äusserst wichtig und kann dazu führen, dass die betreuten Menschen ihre zuständige Fachperson auch bei Anliegen ausserhalb der jährlichen Bedarfsüberprüfung kontaktieren und weitere durch die Fachperson vermittelte Beratungs- und Unterstützungsangebote annehmen.

 

Dieser Artikel ist im Mai 2026 in einer ausführlicheren Version im «impuls – Fachmagazin des Departements Soziale Arbeit BFH» ersterschienen.
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