Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Benutzungsbestimmungen gelten für die folgenden Bibliotheken der Berner Fachhochschule BFH:
- Architektur, Holz und Bau, Biel/Bienne (BFH-AHB-BI)
- Architektur, Holz und Bau / Technik und Informatik, Burgdorf (BFH-AHB-TI-BU)
- Bibliothek HAFL (BFH-HAFL)
- Bibliothek HKB Musik
- Gesundheit (BFH-G)
- Mediothek der Hochschule der Künste, Bern (BFH-HKB-ME)
- Soziale Arbeit (BFH-SA)
- Technik und Informatik, Biel/Bienne (BFH-TI-BI)
- Wirtschaft (BFH-W)
Die genannten Bibliotheken nehmen teil an der Swiss Library Service Platform SLSP und der von ihr betriebenen nationalen Rechercheplattform swisscovery.
2. Benutzungsberechtigung
Die Bibliotheken der Berner Fachhochschule dienen der Informations- und Literaturversorgung der Angehörigen der BFH in Forschung, Lehre und Studium. Darüber hinaus stehen sie weiteren Interessierten offen. Die Benutzung der BFH-Bibliotheken ist mit Ausnahme von einzelnen Dienstleistungen kostenlos (siehe Abschnitt Gebühren).
3. Registrierung
Für die Ausleihe von Medien und die Benutzung von anderen Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich. Privatpersonen registrieren sich mit ihrer SWITCH edu-ID. Falls Sie noch kein SWITCH edu-ID Konto haben, können Sie dieses während der Registrierung einrichten. Hilfe zur Registrierung finden Sie auf: registration.slsp.ch/help/
Firmen und Institutionen wenden sich direkt an swisscovery@slsp.ch.
SLSP importiert bei der Registrierung Ihre persönlichen Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern) aus Ihrem SWITCH edu-ID Konto in das Rechercheportal swisscovery. Sie willigen bei der Registrierung ein, dass die Daten an SLSP weitergegeben werden. Aktualisieren Sie Ihre Personendaten (Adresseänderungen, etc.) direkt in Ihrem SWITCH edu-ID Konto über eduid.ch. Die Änderungen werden automatisch an swisscovery übermittelt. Bibliothekspezifische Daten wie Ausleihen, Bestellungen und Gebühren werden direkt in swisscovery erfasst.
Ihr Bibliothekskonto können Sie jederzeit löschen, sofern keine offenen Transaktionen (Ausleihen oder Gebühren) vorhanden sind. Löschen Sie hierfür Ihr SWITCH edu-ID Konto oder nehmen Sie mit SLSP via swisscovery@slsp.ch Kontakt auf. Transaktionsdaten werden regelmässig anonymisiert und Konten in swisscovery nach 10 Jahren Inaktivität gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der SLSP-Webseite.
Mit der Registrierung akzeptiert die Benutzerin, der Benutzer die vorliegende Benutzungsbestimmungen.
4. Bibliotheksausweis und Benutzungskonto
Für die Ausleihe ist ein Bibliotheksausweis erforderlich. Er ist persönlich und nicht übertragbar. Für den Bezug muss ein gültiger amtlicher Ausweis vorgewiesen werden. Dem Switch edu-ID Konto können mehrere Bibliothekskarten hinzugefügt werden: Bibliotheksausweis verwalten. Studierende und Mitarbeitende der BFH können die BFHcard als Bibliotheksausweis benutzen, nachdem sie sie dem Switch edu-ID Konto hinzugefügt haben.
Melden Sie den Verlust Ihres Bibliotheksausweises unverzüglich ihrer BFH-Bibliothek. Änderungen Ihrer Personendaten (zum Beispiel der Adresse) müssen Sie selbst in Ihrem SWITCH edu-ID Konto vornehmen.
Bei Verlust des Passworts können Sie über eduid.ch/web/reset-password/ ein neues Passwort per E-Mail beantragen.
5. Urheberechtsfragen und Weiterverwendung von Medien
Die Nutzung von Bibliotheksmedien unterliegt den Richtlinien des Schweizerischen Urheberrechts und dient somit ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Wiederverwertung sind nicht gestattet.
Die Abklärung der Urheberrechtslage ist Sache der Benutzenden. Im Fall einer Urheberrechts-verletzung lehnt die BFH jegliche Haftung ab.
6. Internetnutzung
Die Publikumsstationen in den Bibliotheken der BFH dienen in erster Linie der Abfrage der Online-Angebote und der Recherche für wissenschaftliche, fachliche, berufliche oder Ausbildungszwecke.
Alle Benutzenden sind angehalten, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Hinsichtlich Haftung und Missbrauch sowie möglichen Folgen von Missbrauch wird auf die Richtlinien zum Umgang mit IT-Ressourcen an der Berner Fachhochschule verwiesen.
7. Haftung
Bibliotheksmedien sind sorgfältig zu behandeln. Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden der verursachenden Person verrechnet (siehe Gebühren).
Die letzte Benutzerin bzw. der letzte Benutzer haftet in vollem Umfang für Beschädigungen oder Verluste der ausgeliehenen Dokumente. Bestehende Schäden oder fehlende Beilagen (Datenträger, Karten etc.) sind umgehend zu melden, spätestens aber bei der Rückgabe.
Die Benutzung der Bibliotheksmedien erfolgt auf eigenes Risiko. Die BFH lehnt jede Haftung ab.
8. Verhalten innerhalb der Bibliothek
In den Bibliotheksräumlichkeiten haben sich die Benutzenden so zu verhalten, dass andere Personen in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestände, Einrichtungen etc. keinen Schaden nehmen.
Die Benutzenden sind verpflichtet, den Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung können Benutzende aus der Bibliothek gewiesen werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Benutzungsbestimmungen können den Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung zur Folge haben.
[April 2021]